Jedes Jahr mehrere Tausend medizinische Behandlungsfehler

(verpd) Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik über die per Gutachten untersuchten Fälle, bei denen medizinische Behandlungsfehler vermutet wurden. Letztes Jahr wurden wieder über 14.000 Verdachtsfälle geprüft. Bei fast 30 Prozent bestätigte sich der Verdacht.

Liegt ein angeblicher medizinischer Behandlungsfehler vor, kann der Patient zwar Ansprüche stellen, muss aber dem Arzt, der Klinik oder der sonstigen Institution deren Verschulden nachweisen. Die Krankenkassen haben als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung die Pflicht, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Gutachterteams des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) prüfen dazu im Auftrag der Krankenkassen, inwieweit die Vorwürfe von Behandlungsfehlern gerechtfertigt sind.

Die aktuelle Jahresstatistik 2020 des MDS belegt, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) letztes Jahr im Auftrag der Krankenkassen 14.042 Verdachtsfälle von Sachverständigen begutachten ließ. Dabei haben sich 70,8 Prozent der Vorwürfe nicht bestätigt. Das heißt aber auch, in 29,2 Prozent beziehungsweise 4.099 überprüften Verdachtsfällen wurden medizinische Fehler festgestellt.

Nur wenige gemeldete Behandlungsfehler blieben folgenlos

Während jedoch 3,9 Prozent aller zur Begutachtung vorgelegten Fälle zwar mit medizinischen Fehlern behaftet waren, diese jedoch folgenlos für den Patienten blieben, wurden bei 25,3 Prozent aller Verdachtsfälle und damit in 3.550 Fällen medizinische Fehler und Patientenschäden konstatiert. Die Gutachter bestätigten jedoch, dass davon bei 2.826 Fällen die medizinischen Fehler auch konkret zu den Schäden bei den betroffenen Patienten geführt haben, also ein kausaler Zusammenhang zwischen den gemachten Fehlern und den erlittenen Schäden bestand.

In den restlichen 724 Fällen lag keine oder keine eindeutige Kausalität von Behandlungsfehlern und erlittenen Schäden vor. Von den 2.826 Fällen, bei denen Behandlungsfehler zu einer Patientenschädigung geführt haben, führte die Mehrheit, nämlich über zwei Drittel dieser Fälle zu einem vorübergehenden Schaden, beispielsweise, dass ein Patient aufgrund der Folgen des Fehlers länger in der Klinik blieben musste.

Etwa ein Drittel dieser bestätigten Verdachtsfälle mit Folgen hat einen Dauerschaden bei den betroffenen Patienten verursacht, das kann eine Narbe sein, ein chronischer Schmerz, aber auch eine eingeschränkte Organfunktion, eine dauerhafte Invalidität bis hin zur Pflegebedürftigkeit. In 82 Fällen, das sind fast drei Prozent der bestätigten kausalen Verdachtsfälle, verstarben die Patienten durch die nachgewiesenen Behandlungsfehler.

Bereiche mit einer hohen Anzahl an Verdachtsfällen

Die meisten gemeldeten Verdachtsfälle, nämlich zwei Drittel beziehungsweise 9.293 Fälle, betrafen den stationären Bereich wie Behandlungen in Krankenhäusern. Ein Drittel oder 4.723 Verdachtsfälle betrafen Behandlungen in Arztpraxen. Betrachtet man die betroffenen Bereiche, entfielen anteilig die meisten Vorwürfe, nämlich fast 31 Prozent aller Verdachtsfälle, das waren 4.337 Fälle, auf Behandlungen der Orthopädie und Unfallchirurgie.

Etwa jeder achte Verdachtsfall (zwölf Prozent) beziehungsweise 1.634 Fälle waren aus den Bereichen der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin. 1.296 Fälle und damit etwa jeder elfte geprüfte Behandlungsfall (neun Prozent) wurden aus dem Gebiet der Allgemein- und Viszeralchirurgie gemeldet. Fast gleich viele, nämlich 1.198 Fälle, betrafen die Zahnmedizin, 1.128 Fälle (acht Prozent) die Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie 899 Fälle (sechs Prozent) die Pflege. Ein Viertel aller gemeldeten Verdachtsfälle wurden aus insgesamt 29 weiteren Fachgebieten gemeldet.

„Eine Häufung von Vorwürfen in einem Fachgebiet sagt nichts über die Fehlerquote oder die Sicherheit in dem jeweiligen Gebiet aus“, betont Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern. „Häufungen sagen viel mehr darüber etwas aus, wie Patientinnen und Patienten Behandlungen erleben. Fehler bei chirurgischen Eingriffen können Betroffene meist leichter erkennen als zum Beispiel Medikationsfehler auf der Intensivstation“, so die Aussage des MDS.

Wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird

In der Jahresstatistik betont der MDS, dass es sich bei den untersuchten 14.042 Fällen um keine repräsentative Auswertung handelt. „Wissenschaftliche Untersuchungen legen nahe, dass die Anzahl der tatsächlich stattfindenden Fehler bei medizinischer Behandlung die Anzahl der daraus folgenden Vorwürfe um ein Vielfaches übersteigt“, heißt es im Bericht. Dennoch stellen diese Ergebnisse „den umfangreichsten Datensatz zu Behandlungsfehlern dar, der in Deutschland aus einem aktuellen Einjahreszeitraum veröffentlicht wird“, so der MDS weiter.

Letztendlich will der MDS mit der Veröffentlichung Transparenz über den Umfang und die Art der medizinischen Behandlungsfehler schaffen, um auch eine Verbesserung der Patientensicherheit zu erreichen. Umfassende Informationen über die Rechte, die man als Patient im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers hat, enthält der downloadbare zweiseitige Flyer „Was Sie als Patient wissen sollten“ des MDS.

Gesetzlich Krankenversicherte können sich im Falle einer vermuteten Fehlbehandlung an ihre Krankenkasse und privat Krankenversicherte an ihre private Krankenversicherung wenden, um Unterstützungsmaßnahmen durch den Versicherer zu klären. Weitere Informationen zum Thema Behandlungsfehler gibt es für gesetzlich oder privat Krankenversicherte online bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD).

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