Kfz-Zulassung künftig über den Versicherer möglich

(verpd) Wer ein Auto hat oder kaufen möchte, muss bisher nicht nur Kosten, sondern auch Zeit investieren, um selbst das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle an- oder umzumelden. Man kann in der Regel auch externe Dienstleister damit beauftragen. Noch in diesem Jahr werden viele Versicherer einen solchen Service anbieten. Das heißt, der Kfz-Halter kann nicht nur die Kfz-Versicherung für sein Fahrzeug beim Versicherer abschließen, sondern gleichzeitig auch die Zulassung in Auftrag geben – und dies sogar online.

Schneller, einfacher, unbürokratischer soll ab September die Zulassung eines Fahrzeugs werden. Denn Autokäufer und -besitzer haben künftig die Möglichkeit, ihr Fahrzeug über einen Kfz-Versicherer an- beziehungsweise umzumelden. Dies berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Die Grundlage dafür wurde jüngst in einer Plenarsitzung des Bundesrates geschaffen. Das Verfassungsorgan stimmte für den Ausbau der internetbasierten Zulassung. „Die Digitalisierung der Verwaltung macht damit einen echten Schritt nach vorn – und die Versicherer gehen ihn gerne mit“, wird GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in der Meldung zitiert.

Zulassungsservice vom Kfz-Versicherer

Die Online-Zulassung war bislang Privatpersonen vorbehalten, die über einen elektronischen Personalausweis verfügen. Nur sieben Prozent der Deutschen nutzen jedoch allgemein die Online-Ausweisfunktion. Dies habe eine Studie des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens Pricewaterhousecoopers GmbH ergeben, so der GDV.

Ab September wird es möglich sein, seinen Kfz-Versicherer – sofern dieser den Service anbietet – mit der Online-Zulassung zu beauftragen und die eigene Identität in einem Video-Ident-Verfahren nachzuweisen – ein elektronischer Personalausweis ist dazu nicht notwendig.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr geht dem GDV zufolge davon aus, dass perspektivisch jeder zweite Pkw nicht mehr persönlich vom Autokäufer, sondern von Kfz-Versicherern oder anderen Dienstleistern internetbasiert zugelassen wird. Für das neue Verfahren erhalten diese bis September die Möglichkeit, über eine eigene Schnittstelle Daten mit dem Kraftfahrt-Bundesamt auszutauschen.

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