In manchen Versicherungspolicen gibt es eine Wartezeit

(verpd) Eine vereinbarte Wartezeit in einem Versicherungsvertrag regelt unter anderem, dass der Versicherungsschutz für bestimmte versicherte Risiken erst nach einer festgelegten Zeit nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn besteht. Dadurch können mitunter auch die Versicherungsprämien auf einem moderaten Stand gehalten werden. Doch unter bestimmten Kriterien ist eine in der Police vereinbarte Wartezeit hinfällig; der Versicherungsschutz besteht dann für alle Risiken ab dem im Vertrag genannten Versicherungsbeginn.

Bei den meisten Versicherungsarten wie der Kfz-, Privathaftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- oder Lebensversicherung besteht der Versicherungsschutz ab dem in der Police vereinbarten Versicherungsbeginn. Es gibt aber auch Versicherungsarten wie die Kranken-, Pflege- und Rechtsschutz-Versicherung, welche für bestimmte Risiken eine sogenannte Wartezeit in den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen und Policenvereinbarungen vorgeben.

Eine Wartezeit bedeutet, dass der Versicherungsschutz für bestimmte, in der Police genannte Risiken nicht ab dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbeginn, sondern erst nach Ablauf der in der Police genannten Wartezeit beginnt. Die genaue Dauer einer Wartezeit ist der Police beziehungsweise den Versicherungs-Bedingungen, die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegen, zu entnehmen.

Aufgeschobener Versicherungsbeginn

Bei einer Rechtsschutz-Versicherung beginnt der Versicherungsschutz für die meisten versicherten Rechtsschutzbereiche, wie die Durchsetzung von Schadenersatz-Forderungen oder die Verteidigung in einem Strafverfahren im Rahmen eines versicherten Falles, ab Versicherungsbeginn.

Für bestimmte versicherte Streitfälle wie Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter, Vertragsstreitigkeiten oder bei Konflikten vor einem Steuer- oder Sozialgericht gilt üblicherweise eine dreimonatige Wartezeit.

Der Versicherungsschutz bei einer Kranken(zusatz)-Versicherung beginnt für die meisten Leistungsbereiche häufig nach einer dreimonatigen Wartezeit. Ein Krankenschutz, den der Krankenversicherer im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfangs aufgrund von Entbindungen, Psychotherapie und Zahnersatz zu erbringen hat, besteht meist erst nach einer achtmonatigen Wartezeiten nach Versicherungsbeginn.

Wann die Wartezeit nicht gilt

Auf die Anwendung einer Wartezeit wird unter bestimmten Umständen auch verzichtet, das heißt, der Versicherungsschutz beginnt dann für alle versicherten Leistungsbereiche mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn.

Hatte man bereits eine Police und wechselt man nun zu einem anderen Versicherer, das heißt man schließt hier einen neuen Vertrag mit einem gleichartigen Versicherungsschutz ab und kündigt die alte Police, kann die Wartezeit entfallen. Dies gilt jedoch nur, sofern im neuen Versicherungsvertrag mindestens dieselben Risiken wie in der alten Police versichert sind und der Versicherungsschutz lückenlos weiterbesteht.

Generell wird üblicherweise in der Krankenversicherung auf eine Wartezeit verzichtet, wenn die Versicherungsleistungen infolge eines Unfalles und nicht wegen einer Krankheit beansprucht werden. Wurde bei der Beantragung einer Krankenversicherung eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, dass bei der versicherten Person keine Behandlungs-Bedürftigkeit für ein versichertes Risiko besteht, das normalerweise der Wartezeit unterliegt, kann auch hier, wenn vereinbart, auf eine Wartezeit verzichtet werden.

Die finanziellen Vorteile einer Wartezeit

Auch wenn eine Wartezeit auf den ersten Blick für den Versicherten nur nachteilig ist, hat sie jedoch auch Vorteile. Die Versicherer wollen mit einer Wartezeit verhindern, dass manche einen Versicherungsvertrag nur abschließen, wenn der Schadenfall schon absehbar ist.

Anderenfalls würde das dem Versicherungsprinzip, das auf der Solidarität der Versicherten-Gemeinschaft beruht, entgegenstehen, und die Prämien, die alle Versicherten zu zahlen haben, verteuern.

Letztendlich werden durch die Wartezeit und die damit verbundene Einschränkung die Beiträge aller Versicherungskunden klein gehalten. Ohne diese temporäre Leistungsbegrenzung wären die Prämien weitaus teurer.

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