In welchen Betrieben die meisten Arbeitsunfälle passieren

(verpd) Arbeitsschutz ist wichtig, wie auch ein Blick in die letztjährigen Arbeitsunfall-Statistiken belegt. Die gesetzliche Unfallversicherung zeigt anhand einer Studie auf, dass Großbetriebe in Relation zur Anzahl der Beschäftigten seltener als andere von solchen Unglücken betroffen waren. Experten geben Tipps, was alle Unternehmen tun können, um ihren Arbeitsschutz zu verbessern.

Ein Unfall ist als Arbeitsunfall meldepflichtig, wenn ein Arbeitnehmer während seiner beruflichen Tätigkeit durch ein Unglück getötet wird oder sich so schwer verletzt, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Laut den Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. ereignen sich seit 2015 jedes Jahr zwischen über 760.000 und knapp 880.000 derartige Unglücke.

Dabei sind Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt, als Angestellte in Großbetrieben. Dies belegt die Studie „Arbeitsunfallgeschehen 2021“ der DGUV.

Höheres Unfallrisiko in kleinen Betrieben

Laut dieser Datenauswertung gab es im vergangenen Jahr bei Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten 17,7 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeitern. Der Richtwert eines Vollarbeiters entspricht laut DGUV der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenzahl pro Jahr.

Großbetriebe haben damit die niedrigste Arbeitsunfallquote unter den fünf betrachteten Betriebsgrößen. Den zweitniedrigsten Wert erreichen Unternehmen mit 250 bis 499 Beschäftigten mit 21,3 Unfällen pro 1.000 Vollarbeitern. Demgegenüber verbuchten Betriebe mit zehn bis 49 Angestellten die höchste Quote (29,5 Unglücke je 1.000 Vollarbeitern). Dahinter folgen Firmen mit 50 bis 249 Beschäftigten mit 26,1 Arbeitsunfällen pro 1.000 Vollarbeiter.

Die drittniedrigste Unfallquote haben Kleinstbetriebe mit maximal neun Vollarbeitern mit 21,5 Unglücke je 1.000 Vollarbeiter. Allerdings weisen sie die höchste Quote an neuen Unfallrenten auf. Dies sei ein Indiz für schwere Unfallverläufe, so die Studienautoren. Um eine solche Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten, muss das Unglück bei dem Betroffenen zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 20 Prozent geführt haben.

Arbeitsschutz geht Arbeitgeber und Arbeitnehmer an

Ein guter Arbeitsschutz, hilft das Unfallrisiko möglichst niedrig zu halten. Ein Arbeitgeber muss entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu alle erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen, damit die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer während ihrer Berufsausübung möglichst nicht gefährdet ist.

In jedem Betrieb müssen diesbezüglich potenzielle Gefahrenquellen aufgespürt und beseitigt werden. Dabei ist die sogenannte Gefährdungsbeurteilung behilflich, die jeder Arbeitgeber gemäß Paragraf 5 ArbSchG regelmäßig durchführen muss.

Umfassende Tipps, Hilfen und Anleitungen, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, gibt es im Webauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und bei den zuständigen Berufsgenossenschaften. Doch nicht nur der Arbeitgeber, auch Arbeitnehmer können ihr Risiko eines Arbeitsunfalls minimieren. Zahlreiche Erläuterungen, Publikationen und Links zu den entsprechenden Präventionsmaßnahmen stellt die DGUV online zur Verfügung.

Der DGUV bietet unter anderem in Kooperation mit den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen diverse kostenlose Videofilme für nahezu alle Branchen an, die in verständlicher und kurzweiliger Form zeigen, wie sich Arbeitsunfälle und typische Berufskrankheiten vermeiden lassen. Online abrufbar sind die Videos in der Mediathek für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (MAG) unter Arbeitsschutzfilm.de.

Zurück


Kontakt

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns einfach an unter 04353 99 80 90
oder nutzen Sie unser Kontaktformular