In der Freizeit ist das tödliche Unfallrisiko am höchsten

(verpd) Wie aus aktuellen Daten der Gesundheitsbericht-Erstattung des Bundes hervorgeht, sind 2019 in Deutschland über 27.300 Bürger bei Unfällen gestorben. Damit ist die Anzahl der jährlichen Unfalltoten zum elften Mal in Folge gestiegen. Zudem belegt die Statistik, dass der Anteil der Personen, die jedes Jahr bei Verkehrsunfällen gestorben sind, im Vergleich zu allen Unfalltoten deutlich zurückgegangen ist. Im Gegenzug sind jedoch anteilig wie auch summenmäßig immer mehr Bürger bei Heim- und Freizeitunfällen ums Leben gekommen.

Von 2007 bis 2019 stieg die Anzahl der Personen, die innerhalb eines Jahres in Deutschland aufgrund eines Unfalles verstorben sind, an. Dies belegen aktuelle Statistiken der Gesundheitsbericht-Erstattung des Bundes (GBE). Während 2007 noch 18.527 Menschen hierzulande tödlich verunglückten, waren es 2010 bereits 20.243, 2015 24.578, 2017 25.733, 2018 27.172 und 2019 27.325 Unfalltote. Entsprechende Unfalldaten der GBE für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor.

Über 87 Prozent der tödlichen Unfälle waren Freizeitunfälle

Die GBE-Statistik belegt zudem, dass die meisten tödlichen Unfälle Heim- und Freizeitunfälle sind. Allein im Jahr 2019 gingen 87,2 Prozent aller Unfalltoten, das waren 23.839 tödlich verunglückte Personen, auf das Konto der Unfälle zu Hause, im eigenen Garten, beim Sport oder in sonstigen Freizeitbereichen.

Weitere 11,6 Prozent aller Unfallopfer, nämlich 3.161 Personen, kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Auf Arbeits- und Schulunfälle entfielen 1,2 Prozent; konkret verletzten sich 321 Menschen bei Arbeitsunfällen sowie vier Personen bei Schulunfällen tödlich.

Es gibt immer weniger tödliche Verkehrsunfälle

Im zeitlichen Verlauf von 2007 bis 2019 zeigt sich, dass der Anteil der tödlichen Verkehrsunfälle rückläufig war. Während 2007 noch 24,4 Prozent aller Unfalltoten auf Verkehrsunfälle basierten, waren es 2012 18,4 Prozent, 2016 14,0 Prozent, 2018 12,6 Prozent und wie bereits erwähnt 2019 11,6 Prozent. Tendenziell hat sich auch der Anteil der Arbeits- und Schulunfälle verringert. Von 2007 bis 2012 sind diesen Unfällen jährlich zwischen 2,0 und 2,5 Prozent aller im jeweiligen Jahr tödlich Verunglückten zuzuschreiben. 2008 bis 2019 lag der Anteil dagegen bei 1,8 bis 1,1 Prozent.

Anteilig und auch summenmäßig deutlich zugenommen haben von 2007 bis 2019 jedoch die Heim- und Freizeitunfälle. 2007 sind noch 13.045 Personen bei derartigen Unfällen gestorben, das waren 70,4 Prozent aller Unfalltoten in diesem Jahr. Im Jahr 2013 waren es bereits 17.925 Unfalltote (81,7 Prozent), 2018 23.449 Unfalltote (86,3 Prozent) und 2019, wie bereits erwähnt, nun 23.839 tödlich Verunglückte, was einem Anteil von 87,2 Prozent aller Unfalltoten im gleichen Jahr entspricht. Von 2013 bis 2019 lag der Anteil durchgehend zwischen 81,7 und 87,2 Prozent.

Für eine passende Hinterbliebenen-Absicherung

Grundsätzlich ist es wichtig, seine Angehörigen für den Fall des eigenen Ablebens – und zwar egal, ob infolge eines Unfalles oder auch einer Krankheit – in ausreichender Höhe finanziell abzusichern, damit die Hinterbliebenen danach weiterhin ihren Lebensstandard halten können. Denn eine gesetzliche Hinterbliebenenrente in Form einer Witwen-/Witwer- oder Waisenrente ist, sofern die Angehörigen überhaupt einen Anspruch darauf haben, in der Regel deutlich niedriger als das bisherige Arbeitseinkommen oder die Altersrente, die der tödlich Verunglückte zu Lebzeiten hatte.

Außerdem bietet auch die gesetzliche Unfallversicherung für die Mehrheit der Unfälle – nämlich für alle Heim- und Freizeitunfälle sowie für alle privaten Verkehrsunfälle, also die nicht als Arbeits-, Schul- oder Wegeunfälle zählen – keinen Versicherungsschutz und damit keine Unfall-Hinterbliebenenrente. Möglich ist eine Absicherung für berufliche und auch private Unfälle jedoch mit einer Lebens- und/oder privaten Unfallversicherung. Ein Versicherungsfachmann berät zugeschnitten auf die individuelle Situation, welche Form der Hinterbliebenen-Absicherung und in welcher Höhe am sinnvollsten ist.

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