Gesetzliche Hinterbliebenenrente für Geschiedene

(verpd) Zwar gibt es mit der sogenannten Erziehungsrente auch für Geschiedene, deren Ex-Partner verstorben sind, eine gesetzliche Hinterbliebenenrente. Aufgrund der dafür notwendigen Voraussetzungen erhält nicht einmal jeder 800. der rund 6,3 Millionen Geschiedenen eine solche Rente.

Verstirbt bei einem Ehepaar ein Ehepartner, steht der Witwe oder dem Witwer eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente zu, wenn der Verstorbene gesetzlich rentenversichert war und – bis auf wenige Ausnahmen – eine fünfjährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat. Doch auch Geschiedene haben unter Umständen Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente, wenn ihr Ex-Ehepartner verstorben ist.

Diese sogenannte Erziehungsrente gibt es jedoch nur, sofern die Scheidung nach dem 30. Juni 1977 erfolgte und der Hinterbliebene selbst ein minderjähriges oder behindertes Kind erzieht, gesetzlich rentenversichert ist und zudem nicht wieder geheiratet hat. Außerdem muss der Hinterbliebene selbst zum Zeitpunkt des Todes des geschiedenen Ehepartners die allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren erfüllt und die Rente beantragt haben.

Nur knapp 7.600 Personen erhalten eine Erziehungsrente

Die genannten Voraussetzungen für eine Erziehungsrente erfüllten Ende 2020 von den insgesamt rund 6,3 Millionen Geschiedenen nur 7.686 Personen. Davon erhielten jedoch nur 7.562 Geschiedene eine entsprechende Rente ausbezahlt. Denn wie die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente, kann auch die Erziehungsrente anteilig oder komplett gekürzt werden, wenn das eigene Einkommen wie Gehalt, Einkünfte aus Kapitalanlagen sowie weitere gesetzliche Renten über der gesetzlich geregelten Hinzuverdienstgrenze liegen.

Im letzten Jahr haben von den knapp 7.600 Beziehern einer Erziehungsrente 1.004 Personen erstmalig eine solche Rente ausbezahlt bekommen, nachdem ihr Ex-Ehepartner kürzlich verstorben ist und sie die sonstigen Rentenanforderungen erfüllten. Dagegen ist in 2020 bei 1.312 Geschiedenen die bisher bezogene Erziehungsrente weggefallen, weil die Betroffenen beispielsweise geheiratet haben oder ihr Kind volljährig geworden ist und sie damit nicht mehr die notwendigen Voraussetzungen für eine solche Rente haben.

Von allen Geschiedenen, die Ende 2020 eine Erziehungsrente erhielten, lag der Rentenzahlbetrag, also abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge, aber ohne Abzug einer eventuell zu zahlenden Einkommensteuer, bei durchschnittlich 946 Euro im Monat. Die Höhe der Erziehungsrente ist unter anderem davon abhängig, welche Versichertenrente – diese entspricht in etwa der vollen Erwerbsminderungsrente – dem Hinterbliebenen selbst zum Zeitpunkt des Todes seines Ex-Partners rein rechnerisch zugestanden hätte.

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