Herbstzeit ist Reifenwechselzeit

(verpd) Bevor es kalt und eisig wird, sollte man rechtzeitig sein Auto auf Winterreifen umrüsten. Anderenfalls erhöht man nicht nur sein Unfallrisiko, sondern muss unter Umständen mit einem Bußgeld rechnen.

Einen festgelegten Zeitpunkt, wann der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen am Auto erfolgen soll, gibt es hierzulande zwar nicht. Allerdings sollte man laut Kfz-Experten spätestens, bevor die Außentemperatur dauerhaft auf unter sieben Grad Celsius fällt oder mit Eis und Schnee zu rechnen ist, den Pkw umrüsten. „Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen Kfz-Versicherer die O-bis-O-Regel“, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) betont.

„Autofahrer sollten demnach von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren“, so der GDV und erklärt auch die Gründe: „Die Lauffläche von Winterreifen durchziehen zusätzliche Rillen. Diese fördern die sogenannte Drainagewirkung: Wasser und Schneematsch werden schneller aus dem Haftbereich der Lauffläche transportiert.“

„Zudem ist die Gummimischung der Winterreifen weicher; dadurch haben sie bei niedrigen Temperaturen einen höheren Grip als Reifen für den Sommer und damit bessere Fahreigenschaften“, wie der GDV ergänzt. Insgesamt reduziert sich auf eisigen oder schneebedeckten Fahrbahnen somit mit Winterreifen im Vergleich zu Sommerreifen das Unfallrisiko deutlich.

Mögliche Auswirkungen: Vom Bußgeld ...

Auch der Gesetzesgeber möchte die Unfallgefahr minimieren und schreibt deshalb eine situative Winterreifenpflicht vor. Konkret regelt der § 2 Absatz 3a StVO (Straßenverkehrsordnung), dass auf allen Rädern eines Autos, das auf öffentlichen Straßen gefahren wird, bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte“ Winterreifen montiert sein müssen.

Es empfiehlt sich, spätestens Anfang Oktober sein Auto von Sommer- auf Winterreifen umrüsten zu lassen, um nicht von einem Kälteeinbruch sowie Eis und Schnee überrascht zu werden. Zumal nach dem ersten Kälteeinbruch die Kfz-Werkstätten aufgrund der dann vermehrt gewünschten Reifenwechsel meist Hochkonjunktur haben und es oftmals schwer ist, zeitnah einen Termin zu erhalten.

Wer nicht rechtzeitig umrüstet, muss mit fatalen Konsequenzen rechnen. Bei Verstößen gegen die situative Winterreifenpflicht droht ein Bußgeld von bis zu 120 Euro für den Fahrer und von 75 Euro für den Kfz-Halter. Hinzu kommen noch je ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FAER).

… über eine gekürzte Kaskoleistung …

Auch auf den Kfz-Kaskoschutz kann sich eine für die Straßenverhältnisse ungeeignete Bereifung negativ auswirken.

So kann in diesem Fall ein Kfz-Versicherer bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung die Schadensleistung bei einem entsprechenden Unfallschaden am eigenen Auto wegen „grober Fahrlässigkeit“ anteilig kürzen, sofern in der Kfz-Police keine andere Vereinbarung besteht.

Denn wer mit Sommerreifen unterwegs ist, obwohl die Witterungsverhältnisse dies eigentlich nicht zulassen, handelt grob fahrlässig.

… bis hin zur Teilschuld bei einem Unfall

Selbst bei der Festlegung, wer für einen Unfall haften muss, haben Autofahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mit Winterreifen unterwegs sind, schlechte Karten. Denn es wurde schon einigen an einem Unfall beteiligten Autofahrern, deren Wagen trotz Eis und Schnee auf der Fahrbahn noch mit Sommerreifen bestückt war, eine Teilschuld zugesprochen, obwohl sie nicht die Unfallverursacher waren.

Denn mit Sommer- statt Winterreifen bei Eis und Schnee verstößt man nicht nur gegen die StVO, sondern nimmt auch billigend in Kauf, dass sich der Bremsweg verlängert.

Welche Reifen verwendet werden dürfen

Welche Reifen für winterliche Wetterverhältnisse zugelassen sind, ist im § 36 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) geregelt. Konkret dürfen nur Reifen, die mit einem sogenannten Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke – auf der Reifenflanke gekennzeichnet sind verwendet werden. Dies können Winter-, aber auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen sein.

Achtung: Reifen mit dem alten M+S-Symbol – M+S steht für Matsch und Schnee –, die bis Ende 2017 hergestellt wurden, dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen maximal bis zum 30. September 2024 weiterverwendet werden.

Ob vorhandene Winterreifen noch eine weitere Saison benutzt werden können, hängt auch vom Reifenprofil ab. Diese muss mindestens 1,6 Millimeter betragen – Kfz-Experten empfehlen jedoch mindestens 4,0 Millimeter. Zudem dürfen nur Reifen ohne Beschädigungen wie Risse verwendet werden. Bei älteren Pneus kann zudem die Gummimischung aushärten und somit zu einer schlechteren Fahrbahnhaftung und zu einem längeren Bremsweg führen.

Experten des Automobilklubs ADAC empfehlen daher, mehr als acht Jahre alte Winterreifen nicht mehr zu verwenden. Wann ein Reifen hergestellt wurde, lässt sich mit der vierstelligen DOT-Nummer, die auf der Reifenflanke zu finden ist, ermitteln: Die ersten beiden Zahlen stehen für die Produktionswoche, die beiden folgenden Zahlen für das Produktionsjahr. DOT 2520 würde beispielsweise bedeuten, der Reifen wurde in der 25. Woche 2020 hergestellt.

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