Hausratversicherung: Über- oder Untertreibung vermeiden

(verpd) Bei einer Hausratversicherung kann in der Regel der Kunde entscheiden, zu welchem Wert (Versicherungssumme) er seinen Haushalt versichern möchte. Die Prämie für die Hausrat-Police ist unter anderem von dieser Höhe abhängig. Im Schadenfall prüft der Versicherer allerdings, welchen Wert der versicherte Hausrat am Schadentag tatsächlich gehabt hat. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Wert des Hausrates, kann es sein, dass auch die Schadenleistung niedriger ist als der tatsächliche Schaden.

Bei einer Hausratversicherung berechnet sich der Versicherungsbeitrag, den der Kunde für den Versicherungsschutz zahlen muss, unter anderem nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Dennoch ist es nicht sinnvoll, eine Versicherungssumme zu vereinbaren, die niedriger ist als der tatsächliche (Neu-)Wert des Hausrates, denn das hat im Schadenfall teure Folgen.

Wichtig zu wissen ist bei der Festlegung der bedarfsgerechten Versicherungssumme, dass in den meisten Hausrat-Policen die versicherten Sachen wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte bis auf wenige Ausnahmen zum Neuwert abgesichert sind. Im Schadenfall wird also der Preis, der für die Neuanschaffung der beschädigten Gegenstände benötigt wird, ersetzt. Für die Ermittlung der passenden Versicherungssumme ist daher der Neuwert der versicherten Sachen zugrunde zu legen.

Wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist

Ist die Versicherungssumme unter dem Wert des versicherten Hausrates, spart man sich zwar ein paar Euro Prämie, im Schadenfall wird der Schaden jedoch nicht komplett, sondern nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil ersetzt. Im Schadenfall prüft nämlich der Versicherer, welchen Wert der Hausrat am Schadentag tatsächlich gehabt hat.

Stellt sich dabei heraus, dass der Wert des Hausrates höher war als die vereinbarte Versicherungssumme, besteht eine Unterversicherung. Das bedeutet, der Versicherer muss den Schaden nicht voll ersetzen, sondern nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil.

Beispiel einer Unterversicherung

Wurde zum Beispiel in einer Hausrat-Police eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart, der tatsächliche Wert des Hausrates beträgt jedoch 125.000 Euro, liegt eine Unterversicherung vor. Der prozentuale Anteil der Versicherungssumme im Vergleich zum tatsächlichen Gesamtwert liegt bei 40 Prozent. Werden beispielsweise bei einem Sturmschaden Einrichtungsgegenstände im Wert von 50.000 Euro beschädigt, erhält der Versicherte wegen der Unterversicherung nur 40 Prozent, also 20.000 Euro vom Versicherer ersetzt.

Bei einem Totalschaden muss der Versicherer maximal die vereinbarte Versicherungssumme in Höhe von 50.000 Euro leisten. Um einen gleichwertigen Hausrat anzuschaffen, müsste der Versicherte somit noch 75.000 Euro selbst bezahlen. Im genannten Beispiel würde die Prämienersparnis durch die zu niedrige Versicherungssumme im Vergleich zu einer Versicherungssumme, die dem tatsächlichen Hausratwert entsprochen hätte, in der Regel unter 100 Euro pro Jahr liegen. Das heißt, selbst kleinere Schäden und erst recht ein Totalschaden können ein X-Faches teurer sein, als man sich spart.

Der Unterversicherungs-Verzicht …

Da es oftmals schwierig ist, den aktuellen Neuwert des Hausrates zu ermitteln und die Versicherungssumme entsprechend zu ermitteln, bieten einige Versicherer in ihren Hausrat-Policen einen sogenannten Unterversicherungs-Verzicht. In dem Fall wird bis zur vereinbarten Versicherungssumme keine Unterversicherung geltend gemacht, wenn die Versicherungssumme bei Beantragung der Hausratversicherung nach einer vom Versicherer vorgegebenen Faustformel, also einer bestimmten Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet wird.

Bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung und einer als Faustformel vorgegebenen Versicherungssumme von 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche müsste für den Unterversicherungs-Verzicht als Versicherungssumme mindestens 75.000 Euro vereinbart werden. Tritt in dem Fall ein Teilschaden bis 75.000 Euro ein, bekäme der Versicherte im Rahmen des geltenden Unterversicherungs-Verzichts den tatsächlichen Schadenwert ausbezahlt, auch wenn der Wert des Hausrates höher ist als die Versicherungssumme, also wenn faktisch eine Unterversicherung besteht.

… und seine Grenzen

Besonders bei hochwertig ausgestatteten Wohnungen kann es jedoch durchaus vorkommen, dass die nach einer Faustformel berechnete Versicherungssumme nicht ausreicht, um im Totalschaden ausreichend abgesichert zu sein. Denn auch ein solcher Unterversicherungs-Verzicht hat Grenzen: Ist nämlich der Schaden insgesamt höher als die vereinbarte Versicherungssumme, wird maximal auch bei einem solchen Unterversicherungs-Verzicht die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.

Ist der Hausrat in der genannten 100-Quadratmeter-Wohnung tatsächlich 125.000 Euro wert, würde trotz Unterversicherungs-Verzichtregelung bei einem Totalschaden nur 75.000 Euro also maximal die Versicherungssumme vom Versicherer bezahlt werden. Das wären also 50.000 Euro weniger als die tatsächliche Schadenhöhe. Prinzipiell ist es daher empfehlenswert, den tatsächlichen Wert des versicherten Hausrates zu ermitteln und eine entsprechend hohe Versicherungssumme zu vereinbaren.

Regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes

Grundsätzlich sollte zudem der Wert des Hausrates regelmäßig überprüft und gegebenenfalls die Versicherungssumme der Hausrat-Police angepasst werden. Denn durch Neuanschaffungen, aber auch den Ersatz von mittlerweile defekten oder veralteten Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung und sonstigem Hausrat durch neue Gegenstände ändert sich häufig auch der Wert des gesamten Hausrates.

Immer wieder bieten Versicherer in neuen Tarifen zusätzliche Einschlüsse versicherter Gefahren. In manch neuen Policen gibt es unter anderem eine kostenlose Mitversicherung von Schäden durch einfachen Diebstahl von Gartengeräten und -möbeln, Markisen und aufgehängter Wäsche oder die Mitversicherung von grob fahrlässig verursachten Schäden. Auch deshalb ist es sinnvoll, sich hin und wieder vom Versicherungsvermittler auf den neuesten Stand bringen zu lassen, inwieweit es rentabel sein kann, auf eine neue Police umzustellen.

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