Jeder Siebte hat mindestens einen Ratenkredit

(verpd) Nach einer Datenauswertung einer großen Wirtschaftsauskunftei haben die Einwohner hierzulande knapp 18 Millionen laufende Ratenkredite. Wer jedoch den darin vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und die Kreditraten nicht oder verspätet zahlt, muss mit erheblichen finanziellen und auch rechtlichen Problemen rechnen. Daher ist es wichtig, von vornherein einen notwendigen Kredit so abzusichern, dass man ihn auch in schwierigen Zeiten und Notfällen vereinbarungsgemäß bedienen kann.

Der Wirtschaftsauskunftei Schufa Holding AG lagen nach eigenen Angaben letztes Jahr von rund 68,0 Millionen Erwachsenen und damit zu fast 98 Prozent aller volljährigen Bürger Informationen von der Adresse bis zur Bonität, darunter auch zum Zahlungsverhalten von bestehenden Ratenkrediten vor. Insgesamt hatten Ende 2020 14,9 Prozent aller Verbraucher, die im Schufa-Bestand sind, mindestens einen Ratenkredit – Hypothekarkredite und Leasingverträge sind hier nicht mit eingerechnet.

Die Zahl der laufenden Ratenkreditverträge lag Ende 2020 bei über 17,6 Millionen Kreditverträgen, Ende 2015 waren es noch 15,7 Prozent. Gestiegen ist jedoch die durchschnittliche Laufzeit dieser Ratenkredite auf 54,0 Monate – 2015 lag der Durchschnittswert noch bei 47,3 Monaten. Die durchschnittliche Kredithöhe lag letztes Jahr zudem bei 12.988 Euro. Die meisten Kreditnehmer, also diejenigen, die einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, nämlich 97,9 Prozent, haben ihre Kreditraten fristgerecht bezahlt.

Damit ein Kredit in Notfällen nicht zum Problem wird

Wird ein Kredit allerdings nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt, kann nach einem Mahnverfahren unter anderem die gesamte Restschuld zuzüglich hoher Verzugszinsen sofort fällig werden. Neben einem negativen Schufa-Eintrag ist eine Gehaltspfändung bis hin zur Zwangsvollstreckung von Hab und Gut möglich.

Jeder, der einen Kredit aufnimmt – das gilt nicht nur, aber besonders auch für Kredite mit höheren Raten sowie für einen Hypothekenkredit – sollte daher unbedingt darauf achten, dass er die Kreditraten auch in schwierigen Zeiten pünktlich begleichen kann. Die fristgerechte Kreditratenzahlung sollte beispielsweise unter anderem für den Fall einer eintretenden Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit, einer Arbeitslosigkeit oder im Falle des eigenen Todes abgesichert sein, um für sich selbst und/oder die Angehörigen finanzielle Probleme zu vermeiden.

Möglich ist eine entsprechende Kreditabsicherung mithilfe einer sogenannten Restschuld- oder Restkreditversicherung – eine besondere Form der Risiko-Lebensversicherung. Je nach Vertragsvereinbarung übernimmt eine solche Police bei Tod, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und/oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers die ausstehende Restschuld und/oder zahlt vorübergehend die anfallenden Kreditraten weiter.

Beleihung der Lebensversicherung

Übrigens muss es nicht immer ein Bankkredit sein, um eine bestimmte Geldsumme zu erhalten. Auch mit einer vorhandenen Kapitallebens-Versicherung lässt sich mitunter die gewünschte Liquidität erreichen. Denn nicht selten sind bei solchen Lebensversicherungs-Verträgen sogenannte Policendarlehen möglich. Der Versicherungsnehmer (Versicherungskunde) erhält dabei einen Teil des Vertragsguthabens als Vorauszahlung vom Versicherer überwiesen.

Je nach Vereinbarung kann der Versicherungskunde das geliehene Geld zuzüglich der Zinsen, die für die Beleihung verlangt werden, in mehreren Raten oder als Einmalzahlung wieder einzahlen. Alternativ kann er seine bisherige Ablaufleistung entsprechend der Beleihungshöhe und der dafür anfallenden Zinsen kürzen lassen.

Die Beitragszahlung und der Todesfallschutz werden hierbei in der Regel nicht berührt. Zudem sind beim Policendarlehen im Gegensatz zu einem normalen Bankkredit in der Regel keine Bonitätsprüfung und kein Schufa-Eintrag notwendig.

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