Immer mehr setzen bei der Altersvorsorge auf die Basisrente

(verpd) Selbstständige, aber auch Angestellte und Beamte können mit einem staatlich geförderten Basis-Rentenvertrag, auch Rürup-Rente genannt, für das Alter vorsorgen und gleichzeitig auch Steuern sparen. Letztes Jahr ist die Anzahl der Verträge auf einen neuen Rekordwert gestiegen.

Nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Beamte und Selbstständige gibt es eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Möglich ist dies unter anderem mit dem Abschluss eines Basis- beziehungsweise Rürup-Rentenvertrages. Es handelt sich hier um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, bei der der Versicherte nach Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt bekommt. Für Basis-Rentenverträge, die ab 2012 geschlossen wurden, ist der früheste Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr möglich.

Dass diese Altersvorsorgevariante, die seit 2005 angeboten wird, für viele interessant ist, zeigt die seit Jahren steigende Anzahl der bestehenden Verträge. Während 2010 noch 1,28 Millionen Basis-Rentenverträge bestanden, waren es 2015 bereits 1,97 Millionen und 2020 2,40 Millionen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der bestehenden Basis-Rentenverträge in 2019 wie auch in 2020 um jeweils 3,2 Prozent gestiegen. Sinnvoll ist diese Form der Altersvorsorge unter anderem für Gutverdiener, da die staatliche Förderung in Form einer Steuererleichterung erfolgt.

In diesem Jahr bis zu 23.700 Euro steuerlich absetzbar

Im Detail können Personen, die eine Basisrente abgeschlossen haben, einen bestimmten prozentualen Anteil der eingezahlten förderfähigen Jahresprämie als Sonderausgaben steuerlich absetzen und damit ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Die förderfähige Jahresprämie entspricht dem Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gemäß Paragraf 10 Absatz 3 EStG (Einkommensteuergesetz) – 2021 sind das 25.787 Euro.

Nach den gesetzlichen Vorgaben erhöht sich der prozentuale Anteil der steuerabzugsfähigen Prämien seit 2005 – damals waren noch 60 Prozent steuerlich abzugsfähig – jährlich um zwei Prozent, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind. Für 2021 sind somit 92 Prozent der Jahresprämie, maximal jedoch 25.787 Euro steuerlich absetzbar.

Somit kann eine Person, wenn sie in diesem Jahr 25.787 Euro oder mehr als Jahresprämie in einen Basis-Rentenvertrag einzahlt, 23.724 Euro (92 Prozent von 25.787 Euro) von der Steuer absetzen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten ist der maximale Sonderausgabenabzug insgesamt doppelt so hoch, also 47.448 Euro.

Flexible Gestaltungs-Möglichkeiten

Es steht jedem Förderberechtigten weitestgehend frei, wann und wie viel er in seinen Basis-Rentenvertrag einzahlt. Je nach Vertragsgestaltung sind eine Monats-, Jahres- oder auch Einmalprämie möglich. Wenn notwendig oder gewünscht, zum Beispiel bei vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten, kann der Rürup-Rentenvertrag auch längere Zeit beitragsfrei gestellt werden, ohne dass die steuerliche Förderung bei Wiedereinsetzen der Prämienzahlung eingebüßt wird.

Neben der Steuerersparnis während des Erwerbslebens und der Vorsorge für das Alter ermöglicht ein solcher Basis-Rentenvertrag je nach Vertragsgestaltung auch eine zusätzliche Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Absicherung.

Grundlegende Details zur Basis-Rentenversicherung wie Rechenbeispiele bis hin zu Informationen, welche Personengruppen besonders von dieser Altersvorsorgevariante profitieren, enthalten der Webauftritt und eine Broschüre des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Wer wissen möchte, welche individuellen Vorteile ein Basis-Rentenvertrag haben kann, sollte sich von einem Versicherungsvermittler ausführlich beraten lassen.

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