Jetzt ist wieder ein Reifenwechsel notwendig

(verpd) Insbesondere aus Gründen der Sicherheit ist es als Pkw-Halter ratsam, rechtzeitig zum Herbstanfang von Sommer- auf Winterreifen zu wechseln. Denn eine für den Winter passende Bereifung minimiert die Gefahr von Unfällen auf eisigen oder schneebedeckten Straßen. Außerdem vermeidet man so, sich wegen einer falschen Bereifung ein Bußgeld einzuhandeln oder im Schadenfall sogar den Kaskoschutz zu verlieren.

Beim Wechsel der Sommer- auf Winterreifen wird gerne die Faustregel „von Oktober bis Ostern“ herangezogen – und das aus gutem Grund. Generell sollten Autobesitzer unabhängig von der genannten Faustregel laut Kfz-Experten spätestens dann auf Winterreifen umrüsten, wenn die Temperaturen längere Zeit unter sieben Grad Celsius liegen. Denn die Winterreifen sollten bereits montiert sein, um nicht vor einem plötzlichen Kälte- und Wintereinbruch überrascht zu werden – denn in Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht.

Konkret ist in Paragraf 2 Absatz 3a StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt, dass auf allen Rädern eines Autos, das auf öffentlichen Straßen gefahren wird, bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte“ Winterreifen montiert sein müssen. Wer dagegen verstößt, muss als Autofahrer mit einem Bußgeld von bis zu 120 Euro und als Kfz-Halter mit einer Strafe von 75 Euro rechnen. Außerdem droht beiden je ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FAER).

Vorteil der Winterreifen bei Kälte und Schnee

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) erklärt in seinem Webauftritt, warum bei kälteren Temperaturen, aber auch bei Eis und Schnee Winterreifen aus Sicherheitsgründen sinnvoll sind: „Sommerreifen sind die ideale Bereifung für die warmen Monate im Jahr. Aufgrund einer speziellen Gummimischung sind Winterreifen für Kälte und Nässe geeignet. Sie haben bei niedrigeren Temperaturen eine wesentlich bessere Straßenhaftung.“

Die Straßenhaftung bestimmt die Länge des Bremsweges, der durch Winterreifen im Winter wesentlich verkürzt wird, so der BRV weiter. Auch das grobstollige Profil von Winterreifen sorgt für einen bessern Grip auf eis- oder schneebedeckten Straßen.

Dass der Bremsweg bei einer Vollbremsung eines Autos, das mit 50 Stundenkilometern auf einer vereisten oder verschneiten Fahrbahn unterwegs ist, mit Sommerreifen rund doppelt so lang ist wie mit Winterreifen, haben unabhängige Tests bestätigt.

Situative Winterreifenpflicht

Doch nicht nur ein Bußgeld droht, wenn man mit einer für die Straßenverhältnisse ungeeigneten Bereifung unterwegs ist. Denn kommt es dadurch zu einem Unfall, kann der Kfz-Versicherer bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung die Schadenersatzleistung bei einem entsprechenden Unfallschaden am eigenen Auto wegen „grober Fahrlässigkeit“ anteilig kürzen.

Außerdem wurde bereits manchem Autofahrer, der bei Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs und an einem Unfall beteiligt war, eine Teilschuld zugesprochen, obwohl er nicht der Unfallverursacher war. Der Grund: Mit Sommerreifen bei Eis und Schnee verstößt man nicht nur gegen die StVO, sondern nimmt auch in Kauf, dass der Bremsweg gegenüber der Nutzung von Winterreifen erheblich länger ist.

Es reicht übrigens nicht, nur zwei Winterreifen auf der Antriebsachse zu montieren, um der Winterreifenpflicht zu genügen. Zudem muss laut Paragraf 36 Absatz 5 StVZO ein Schild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen sichtbar im Fahrzeuginnenraum angebracht werden, wenn die Geschwindigkeits-Freigabe des Reifens niedriger ist als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von fünf Euro.

Wann ein Reifen als Winterreifen gilt

Doch wann gilt ein Reifen als Winterreifen? Winter-, aber auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen sind als Winterreifen zugelassen, wenn sie mit einem sogenannten Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke – gekennzeichnet sind. Die Experten der Initiative Reifenqualität des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V. raten allerdings Autofahrern lieber auf Winter- statt auf Ganzjahresreifen zu setzen, wenn sie bei Tag und Nacht sowie bei jedem Wetter auf ihr Auto angewiesen und auch außerorts unterwegs sind.

Übrigens, Reifen mit dem alten M+S-Symbol – M+S steht für Matsch und Schnee –, die bis Ende 2017 hergestellt wurden, dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen maximal bis zum 30. September 2024 weiterverwendet werden.

Dipl.-Ing. (FH) Stefan Ehl, Prüfingenieur der Kraftfahrzeug-Überwachungs-Organisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS) betont jedoch: „Obwohl der Gesetzgeber das M+S-Symbol als Mindestanforderung an einen Winterreifen stellt, sagt es wenig über die Qualität des Reifens aus. Es empfiehlt sich, auf das Schneeflockensymbol zu achten, da es sich im Gegensatz zum M+S-Symbol auf ein Prüfverfahren bezieht, das winterliche Witterungsbedingungen in Praxistests berücksichtigt.“

Sicherheitstipps rund um das Thema Reifen

Winter- wie Sommerreifen müssen laut Gesetz eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern aufweisen. Kfz-Experten raten jedoch bei Winterreifen aufgrund der besseren Bodenhaftung zu einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern.

Nicht mehr verwenden sollte man Reifen, die älter als zehn Jahre sind, da das Reifenmaterial in diesem Alter spröde sowie hart wird und die Fahreigenschaften des Reifens sich damit verschlechtern. Das Herstellungsdatum des Reifens lässt sich an der sogenannten DOT-Nummer auf der Reifenflanke ablesen. Die Woche, an dem der Reifen produziert wurde, kann aus den beiden ersten Zahlen, das Produktionsjahr aus den beiden letzten Zahlen der am Ende genannten vierstelligen Nummer herausgelesen werden.

Beim Reifenwechsel sollte man zudem darauf achten, dass die zu montierenden Reifen keine Schäden wie Risse aufweisen. Weitere Sicherheitstipps zum Thema Reifen sind im BVR-Webauftritt abrufbar.

Zurück


Kontakt

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns einfach an unter 04353 99 80 90
oder nutzen Sie unser Kontaktformular