Mehrheit ist gegen ein Renteneintrittsalter von 69 Jahren

(verpd) Seit 2012 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter für eine normale gesetzliche Altersrente schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Alle nach 1964 Geborenen können demnach frühestens ab dem 67. Lebensjahr eine Regelaltersrente erhalten. Doch einige Renten- und Finanzexperten sind der Meinung, dass das Renteneintrittsalter noch weiter angehoben werden muss, damit die gesetzliche Rentenversicherung für die Beitragszahler bezahlbar bleibt. Die Bevölkerung ist zum Großteil jedoch dagegen, wie eine aktuelle Befragung ergab.

Durch die steigende Lebenserwartung und den geringen Geburtenzuwachs nimmt hierzulande schon länger der Anteil der Senioren gegenüber den Personen im erwerbsfähigen Alter überproportional zu. Das könnte für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zum Problem werden: Da nämlich die auszuzahlenden gesetzlichen Renten überwiegend aus den aktuellen GRV-Beiträgen der rentenversicherungs-pflichtigen Erwerbstätigen und deren Arbeitgeber finanziert werden, wird es immer schwieriger, das Rentenniveau zu halten, ohne den GRV-Beitragssatz zu erhöhen.

Die Deutsche Bundesbank hat daher jüngst vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter für die gesetzliche Altersrente (Regelaltersgrenze) an die steigende Lebenserwartung zu knüpfen, um einen Anstieg des Beitragssatzes von derzeit 18,6 auf 26,0 Prozent zu verhindern. Gemäß dem Vorschlag würde die Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2070 auf 69 Jahre und vier Monate steigen. Aktuell beträgt die Grenze für alle ab 1964 Geborenen 67 Jahre. Für die zwischen 1946 und 1964 Geborenen wird das Rentenalter seit 2012 bis 2031 je Geburtsjahr vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.

Drei von vier Bürgern lehnen höheres Renteneintrittsalter ab

Den Vorschlag einer Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 69. Lebensjahr lehnen 73 Prozent und damit fast drei Viertel der Bürger in Deutschland ab, nur 14 Prozent wären damit einverstanden. Das ergab eine im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge GmbH (DIA) jüngst vom Marktforschungs-Institut Insa-Consulere GmbH unter mehr als 2.000 Erwachsenen durchgeführten Umfrage. Auch in keiner Altersgruppe und in keiner Einkommensgruppe gab es für die Idee einer erneuten Erhöhung des Renteneintrittsalters eine Mehrheit.

Schon jetzt nehmen viele gesetzlich Rentenversicherte die Möglichkeiten war, teils mit Rentenabschlägen früher in Rente zu gehen, auch wenn sie deswegen Renteneinbußen hinnehmen müssen. 2018 gingen im Schnitt die Bürger, die in diesem Jahr erstmals eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt bekommen haben, mit 64,1 Jahren in Rente. Ein Rentenbezug ist bei allen aktuellen gesetzlichen Altersrentenarten vor dem 63. Lebensjahr – mit Ausnahme einer Altersrente mit Abschlägen für Schwerbehinderte – jedoch nicht möglich.

Je nachdem, wie viel Wartezeit man in der gesetzlichen Rentenversicherung hat, kann man aktuell mit 63 Jahren eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen oder je nach Geburtsjahr mit 63 bis 65 Lebensjahren eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Viele Bürger sind aber auch aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, bis zum Erreichen des frühestmöglichen gesetzlichen Renteneintrittsalters zu arbeiten.

Damit man nicht bis zum 70. Lebensjahr arbeiten muss

Und selbst wenn man eine gesetzliche Altersrente bekommt, reicht diese alleine bereits heute meist nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Schon jetzt liegt das Netto-Rentenniveau vor Steuern bei nur rund 48 Prozent, also unter der Hälfte des bisherigen Erwerbseinkommens, und wird ab 2025 nach dem aktuellen Rentenversicherungs-Bericht der Bundesregierung noch weiter sinken. Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass ohne eine Änderung des aktuell geltenden Renteneintrittsalters in 2070 das Rentenniveau nur noch bei 40 Prozent liegt.

Auch wenn die Mehrheit dagegen ist, kann man je nachdem wie sich der demografische Wandel hierzulande weiterentwickelt, nicht ausschließen, dass irgendwann das Renteneintrittsalter doch noch einmal angehoben wird. Wer aber nicht vorhat, erst mit 69, 70 oder gar 75 Jahren in Rente zu gehen, benötigt ein entsprechendes Alterseinkommen ab dem gewünschten Rentenalter, um den eigenen Ruhestand sorgenfrei genießen zu können. Die private Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Vorsorgelösungen an.

Ein Versicherungsvermittler kann auf Wunsch die voraussichtlichen Alterseinkünfte ermitteln und darüber informieren, welche Vorsorgelösungen sinnvoll sind, um das gewünschte Einkommen ab dem angestrebten Renteneintritt zu erreichen. Auch wer glaubt, dass er momentan keinen finanziellen Spielraum für eine ausreichende Altersvorsorge sieht, sollte sich durch einen Versicherungsfachmann beraten lassen. Oft kann man nämlich bereits mit einem kleinen Sparbeitrag, beispielsweise mithilfe staatlich geförderter Vorsorgelösungen die selbst gesetzten Ziele erreichen.

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