(verpd) Die Ursachen, die zu einer Krebserkrankung führen, sind vielfältig und nicht immer reicht ein gesunder Lebenswandel, um sich davor zu schützen. Einen 100-prozentigen Schutz vor Krebs gibt es nämlich nicht. Allerdings können eine frühzeitige Diagnose und eine entsprechende medizinische Behandlung verhindern, dass eine Krebsvorstufe zum Krebsleiden wird, oder auch bei diversen Krebsarten die Heilungschancen deutlich erhöhen. Daher ist es für jeden Einzelnen wichtig, die von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen angebotenen Früherkennungs-Untersuchungen auch zu nutzen.
Jedes Jahr erhalten hierzulande rund 500.000 Menschen eine Krebsdiagnose. Nach Angaben von Gesundheitsexperten wie den Spezialisten der Deutschen Krebshilfe e.V. und des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) gilt für viele Krebsarten und insbesondere für Krebserkrankungen der Haut, der Brust, des Darms, des Gebärmutterhalses und der Prostata: Je früher der Krebs diagnostiziert wird, desto größer sind die Heilungschancen des Betroffenen.
Bei bestimmten Krebsarten wie Darm- und Gebärmutterhalskrebs lässt sich mittels einer frühzeitigen Diagnose und Behandlung sogar verhindern, dass aus einer Krebsvorstufe eine Krebserkrankung wird. Aus diesem Grund gehören die Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen auch zu den kostenlosen Standardleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen. Aktuell werden von den Krankenkassen folgende Krebs-Früherkennungsmaßnahmen kostenlos angeboten:
Kostenlose Krebsfrüherkennungen …
Männer und Frauen können ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre an einem Hautkrebs-Screening teilnehmen. Details zu dieser Untersuchung, zur Prävention und zu einer eventuellen Behandlung liefert die Internetseite www.hautkrebs-screening.de der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e.V.
Männer und Frauen haben außerdem ab dem 50. Lebensjahr Anspruch auf die Darmkrebsfrüherkennung, wobei es hier zwischen den Geschlechtern Detailunterschiede gibt. Männer können ab dem 50. Lebensjahr zwischen einem jährlichem Stuhlbluttest und insgesamt zweimaliger Früherkennungs-Darmspiegelungen im Abstand von mindestens zehn Jahren wählen.
Frauen zwischen 50 und 54 Jahren haben einen jährlichen Anspruch auf den Stuhlbluttest. Männer und Frauen können generell ab dem 55. Lebensjahr alle zwei Jahre einen Stuhlbluttest durchführen lassen oder zwei Früherkennungs-Darmspiegelung im Abstand von zehn Jahren.
Jede Frau im Alter von 20 bis 34 Jahren kann einmal jährlich eine Frauenarztuntersuchung mittels des sogenannten Pap-Tests wahrnehmen, um Gebärmutterhalskrebs frühzeitig zu erkennen oder auch zu verhindern. Hierbei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und auf veränderte Zellen hin untersucht. Frauen ab 35 Jahren können alle drei Jahre eine Kombinations-Untersuchung bestehend aus einem HPV-Test (Test auf humane Papillomaviren) und einem Pap-Abstrich durchführen lassen.
Frauen ab 30 Jahren haben zudem Anspruch auf eine Brustkrebs-Früherkennung. Dabei werden einmal im Jahr vom Frauenarzt die Brust und die Lymphknoten im umliegenden Bereich durch Abtasten auf Veränderungen untersucht. Frauen vom 50. bis zum Ende des 70. Lebensjahres erhalten zudem alle zwei Jahre eine Einladung zur Mammographie in einer entsprechend zertifizierten Untersuchungs-Einrichtung. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Röntgenuntersuchung der Brust.
Männer ab 45 Jahren haben einen Anspruch auf eine jährliche Genitaluntersuchung mittels einer Tastuntersuchung der Prostata. Ergänzend kann ein sogenannter PSA-Test durchgeführt werden, der jedoch nicht unumstritten ist. Hierbei wird der Wert des Prostata-spezifischen Antigens (PSA) im Blut gemessen.
Allerdings gehört dieser Test nicht zum Umfang der gesetzlichen Früherkennung und muss als individuelle Gesundheitsleistung (kurz IGeL-Leistung) zumeist von gesetzlich Krankenversicherten selbst bezahlt werden. Nur wenn ein konkreter Verdacht auf ein Prostatakarzinom vorliegt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung diese Kosten.
Eine Zusammenstellung der Krebsvorsorge-Untersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, enthält der Webauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit. Übrigens übernehmen bei privat Krankenversicherten die privaten Krankenversicherer in der Regel mindestens die entsprechenden Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos sind. Zudem wirkt sich die Teilnahme daran nicht negativ auf eine eventuell mögliche Beitragsrückerstattung aus.
Grundlegende Informationen zum Thema Krebs, Details zur Krebsvorsorge beziehungsweise -Früherkennung, Präventionsmaßnahmen gegen Krebs, aber auch Nützliches wie Anlaufstellen für Betroffene bieten unter anderem folgende Organisationen in ihren Webportalen: der Krebsinformationsdienst des DKFZ und die Deutsche Krebshilfe e.V. Unter anderem stellt das DKFZ in seinem Webauftritt verschiedene online abrufbare Broschüren zu den unterschiedlichen Krebsarten und den jeweiligen Früherkennungs-Maßnahmen zum kostenlosen Download zur Verfügung.