Immer mehr Jüngere werden pflegebedürftig

(verpd) Auch wenn ein Großteil der Pflegebedürftigen 65 Jahre oder älter ist, steigt seit Jahren der Anteil der Jüngeren, die eine Pflege benötigen. Während 2017 noch rund jeder Fünfte, der Leistungen von der sozialen Pflegeversicherung bezog, das Rentenalter noch nicht erreicht hatte, traf dies drei Jahre später bereits auf jeden vierten Pflegefall zu.

In Deutschland muss jeder Bürger über eine gesetzliche Pflegeversicherung versichert sein. Gesetzlich Krankenversicherter sind über die soziale Pflegeversicherung (SPV), deren Träger üblicherweise die Krankenkassen sind, abgesichert. Privat Krankenversicherte müssen eine gesetzliche Pflegepflicht-Versicherung (PPV) bei einem privaten Krankenversicherer abschließen, versichern.

Statistiken des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) geben Aufschluss über die Altersstruktur der Pflegebedürftigen, die Leistungen von der SPV bezogen haben. Aktuell liegen die Werte für das Jahr 2020 vor. Damals gab es 4,57 Millionen Pflegebedürftige. Davon waren 4,32 Millionen Betroffene über die SPV und die restlichen 0,25 Millionen Pflegebedürftigen über die PPV versichert. Die BMG-Daten zeigen zudem, dass zwar mit steigendem Alter das Risiko, ein Pflegefall zu werden, zunimmt, allerdings auch immer mehr bereits vor dem 65. Lebensjahr pflegebedürftig werden.

Jeder vierte Pflegebedürftige ist jünger als 65 Jahre

In 2017, dem Jahr als ein neu definierter Pflegebedürftigkeits-Begriff eingeführt und zeitgleich auch das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit geändert wurde, war noch jeder fünfte SPV-versicherte Pflegebedürftige jünger als 65 Jahre.

Seitdem ist der Anteil der jüngeren Pflegebedürftigen jedes Jahr gestiegen. In 2020 hatte sogar rund jeder Vierte, der Leistungen von der SPV bezog, das Rentenalter noch nicht erreicht.

Im Detail waren im genannten Jahr von den 4,32 Millionen SPV-versicherten Pflegebedürftigen knapp 23,7 Prozent und damit über 1,02 Millionen Betroffene noch keine 65 Jahre alt. Rund jeder neunte Bezieher einer SPV-Leistung, nämlich fast 11,0 Prozent beziehungsweise über 474.300 Betroffene, war sogar jünger als 40 Jahre.

Vier von zehn der ab 80-Jährigen sind pflegebedürftig

Vergleicht man die Anzahl aller SPV-Versicherten in einer Altersgruppe mit der Anzahl der gleichaltrigen Pflegebedürftigen, zeigt sich, dass das Risiko, ein Pflegefall zu werden, ab dem 55. Lebensjahr überproportional zunimmt.

Von den 15- bis unter 55-jährigen SPV-Versicherten waren in 2020 je nach Altersgruppe zwischen 0,9 und 2,0 Prozent pflegebedürftig und nahmen entsprechende SPV-Leistungen in Anspruch. Bei den 55- bis 60-Jährigen betrug der Anteil bereits 2,8 Prozent, bei den 60- bis 65-Jährigen 4,0 Prozent, bei den 65- bis 70-Jährigen 5,9 Prozent und bei den 70- bis 75-Jährigen knapp 9,3 Prozent.

Besonders stark steigt der Anteil der Pflegefälle im Vergleich zu allen SPV-Versicherten ab dem 75. Lebensjahr. So waren vor zwei Jahren 15,9 Prozent der 75- bis 80-jährigen, 28,1 Prozent der 80- bis 85-jährigen, 48,2 Prozent der 85- bis 90-jährigen und sogar 67,8 Prozent der ab 90-jährigen SPV-Versicherten pflegebedürftig. Von allen gesetzlich Krankenversicherten im Alter ab 80 Jahren waren rund vier von zehn Personen – konkret rund 39,9 Prozent – Pflegefälle mit Anspruch auf Leistungen der SPV.

Bundesgesundheits-Ministerium empfiehlt eine private Vorsorge

Die Daten verdeutlichen, dass man nicht nur im Alter, sondern bereits in jungen Jahren, beispielweise durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall, zum Pflegefall werden kann. Allerdings bietet die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung, da die anfallenden Pflegekosten nur zum Teil übernommen werden.

Auch das BMG rät in seinem Webauftritt: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten nicht selten höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge meist sinnvoll.“ Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in einer privaten Pflegepolice unter anderem auch individuelle Leistungshöhen je nach Pflegegrad frei vereinbart werden.

Einige Versicherer bieten auch eine staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung an, für die der Versicherungskunde (Versicherungsnehmer) eine staatliche Zulage von 60 Euro jährlich erhält.

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