Kostenschutz gegen Graffiti

(verpd) In den letzten beiden Jahren wurden jeweils über 100.000 Sachbeschädigungen durch illegal angebrachte Graffiti bei der Polizei angezeigt. Die Dunkelziffer dürfte jedoch um einiges höher liegen. Die Kosten für die Beseitigung sind hoch und müssten eigentlich von dem Verursacher getragen werden. Doch der ist zumeist nicht zu ermitteln. Jedoch kann dieses Kostenrisiko über eine Wohngebäudeversicherung abgesichert werden.

Nach der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik 2021 des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden 2020 über 109.000 und 2021 knapp 101.000 Sachbeschädigungen in Form von Graffitis der Polizei gemeldet. Experten gehen davon aus, dass die Zahl der illegalen Schmierereien unter anderem auf Hauswänden, Fenstern, Türen, Zäunen und Mauern noch deutlich höher war.

Graffitis, die ohne Genehmigung oder Auftrag des Hausbesitzers auf eine Wand gesprayt werden, sind den Paragrafen 303 und 304 StGB (Strafgesetzbuch) zufolge eine Sachbeschädigung. Die wird auch mit Geld- und/oder Haftstrafe bestraft. Ein geschädigter Hausbesitzer kann zudem von dem Sprayer die Kosten für das Entfernen der Schmierereien verlangen. In den meisten Fällen bleiben die Betroffenen allerdings auf diesen Kosten sitzen, da insgesamt nur rund 16 Prozent der angezeigten Fälle aufgeklärt werden.

Wann die Gebäudeversicherung weiterhilft

Je nachdem auf welchem Untergrund und in welcher Größe die ungewollten „Malereien“ angefertigt wurden, kann das Entfernen mehrere Hundert oder Tausend Euro kosten. In manchen Fällen ist auch ein Sachverständiger notwendig, um zu klären, wie sich das jeweilige Graffiti ohne den Untergrund zu beschädigen entfernen lässt.

Einige Gebäudeversicherer bieten neben dem üblichen Schutz gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und/oder Hagel mittlerweile auch den Kostenersatz für die Graffiti-Beseitigung an. Teilweise wird dafür ein Beitragszuschlag verlangt.

Inwieweit man in eine bereits bestehende Wohngebäude-Versicherung entsprechend erweitern kann, lässt sich beim Versicherer oder Versicherungsvermittler erfragen.

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