(verpd) Letztes Jahr wurden über 4.700 Kinder als Fußgänger im Straßenverkehr bei Unfällen verletzt oder gar getötet. Mehr als die Hälfte dieser Unfälle ist laut Polizeiangaben auf ein fehlerhaftes Verhalten von Kindern im Alter zwischen sechs und 14 Jahren zurückzuführen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden letztes Jahr 22.995 Personen als Fußgänger bei Verkehrsunfällen so schwer verletzt, dass sie eine medizinische Behandlung benötigten.
Fast jeder fünfte Verunfallte, nämlich 4.742 Unfallopfer, war ein Kind unter 15 Jahren. Zwar ist die Anzahl der als Fußgänger verunglückten Kinder im Vergleich zum Vorjahr um rund zwei Prozent gestiegen, tendenziell sinkt jedoch der Wert seit Jahren.
1991 verunfallten fast dreimal so viele Fußgänger im Alter bis 14 Jahren, nämlich beinahe 15.800 Kinder. Noch zur Jahrtausendwende erlitten immer noch knapp 12.200, 2010 rund 7.300 und 2019 – dem Jahr vor Beginn der Coronapandemie – immer noch 6.050 Kinder im genannten Alter entsprechende Unfallverletzungen.
In 2021 wurden von den bis 14-jährigen Fußgängern insgesamt 3.680 leicht und 1.043 schwer verletzt. Weitere 19 Kinder starben bei einem Verkehrsunfall, als sie zu Fuß unterwegs waren. Mehr als jedes vierte dieser Unfallopfer, nämlich 1.267 Kinder, waren noch keine sechs Jahre alt.
Bei zwei Dritteln der Verkehrsunfälle, bei denen letztes Jahr 3.475 Kinder im Alter zwischen sechs und 14 Jahren verletzt oder getötet wurden, führte mitunter ein falsches Verhalten der betroffenen Kinder zum Unglück. Insgesamt stellte die Polizei bei diesen Unfällen über 2.330 Fehlverhalten durch Kinder in der genannten Altersklasse fest.
Die meisten dieser Verkehrsregelverstöße betrafen Fehler beim Überqueren der Fahrbahn. Insgesamt stellte die Polizei dies in mehr als 1.970 Fällen fest. Das entspricht einem Anteil von 85 Prozent aller Fehlverhalten der sechs- bis 14-jährigen Fußgänger, die mit zu einem Unfall mit Personenschaden geführt haben.
In 1.050 dieser Fälle rannten Kinder über die Straße, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten, und in 620 Fällen traten sie plötzlich hinter einem Sichthindernis wie einem parkenden Lkw auf die Fahrbahn.
Bei den restlichen 15 Prozent der Fälle, bei denen Kinder durch ihr falsches Verhalten als Fußgänger einen schweren Unfall (mit)verursachten, zeigte die polizeiliche Ermittlung, dass die Betroffenen unter anderem auf der Fahrbahn spielten oder aus sonstigen Gründen nicht den Gehweg benutzten.
Wie die Zahlen zeigen, ist es wichtig, dass Kinder spätestens, wenn sie allein als Fußgänger unterwegs sind, mit den Verkehrsregeln vertraut sind und auch Gefahrenstellen erkennen können.
Die Eltern sollten daher unbedingt als Vorbild fungieren und sich konsequent an die Verkehrsregeln halten. Nach Angaben von Experten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kann bereits bei dreijährigen Kindern auf spielerische Weise mit der Verkehrserziehung begonnen werden.
So sollten bereits Kindergartenkinder ihren Weg zum Kindergarten und den späteren Schulweg genau kennen. Sie sollten wissen, wie sie sich beispielsweise an einem Zebrastreifen, einer Fußgängerampel oder Bushaltestelle zu verhalten haben.
Umfassende Informationen zum Thema Verkehrserziehung gibt es online unter Kindergesundheit-info.de, einem Webportal der BZgA, sowie im Webauftritt der Unfallforschung der Versicherer (UDV).
Darüber hinaus ist es wichtig, dass Kinder, egal ob als Fußgänger oder Radfahrer, schon von Weitem für andere Verkehrsteilnehmer auch bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen zu erkennen sind. Daher sollten sie helle und farbenfrohe Kleidung tragen sowie Reflektoren an Schultaschen, Schuhen und Jacken sowie am Fahrrad haben.
Grundsätzlich muss auch jeder Rad- oder Kfz-Fahrer besonders aufpassen, wenn er an Stellen vorbeifährt, an denen Kinder häufig anzutreffen sind, wie etwa an Schulen, Kindergärten und Spielplätzen, aber natürlich, auch wenn Kinder woanders in Sichtweite sind.
Denn nach Angaben von Experten resultieren viele Fehler auch davon, dass zum Beispiel Jungen und Mädchen bis zum Alter von zehn Jahren Entfernungen und Geschwindigkeiten noch nicht sicher abschätzen können. Zudem haben laut BZgA Kinder erst mit rund neun Jahren das räumliche Sehvermögen eines Erwachsenen.
Bis zum Alter von etwa acht Jahren können sie Geräusche wie das Motorengeräusch eines Pkws oft nur ungenau lokalisieren. Auch das Gefahrenbewusstsein muss sich erst im Laufe der Zeit entwickeln. Zudem sind Kinder leicht ablenkbar. Sie haben außerdem oftmals noch eine längere Reaktionszeit und können sich häufig noch nicht für eine längere Zeit auf mehrere Dinge gleichzeitig konzentrieren, was jedoch eigentlich im Straßenverkehr notwendig wäre.