Gesetzliche Krankenkassen in der Kritik

(verpd) Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, eine gemeinnützige Anlaufstelle für Patienten und deren Angehörige, hat letztes Jahr fast 173.000 Bürger zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen beantwortet. Eine Analyse der Daten zeigt, dass nicht jede gesetzliche Krankenkasse Entscheidungen getroffen hat, die für den jeweiligen Patienten nachvollziehbar waren.

Der Monitor Patientenberatung wird jährlich von der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) erstellt und berichtet über Missstände im deutschen Gesundheitssystem. Träger der UPD ist derzeit die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH. Die gemeinnützige GmbH berät laut BMG jeden Bürger kostenfrei zu Gesundheitsthemen und Patientenrechten, aber auch darüber, was ein Patient im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers unternehmen kann.

Laut dem aktuellen „Monitor Patientenberatung 2020“ sind im vergangenen Jahr knapp 173.000 Beratungen zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen von der UPD durchgeführt worden – so viele wie nie zuvor. Es gingen rund 45.000 Anfragen mehr ein als im Vorjahr. Im Vergleich zum bislang beratungsstärksten Jahr 2017 verzeichnete die gemeinnützige Einrichtung einen Anstieg von zwölf Prozent. Mehr als die Hälfte, nämlich fast 93.900 der Beratungen, hatten einen rechtlichen Schwerpunkt, unter anderem auch zu Entscheidungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Nicht jede Entscheidung ist nachvollziehbar

Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Professor Dr. Claudia Schmidtke, fordert aufgrund des aktuellen Berichts mehr Transparenz im Leistungsgeschehen der Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Zwar informieren knapp ein Viertel aller Krankenkassen öffentlich über Bearbeitungszeiten, Bewilligungs- und Ablehnungsquoten.

Dennoch kritisiert Schmidtke: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht ausreicht. Denn der Monitor 2020 zeigt erneut, dass die Versicherten noch nicht in jedem Fall auf rechtskonforme und nachvollziehbare Entscheidungen vertrauen können.“ UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede nennt Beispiele für wenig patientenorientierte Verhaltensweisen, die immer wieder auftauchen würden.

„Aus der Beratung wissen wir, dass viele Krankenkassen oft von dem Recht Gebrauch machen, den Versicherten folgenschwere Entscheidungen kurzerhand am Telefon mitzuteilen“, berichtet er. „Versicherte werden durch den telefonisch übermittelten Verwaltungsakt regelrecht überrumpelt. Es fällt ihnen schwer, die Tragweite und Folgen der als informell empfundenen Anrufe zu beurteilen“, kritisiert er. „Gleichzeitig erleben wir vielfach, dass Krankenkassen ihre Versicherten trotz Anspruch auf Unterstützung bei der Suche nach Haushaltshilfen im Stich lassen.“

Auch gesetzlich klare Ansprüche greifen oft nicht

Nach seinen Worten hat die Beratungsstelle in den vergangenen Monaten immer wieder feststellen müssen, dass gesetzlich klar geregelte Ansprüche nicht greifen. „So besteht der Anspruch auf das Wiederholungsrezept für die Verordnung von Arzneimitteln für die Versicherten noch immer nur auf dem Papier.“

Auch Informationen zu Produktrückrufen, die besser vor fehlerhaften Medizinprodukten schützen sollten, würden die Betroffenen oft nicht erreichen. Krumwiede nennt als Beispiel fehlerhafte Verhütungsspiralen aus Kupfer. „Risikobewertungen und Warnungen des zuständigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) waren den Betroffenen in der Regel unbekannt“, berichtet er.

Das UPD-Webportal enthält umfassende Informations-Möglichkeiten, zum Beispiel zu den Themen Behandlungsfehler, Patientenrechte, IGeL-Leistungen und Krankengeld sowie zu diversen Krankheiten und Gesundheitsbeschwerden. Eine persönliche Beratung bei der UPD ist aktuell per App, per Telefon mit der bundesweit kostenfreien Hotline in vier Sprachen (0800 0117722 (Deutsch), 0800 0117723 (Türkisch), 0800 0117724 (Russisch), 0800 33221225 (Arabisch)), per Post/Fax und online möglich.

Kostenschutz bei Streitigkeiten mit der Krankenkasse

Wie der Patientenmonitor zeigt, ist es durchaus möglich, dass man sich gegen Entscheidungen einer gesetzlichen Krankenkasse zur Wehr setzen muss. „Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihrer Kranken- beziehungsweise Pflegekasse nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen oder eine Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde veranlassen. Sie haben auch die Möglichkeit, nach dem Widerspruchsverfahren Klage vor dem zuständigen Sozialgericht zu erheben“, wie auch das Bundesministerium für Gesundheit betont.

Zwar sind Verfahren vor einem Sozialgericht bezüglich der Gerichtskosten und einschließlich der gerichtlich eingeholten Gutachten für die in der Sozialversicherung Versicherten wie den gesetzlich Krankenversicherten sowie für die Leistungsempfänger und für behinderte Menschen kostenlos. Allerdings muss man die eigenen Rechtsanwaltskosten, sofern man den Gerichtsprozess verloren oder einem Vergleich zugestimmt hat, in der Regel selbst übernehmen. Um auch dieses Kostenrisiko zu vermeiden, hilft eine Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung.

Eine derartige Rechtsschutz-Police übernimmt im Streitfall unter anderem die Anwaltskosten bei einem Sozialgerichtsstreit, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und vorab eine Leistungszusage durch den Rechtsschutzversicherer erteilt wurde. Eine solche Police zahlt aber auch bei zahlreichen anderen Auseinandersetzungen wie beim Einklagen von Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie beim Streit mit dem Arbeitgeber die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten.

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