Jeder Fünfte ist von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht

(verpd) Eine regelmäßig durchgeführte repräsentative Umfrage verdeutlicht, dass seit Beginn der Coronapandemie immer mehr Bundesbürger aufgrund ihrer finanziellen Situation armutsgefährdet sind und unter erheblichen materiellen Entbehrungen leiden. Letztes Jahr traf dies auf 20,7 Prozent der Bevölkerung in Deutschland zu – ein neuer Höchstwert.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat neuste Ergebnisse einer regelmäßigen Erhebung bezüglich Einkommen, Armut und Lebensbedingungen der Bürger in der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. Diese EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen, kurz EU-Silc (European Community Statistics on Income and Living Conditions), basiert auf einer jährlichen Umfrage. Seit 2005 werden dazu jedes Jahr allein in Deutschland mehrere Tausend Einwohner befragt.

Konkret wurden bis 2019 die Daten von rund 19.000 Haushalten und seit 2020 von jeweils 40.000 Haushalten jährlich erhoben. Laut den vorläufigen Ergebnissen für 2021 waren letztes Jahr hierzulande 20,7 Prozent der Gesamtbevölkerung und damit knapp 17,04 Millionen Einwohner von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das ist der bisher höchste Wert seit der Erhebung der EU-Silc in Deutschland.

2020 lag der Anteil noch bei 20,4 Prozent, was 16,74 Millionen Bürgern entsprach. Eine Person gilt dann von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn ihr Einkommen unter der Armutsgefährdungs-Schwelle liegt, sie wegen finanzieller Gründe erhebliche materielle Entbehrung hinnehmen muss oder es eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung im Haushalt, in dem sie lebt, gibt.

Von Einkommensarmut bis materieller Entbehrung

Die Armutsgefährdungs-Schwelle unterschreitet, wer in seinem Haushalt mit weniger als 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens beziehungsweise des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens (Median) der Bevölkerung auskommen muss. 2020 lag dieser Schwellenwert (Armutsgefährdungsgrenze) für einen Ein-Personenhaushalt bei 15.605 Euro und für ein Ehepaar mit zwei unter 14-jährigen Kindern bei 32 770 Euro im Jahr.

Eine erhebliche materielle Entbehrung liegt nach der Definition der EU-Silc vor, wenn ein Haushalt wegen seiner finanziellen Lage mindestens vier der folgenden neun Kriterien erfüllt: Man kann sich

  • keinen Pkw, keine Waschmaschine, keinen Farb-TV oder kein Telefon leisten,
  • die Wohnung nicht angemessen heizen,
  • die Miete, einen Kredit oder auch die Rechnung eines Versorgungsbetriebes (wie Strom- oder Gaslieferant) nicht rechtzeitig zahlen,
  • eine unerwartete Ausgabe in Höhe von 1.100 Euro nicht begleichen,
  • nicht jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine gleichwertige vegetarische Mahlzeit einnehmen und/oder
  • nicht einmal im Jahr eine Woche Urlaub woanders als zu Hause verbringen.

Eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung liegt in einem Haushalt vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung (in Monaten) der im Haushalt lebenden, erwerbsfähigen 18- bis 59-jährigen Haushaltsmitglieder weniger als 20 Prozent der möglichen Erwerbsbeteiligung beträgt.

Ein Ehepaar würde eine 100-prozentige Erwerbsbeteiligung erreichen, wenn beide jeweils zwölf Monate erwerbstätig sind. Arbeitet jedoch nur einer und dieser nur für vier Monate im Jahr, beträgt die Erwerbsbeteiligung im Haushalt nur 16,6 Prozent der maximal möglichen 24 Monate.

Präventive Einkommensabsicherung gegen Armut

Nicht nur die aktuellen Preissteigerungen beispielsweise bei Öl, Gas, Strom, Benzin oder Nahrungsmitteln, sondern auch andere Situationen können dazu führen, dass man plötzlich von Armut bedroht ist.

So kann auch eine Arbeitslosigkeit, eine Scheidung, eine Krankheit oder ein Unfall zu erheblichen dauerhaften Einkommenseinbußen und damit zu einer erhöhten Armutsgefahr führen. Die private Versicherungswirtschaft bietet für einige dieser Armutsrisiken Vorsorgelösungen, damit der Einzelne die finanziellen Folgen solcher Ereignisse abfedern kann.

Wichtig ist insbesondere eine frühzeitige und ausreichende Absicherung. Ein Versicherungsfachmann kann in einem Beratungsgespräch analysieren, welche Lösungen für den Einzelnen sinnvoll sind und eventuell sogar noch vom Staat steuerlich oder finanziell gefördert werden.

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