Mehr Steuerersparnis durch Basis-Rentenvertrag

(verpd) Wer Geld für das Alter in einem Basis- beziehungsweise Rürup-Rentenvertrag anlegt, sichert sich nicht nur eine zusätzliche Rente für das Alter, sondern spart während der Ansparphase auch Steuern, da ein Anteil der Prämien für den Rentenvertrag steuerlich absetzbar ist. Dieser absetzbare Prämienanteil ist im Vergleich zum Vorjahr wieder um zwei Prozentpunkte gestiegen.

Da schon lange bekannt ist, dass die gesetzliche Altersrente alleine nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Rentenalter zu sichern, gibt es seit Jahren zusätzliche Altersvorsorge-Möglichkeiten, die staatlich gefördert werden. Eine davon ist die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, die nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige, die beispielsweise nur eine kleine oder gar keine Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung haben, abschließen können.

Die Förderung bei der Rürup-Rente erfolgt dadurch, dass ein Teil der eingezahlten Prämien bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer steuerlich absetzbar ist. Damit kann der Rürup-Sparer während der Ansparphase sein zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Förderberechtigt sind alle einkommensteuer-pflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Aufgrund der Förderart ist die Rürup-Rente unter anderem für Personen mit einer hohen Steuerlast wie Selbstständige und Gutverdiener sinnvoll.

Zusätzliche lebenslange Rente

Damit eine Vorsorgelösung wie eine Rentenversicherung als Rürup-Rentenvertrag gilt und staatlich gefördert wird, muss der Vertrag bestimmte Vorgaben erfüllen. Zum Beispiel ist die Rürup-Rente eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die nach Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze dem Rürup-Sparer eine lebenslange monatliche Rente garantieren muss.

Wurde ein Rürup-Rentenvertrag ab 2012 abgeschlossen, kann man frühestens mit Erreichen des 62. Lebensjahres eine entsprechende Rentenauszahlung in Anspruch nehmen. Der Rürup-Sparer kann je nach Vertragsvereinbarung selbst bestimmen, wann und wie viel er in den Basis-Rentenvertrag einzahlen will.

Wann und welche Prämienhöhe der Rürup-Sparer in den Vertrag einzahlen möchte, kann er übrigens je nach Vertragsvereinbarung selbst bestimmen. Auch eine Sofortrente durch die Zahlung eines Einmalbetrages ist möglich. Wie bereits erwähnt erfolgt die staatliche Förderung durch Steuererleichterungen für den Rürup-Sparer während der Ansparphase.

Steuerlich absetzbar sind in 2022 bis zu 24.101 Euro

Wer in einen Rürup-Rentenvertrag einzahlt, kann nämlich einen Teil der Prämie als Vorsorgeaufwendung im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich absetzen. Der Anteil der Prämie, der steuerlich absetzbar ist, ist gesetzlich festgelegt. 2005 waren es noch 60 Prozent der Prämie. Seitdem erhöht sich der prozentuale Anteil der steuerabzugsfähigen Prämien jährlich um zwei Prozent, bis im Jahr 2025 100 Prozent erreicht sind, also dann die komplette Prämie steuerlich absetzbar ist.

Der maximal steuerlich absetzbare Betrag je Kalenderjahr errechnet sich aus dem jeweils geltenden prozentualen Anteil der Prämie. Dabei ist die maximal steuerlich begünstigte Prämie auf den Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gemäß Paragraf 10 Absatz 3 EStG (Einkommensteuergesetz) begrenzt. Der Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) beträgt seit diesem Jahr 25.639 Euro und ist etwas niedriger als im Vorjahr – 2021 waren es noch 25.787 Euro.

Dennoch ist der Steuervorteil in 2022 höher als in 2021. Der Grund dafür: Seit dem 1. Januar 2022 hat sich der steuerlich abzugsfähige Prämienanteil von bisher 92 Prozent (2021) auf nun 94 Prozent (2022) erhöht. Demnach gilt: Während 2021 ein Rürup-Sparer maximal 23.724 Euro (92 Prozent von 25.787 Euro) absetzen konnte, sind es seit 2022 nun 24.101 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehegatten ist der maximale Sonderausgabenabzug insgesamt doppelt so hoch, also 48.201 Euro in 2022, statt wie in 2021 47.448 Euro.

Rechenbeispiele verdeutlichen die Vorteile

Die Basis- beziehungsweise Rürup-Rente kann als lebenslange Leibrente in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden: je nach Vertragsvereinbarung beispielsweise als Rentenversicherung mit und ohne zusätzliche Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Absicherung, als fondsgebundene Rentenversicherung, oder auch, wie bereits erwähnt, als sofort beginnende Rentenversicherung per Einmalprämie.

Warum nicht nur Selbstständige, sondern unter Umständen auch Arbeitnehmer und Beamte von einem Basis-Rentenvertrag und den dadurch möglichen Steuerersparnissen profitieren können, erklärt das Webportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Die kostenlos herunterladbare GDV-Broschüre „Die Basisrente“ enthält nicht nur grundlegende Informationen zur Basis-Rente, sondern auch Rechenbeispiele aus dem Jahr 2021 über die steuerlichen Vorteile für Selbstständige und Arbeitnehmer. Welche individuellen Vorteile mit einem Rürup-Rentenvertrag aktuell und im Hinblick auf das Rentenalter möglich sind, darüber berät auf Wunsch der Versicherungsvermittler.

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