(verpd) Die Möglichkeiten, sein Hab und Gut wie Auto oder Haus vor Sturmschäden zu schützen, sind begrenzt. Doch wenigstens lassen sich mit einem passenden Versicherungsschutz die finanziellen Folgen eines Sturmschadens auffangen.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zahlten die Versicherer letztes Jahr allein für Sturm- und Hagelschäden hierzulande 2,7 Milliarden Euro an ihre Versicherungskunden aus. Seit der Wiedervereinigung lag der Schadendurchschnitt diesbezüglich bei knapp 2,6 Milliarden Euro pro Jahr.
Schon ein Sturm ab Windstärke acht nach der Beaufortskala, das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern, kann Zweige von den Bäumen abbrechen und Gegenstände umwerfen oder anheben.
Bei einer Windgeschwindigkeit ab 75 Stundenkilometern werden auch dickere Äste abgerissen sowie Dachziegel und Kaminhauben angehoben.
Bei Windgeschwindigkeiten ab circa 90 Stundenkilometern können komplette Dächer abgedeckt, Bäume abgeknickt oder sogar entwurzelt sowie schwerere Gegenstände wie Dachziegel und abgerissene Äste vom Sturm umhergeschleudert werden.
Bereits Schäden, die durch einen Sturm ab Windstärke acht verursacht werden, lassen sich mit den passenden Versicherungspolicen absichern. Zum Beispiel können sich Pkw-Halter gegen Sturmschäden am Fahrzeug mit einer Teilkaskoversicherung, die es zum Kfz-Versicherungsvertrag als einzelnen Baustein oder in einer Vollkasko inkludiert gibt, absichern.
Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt Sturmschäden am Gebäude und an den Gebäudebestandteilen einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände wie Sanitäranlagen, fest verlegter Böden und Einbaumöbel.
Eine Hausratpolice leistet Ersatz, wenn der Hausrat, also die Ge- und Verbrauchsgüter sowie das bewegliche Inventar des Haushaltes wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Vorräte durch den Sturm beschädigt oder zerstört wurden.
Die jeweilige Police leistet für Schäden durch eine direkte, aber auch durch eine indirekte Sturmeinwirkung. Der Kaskoversicherer ersetzt beispielsweise den Schaden am Wagen, wenn ein Sturm das Fahrzeug zum Kippen bringt oder sturmbedingt einen Baum oder sonstige Gegenstände wie Äste auf das Auto wirft und es dadurch beschädigt wird.
Eine Gebäudeversicherung, in der Sturmschäden mitversichert sind, übernimmt zum Beispiel die Reparaturkosten, wenn der Sturm einzelne Dachziegel vom Hausdach loslöst oder das ganze Hausdach abdeckt. Auch indirekte Sturmschäden sind versichert, beispielsweise, wenn durch das vom Sturm abgedeckte Hausdach Regen ins Haus eindringt und deswegen die Wände und/oder Parkettböden beschädigt werden.
Kommt es dadurch auch noch zu Schäden am Mobiliar, sind diese durch eine bestehende Hausratversicherung abgesichert.