Knapp jeder Fünfte lebt alleine

(verpd) Alleinlebende müssen für sich selbst und Alleinerziehende zudem auch für ihre Kinder sorgen. Um in Krisensituationen wie einer längeren Krankheit oder einer eingetretenen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, benötigen sie einen bedarfsgerechten Einkommensschutz. Die gesetzliche Absicherung reicht dazu alleine leider nicht.

Hierzulande lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2020 knapp 16,5 Millionen Personen alleine, das ist knapp jeder Fünfte von allen 82,2 Millionen Einwohnern. Im Vergleich zu allen 40,5 Millionen Haushalten in Deutschland sind knapp 41 Prozent Einpersonenhaushalte. Zudem gab es im genannten Berichtsjahr über 2,5 Millionen Alleinerziehende. Die Destatis-Daten basieren auf dem derzeit aktuellen Mikrozensus 2020, einer statistischen Erhebung zur Struktur, zur wirtschaftlichen und zur sozialen Lage der Bevölkerung.

Insgesamt ist damit rund jeder Vierte ein Alleinlebender oder Alleinerziehender. Diese 19,0 Millionen Menschen haben eines gemeinsam: Ihr Einkommen muss für den Lebensunterhalt ausreichen, denn sie sind oftmals alleine für ihr Auskommen – Alleinerziehende zusätzlich auch noch für das Auskommen der Kinder – verantwortlich.

Einkommensrisiken für Singles und Alleinerziehende

Kommt es zu Einkommenskürzungen oder fällt das Einkommen komplett weg, kann dies bei den Alleinlebenden oder Alleinerziehenden oftmals schneller zu finanziellen Schwierigkeiten führen als bei Haushalten mit mindestens zwei Erwachsenen.

Deshalb ist eine umfassende Einkommenssicherung nicht nur, aber im Besonderen auch für erwerbstätige Singles und Alleinerziehende wichtig.

Gerade bei einer längeren Krankheit oder einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles drohen hohe Einkommenseinbußen und, ohne Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, in einigen Fällen auch der komplette Wegfall des Einkommens. Denn der gesetzliche Schutz durch die Sozialversicherungen reicht nicht, um die möglichen Einkommenseinbußen auszugleichen.

Weniger Einkommen im Krankheitsfall

So erhält ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer bei einer längeren Krankschreibung nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zwar ein Krankengeld von der Krankenkasse. Doch dieses Krankengeld beträgt maximal 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettogehaltes. Bei Arbeitnehmern, deren Einkommen über der Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt – das sind aktuell 4.837,50 Euro im Monat –, ist der Einkommensverlust sogar noch höher.

Von dem Krankengeld werden zudem noch die Beiträge für die gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung abgezogen. Das Krankengeld wird außerdem ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit innerhalb von drei Jahren für längstens 78 Wochen gezahlt, wenn eine oder mehrere Krankschreibung(en) wegen derselben noch nicht ausgeheilten Krankheit erfolgte.

Wer als Selbstständiger weder ein Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung noch ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung vereinbart hat, erhält gar keinen Einkommensersatz im Krankheitsfall.

Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente mit Absicherungslücken

Ist ein Beschäftigter aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit berufsunfähig und nach dem 1. Januar 1961 geboren, hat er keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, auch wenn er wegen eines gesundheitlichen Leidens seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Selbst eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält bis auf wenige Ausnahmen nur derjenige, der mindestens eine Mindestversicherungs-Zeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nachweisen kann. Zudem muss der Betroffenen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens drei Jahre vorweisen, in denen er oder andere Institutionen für ihn GRV-Pflichtbeiträge entrichtet hat.

Viele Selbstständige waren im Berufsleben nur kurz oder gar nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert und erreichen die Voraussetzungen nicht. Sie haben damit keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Erwerbsminderung führt zu hohen Einkommenseinbußen

Doch auch wer die versicherungs-rechtlichen Kriterien erfüllt und aus gesundheitlichen Gründen keiner oder weniger als sechs Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat zwar Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente, also wenn man gar nicht oder weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, ist aufgrund der Ermittlungsgrundlage jedoch in der Regel nicht einmal halb so hoch wie sein bisheriges Einkommen.

Von der Erwerbsminderungsrente werden abhängig vom Alter, ab wann man erwerbsgemindert wird, zudem noch Abschläge abgezogen. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält man, wenn die Arbeitsfähigkeit nur zwischen drei bis unter sechs Stunden täglich besteht. Die Höhe entspricht der Hälfte einer vollen Erwerbsminderungsrente.

Bedarfsgerechte Einkommenssicherung möglich

Hohe Einkommenseinbußen im Falle einer längeren Krankheit oder auch einer Berufs- oder Erwerbsminderung lassen sich sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbstständiger mit privaten Versicherungspolicen verhindern.

Einen entsprechenden Schutz bietet beispielsweise eine private Krankentagegeld-, eine Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung.

Für eine bedarfsgerechte Absicherung gilt es diverse Faktoren wie den Familienstand, die individuelle finanzielle Situation, die Berufstätigkeit sowie die Lebensplanung zu berücksichtigen. Eine entsprechend qualifizierte Beratung erhält man beim Versicherungsvermittler.

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