Letztes Jahr über 15.600 Verkehrsopfer durch Alkoholunfälle

(verpd) Trotzdem 2020 wegen Lockdown weit weniger im Straßenverkehr unterwegs waren als noch 2019, wurden dennoch bei Alkoholunfällen knapp 15.500 Verkehrsteilnehmer verletzt und fast 160 Personen getötet. Dabei sollte jeder wissen, wie riskant es ist, alkoholisiert zu fahren und dementsprechend die Grenzen des Alkoholgenusses kennen, wenn er ein Kfz steuern will.

Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gab es letztes Jahr rund 2,25 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland. Davon waren rund 264.500 Unfälle mit Personenschäden und 1,98 Millionen Unfälle mit Sachschäden. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle um 16,4 Prozent, die der Unfälle mit Personenschäden um 11,9 Prozent und die der reinen Sachschadenunfälle um fast 17,0 Prozent verringert.

Nach Angaben der Statistiker hat insbesondere das geringe Verkehrsaufkommen aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Reduzierung der Unfallzahlen geführt. Dennoch ereigneten sich auch letztes Jahr wieder zahlreiche Verkehrsunfälle, weil mindestens ein Unfallbeteiligter alkoholisiert war. Diese sogenannten Alkoholunfälle waren letztes Jahr die Ursache für jedes 20. Unfallopfer, das bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde, und jeden 17. Verkehrstoten.

15.491 Verletzte und 156 Tote durch Alkoholunfälle in 2020

Konkret gab es 2020 13.003 Verkehrsunfälle mit Personenschäden, bei denen mindestens ein Beteiligter alkoholisiert war.

In 12.733 Fällen wurde ein alkoholbedingtes Fehlverhalten von Fahrern festgestellt – darunter von 6.183 Auto- und 401 Motorradfahrern, 647 Moped-, Mofa- und sonstigen Kleinkraftradfahrern, 311 Fahrern von Lkws und anderen Güterfahrzeugen sowie 4.654 Fahrrad- und Pedelecfahrern. Zudem waren noch 364 alkoholisierte Fußgänger an Verkehrsunfällen mit Personenschäden beteiligt.

Insgesamt sind bei diesen sogenannten Alkoholunfällen 15.491 Verkehrsteilnehmer verletzt und 156 getötet worden. Besonders häufig ereigneten sich die schweren Alkoholunfälle an den Wochenenden sowie nachts zwischen 20.00 und 6.00 Uhr.

Alkohol mindert die Fahrtüchtigkeit erheblich

Grundsätzlich muss jeder, der mit 0,5 Promille Blutalkohol-Konzentration (BAK) ein Kfz fährt, mit einer (hohen) Strafe rechnen. Was vielen jedoch nicht bekannt ist, bereits bei einer BAK ab 0,1 Promille kann die Fahrtüchtigkeit vermindert sein, weil man beispielsweise Entfernungen nicht mehr korrekt einschätzen kann. Ab 0,3 Promille verringern sich zudem die Sehleistung und die Reaktions-Geschwindigkeit, zudem steigt die Risikobereitschaft.

Ab 0,5 Promille wird es schwer, Geschwindigkeiten korrekt abzuschätzen. Zudem muss mit erheblichen Konzentrations- und Wahrnehmungsdefiziten sowie Gleichgewichtsstörungen gerechnet werden. Bei einem Promille BAK sind nicht nur die Leistungsfähigkeit und der Gleichgewichtssinn stark eingeschränkt, auch die Sehleistung nimmt um 25 Prozent und die Reaktionszeit um 50 Prozent ab. Laut Verkehrsexperten ist dadurch das Unfallrisiko im Vergleich zum nüchternen Zustand mit 0,5 Promille doppelt, mit 0,8 Promille fünffach und mit 1,0 Promille siebenfach so hoch.

Übrigens, auch der Alkoholgenuss am Vorabend kann leicht dazu führen, dass man am nächsten Tag noch einen erhöhten BAK aufweist. Denn der Körper baut pro Stunde durchschnittlich nur etwa 0,15 Promille Alkohol im Blut ab. Diese Fakten machen klar, warum das Fahren unter Alkoholeinfluss ab bestimmten BAK-Werten verboten ist und bestraft werden kann.

Es drohen empfindliche Strafen

So gilt für Fahranfänger in der Probezeit oder bis zum 21. Lebensjahr eine Null-Promille-Grenze. Fahranfänger, die dagegen verstoßen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister (FAER) rechnen. Zudem kann sich die Probezeit verlängern und ein teures Aufbauseminar vorgeschrieben werden. Jeder, der mit einer BAK von 0,3 Promille ein Kfz fährt und Fahrauffälligkeiten zeigt oder sogar einen Unfall verursacht, muss mit bis zu drei Punkten im FAER, einer hohen Geldstrafe, dem Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar mit einer Haftstrafe rechnen.

Doch auch wer unter 0,3 Promille liegt, dem kann bei einem Unfall eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn er kurz vor Fahrantritt Alkohol getrunken hat. Ab 0,5 Promille und unter 1,1 Promille (BAK) drohen mindestens 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte im FAER und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat – und zwar unabhängig davon, ob Fahrunsicherheiten aufgetreten oder ein Unfall verursacht wurde.

Bei mehr als 1,1 Promille sieht das Gesetz mindestens drei Punkte im FAER, den Entzug des Führerscheins – unter Umständen sogar dauerhaft – sowie eine Geld- oder sogar eine Haftstrafe vor. Bei einem BAK von 1,6 Promille und mehr wird außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig. Diese muss dann bestanden werden, wenn man überhaupt irgendwann die Fahrerlaubnis wiederhaben möchte.

Versicherungs-rechtliche Folgen sind möglich

Und es gibt noch einen weiteren Grund, nicht alkoholisiert mit einem Auto zu fahren. Denn wer unter Alkoholeinfluss sein Auto bei einem Unfall beschädigt, muss damit rechnen, dass seine Voll- und Teilkaskoversicherung die Entschädigungsleistung wegen „grober Fahrlässigkeit“ kürzt.

Zwar hat es für den Unfallgegner keine Folgen, wenn der Unfallverursacher betrunken war. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, mit dem der Unfall schuldhaft verursacht wurde, übernimmt nämlich die Beseitigung des Schadens. Allerdings kann diese Kfz-Haftpflichtversicherung den alkoholisierten Kfz-Fahrer, der am Unfall schuld war, zur Rechenschaft ziehen und bis zu 5.000 Euro vom ihm zurückfordern (Regress).

Ausführliche Informationen über die Wirkung und Risiken von Alkohol, über die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für Auto- und Radfahrer sowie Selbsttests rund um das Thema Alkohol gibt es unter www.kenn-dein-limit.info, einem Webportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

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