(verpd) Nach einer aktuellen Statistik des Statistischen Bundesamts hat sich die Erwerbstätigenquote der über 65-Jährigen in kürzester Zeit mehr als verdoppelt. Bei mehr als jedem Dritten dieser älteren Berufstätigen ist das Arbeitseinkommen wichtig, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
In den letzten Jahren ist die Erwerbstätigkeit älterer Menschen deutlich angestiegen, wie aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes belegen. Insgesamt waren 2019 acht Prozent der ab 65-Jährigen erwerbstätig. Damit hat sich der Anteil innerhalb von zehn Jahren verdoppelt – 2009 waren es nämlich noch vier Prozent.
Noch deutlicher gestiegen ist im genannten Zeitraum der Anteil der erwerbstätigen 65- bis 69-Jährigen: 2009 lag der Anteil bei acht Prozent, 2019 dagegen bereits bei 18 Prozent. Auch bei den 60- bis 64-Jährigen nahm die Erwerbstätigkeitsquote deutlich zu, nämlich von 39 Prozent im Jahr 2009 auf 62 Prozent in 2019.
Laut Destatis sind 38 Prozent der ab 65-jährigen Erwerbstätigen auf ihr Arbeitseinkommen für die finanzielle Sicherung ihres Lebensunterhaltes angewiesen. „Damit gab es 2019 in Deutschland 508.000 Personen, die im Rentenalter überwiegend vom eigenen Arbeitseinkommen lebten“, so die Destatis. Bei den restlichen 62 Prozent der Berufstätigen über dem Rentenalter diente das Erwerbseinkommen eher als Zuverdienst, beispielsweise zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente und/oder zu ihren Einkünften aus ihrem Vermögen oder der sonstigen privaten Altersvorsorge.
Für den aktuellen und auch künftigen Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen ab 65 Jahren ist nach Ansicht der Destatis unter anderem die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters verantwortlich. Das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente wird nämlich seit 2012 für alle ab dem 1. Januar 1947 bis einschließlich 31. Dezember 1963 Geborenen stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Auch das Renteneintrittsalter für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren) für die ab 1953 bis 1963 Geborenen steigt schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr.
Insgesamt war 2019 jeder zehnte Erwerbstätige jenseits des 65. Lebensjahres erwerbstätig. Bei den Selbstständigen und mitarbeitenden Familienangehörigen lag der Anteil der Beschäftigten, die das Rentenalter überschritten haben, sogar bei 37 Prozent. „Ein Grund dafür kann sein, dass für Selbstständige keine Rentenversicherungs-Pflicht existiert, sodass viele Selbstständige im Alter auch keine gesetzliche Rente erhalten“, wie die Destatis betont.
Wer sichergehen will, dass er nach Erreichen des frühestmöglichen Renteneintritts nicht aus finanziellen Gründen arbeiten muss – egal, ob er als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger tätig ist –, sollte frühzeitig privat vorsorgen. Denn auch bei einem Arbeitnehmer, der lange Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, entspricht die gesetzliche Altersrente in der Regel nicht einmal der Hälfte des Arbeitseinkommens während der Erwerbstätigkeit.
Für eine ausreichende Altersvorsorge ist es wichtig zu wissen, wie hoch die finanzielle Lücke zwischen den zu erwartenden Renteneinkünften wie der gesetzlichen Altersrente und dem Einkommen, das notwendig ist, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, sein wird. Ein Versicherungsvermittler kann dabei aktiv mit entsprechenden Finanzanalysen unterstützen, die auch den Kaufkraftverlust berücksichtigen.
Der Fachmann kann zum Beispiel mittels spezieller Software die Lücke im Rentenalter zwischen dem tatsächlich notwendigen Monatseinkommen und den bis dahin zustehenden Alterseinkünften ermitteln. Er berücksichtigt dabei nicht nur die voraussichtliche gesetzliche Altersrente, sondern auch die sonstigen Alterseinkünfte wie eine bereits bestehende Lebens- oder Rentenversicherung, sonstige Kapitalanlagen oder auch voraussichtliche Einkünfte aus Vermietungen. Zudem kann der Versicherungsfachmann auch die passenden Altersvorsorgevarianten vorschlagen.