(verpd) Wer ohne Auftrag des Hauseigentümers eine Hauswand besprüht, begeht eine Sachbeschädigung und kann strafrechtlich verfolgt werden. Außerdem ist er dem Gebäudeinhaber gegenüber schadenersatzpflichtig und muss beispielsweise die Reinigungskosten, um das Graffiti zu entfernen, zahlen. Allerdings ist die Aufklärungsquote relativ niedrig, so dass ein Großteil der geschädigten Immobilienbesitzer die Kosten selbst zu tragen hat. Es gibt jedoch Versicherungspolicen, die dieses Kostenrisiko für einen Hausbesitzer absichern.
Gemäß den §§ 303 und 304 StGB (Strafgesetzbuch) stellen Graffitis, die ohne Genehmigung oder Auftrag des Hausbesitzers auf eine Wand gesprayt werden, eine Sachbeschädigung dar, die auch mit Geld- und/oder Haftstrafe bestraft wird. Der Hausbesitzer kann außerdem von dem Sprayer die Kosten für die Entfernung der Schmierereien verlangen. Der Schaden kann sogar als zivilrechtliche Forderung über 30 Jahre im Nachhinein geltend gemacht werden.
Aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 (PKS 2022) des Bundeskriminalamtes (BKA) geht hervor, das letztes Jahr fast 101.700 Sachbeschädigungen in Form von Graffitis polizeilich angezeigt wurden. Die Höhe der nicht angezeigten Fälle dürfte laut Experten noch deutlich höher liegen.
Die Schäden, die durch solche Schmierereien jedes Jahr verursacht werden, betragen mehrere Hundert Millionen Euro. Je nach Größe der Schmierereien und Beschaffenheit der Hauswand oder sonstiger betroffenen Gegenstände wie Türen, Fenster, Zaun oder Gartenmauer können sich die Reinigungskosten für ein beschmiertes Objekt auf mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro belaufen.
Zudem kommen noch mögliche Kosten für einen Sachverständigen dazu, der eventuell klären muss, wie sich das jeweilige Graffiti wieder entfernen lässt. Allerdings werden gerade einmal rund 15 Prozent der polizeilich angezeigten Fälle aufgeklärt. Nicht einmal jeder sechste Täter wird ermittelt. In allen anderen Fällen gehen die Graffitiopfer leer aus und müssen die Schadenskosten aus der eigenen Tasche zahlen – sofern sie keinen passenden Versicherungsschutz haben.
Einige Versicherer bieten nämlich einen Kostenschutz für Hausbesitzer gegen solche Graffitischäden über eine Wohngebäude-Versicherung an. In diesen Policen können neben den üblichen versicherbaren Risiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und/oder Hagel optional weitere Risiken wie eben eine Beschädigung durch unerlaubt angebrachte Graffitis teils gegen Aufpreis mitversichert werden.
Wer eine bestehende Wohngebäude-Versicherung hat oder neu abschließt, sollte daher bei seinem Versicherungsvermittler nachfragen, ob in der Police bereits Graffitischäden abgesichert sind beziehungsweise inwieweit dieses Risiko gegen Aufpreis mitversichert werden kann.