Gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Schnitt unter 920 Euro

(verpd) Ist ein gesetzlich Rentenversicherter aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit nicht oder nur noch stark eingeschränkt fähig, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, hat er unter Umständen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Letztes Jahr haben laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung über 165.800 Bürger erstmalig eine solche Rente erhalten. Die Rentenhöhe reicht zudem bei Weitem nicht, das Einkommen, das ein Betroffener während der Erwerbstätigkeit vor der Erwerbsminderung erhalten hat, auch nur annähernd auszugleichen.

Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat, wer auf nicht absehbare Zeit aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann und die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu muss der Betroffene bis auf wenige Ausnahmen vor Erwerbsminderungs-Eintritt wenigstens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und davon mindestens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge entrichtet haben.

Schon in jungen Jahren kann man durch einen Unfall oder eine Krankheit erwerbsgemindert werden. Nach aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhielten letztes Jahr 165.803 Personen erstmalig eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente und damit 5,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Der durchschnittliche monatliche Rentenzahlbetrag, also die Rentenhöhe abzüglich die in der Regel von Rentnern zu zahlenden Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, aber vor Abzug der möglichen Einkommensteuer, betrug bei diesen Neurentnern rund 917 Euro.

Volle Erwerbminderungsrente im Schnitt bei 972 Euro

Insgesamt gibt es drei unterschiedliche gesetzliche Erwerbsminderungsrenten: Eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt derjenige, der weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann. Wer aufgrund eines physischen Leidens oder psychischer Störungen mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, erhält, sofern die versicherungs-rechtlichen Kriterien erfüllt sind, eine gesetzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Zudem gibt es noch eine spezielle Erwerbsminderungsrente für Bergleute.

Der Großteil der erwerbsgeminderten Neurentner, nämlich über 87,2 Prozent beziehungsweise 144.600 Betroffene, erhielten 2021 eine volle Erwerbsminderungsrente. Der monatliche Rentenzahlbetrag betrug im Schnitt 972 Euro. Rund jeder achte Erwerbsminderungsrenten-Erstbezieher bekam 2021 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ausgezahlt. Diese 20.691 Neurentner hatten einen durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von je 541 Euro im Monat.

512 Personen, das waren rund 0,3 Prozent aller Neurentner mit einer Erwerbsminderung, erhielten letztes Jahr eine Erwerbsminderungsrente für Bergleute. Die Höhe dieses Rentenzahlbetrages betrug im Durchschnitt knapp 606 Euro monatlich. Bei allen Erwerbsminderungsrenten-Arten haben Frauen im Schnitt eine niedrigere Rentenhöhe als Männer. Ein Grund dürfte sein, das statistisch gesehen immer noch mehr Frauen als Männer in Berufen mit niedrigeren Löhnen arbeiten. Das bisherige Einkommen spielt jedoch auch bei der Höhe der Erwerbsminderungsrenten eine Rolle.

Höhe der Erwerbsminderungsrente bei Neurentnern in 2021

Rentenart

Männer

Frauen

Gesamt

Anzahl

Rentenzahlbetrag* in Euro

Anzahl

Rentenzahlbetrag* in Euro

Anzahl

Rentenzahlbetrag* in Euro

volle Erwerbsminderungsrente

70.514

1.002,05

74.086

944,10

144.600

972,36

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

8.388

586,12

12.303

511,07

20.691

541,49

Erwerbsminderungsrente für Bergleute

484

628,24

28

219,65

512

605,90

Erwerbsminderungsrente gesamt

79.386

955,83

86.417

882,22

165.803

917,46

Kriterien für die Rentenhöhe

Die Rentenhöhe einer vollen Erwerbsminderungsrente hängt unter anderem vom bisherigen Einkommen und den dadurch erzielten Renten-Entgeltpunkten sowie vom Alter beim Renteneintritt ab. Sie berechnet sich nach der Höhe der gesetzlichen Altersrente, auf die man in einem gesetzlich festgelegten Rentenalter (maßgebliche Altersgrenze) Anspruch gehabt hätte, wenn der Verdienst weiterhin so geblieben wäre wie vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Seit 2020 wird die maßgebliche Altersgrenze entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren und neun Monaten bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre schrittweise erhöht. Beansprucht man die Erwerbsminderungsrente vor der maßgeblichen Altersgrenze, wird ein Rentenabschlag von bis zu 10,8 Prozent von der Rentenhöhe abgezogen. Die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und der maßgeblichen Altersgrenze, nach der sich die Rentenhöhe berechnet, bezeichnet man als Zurechnungszeit.

In dieser Zurechnungszeit wird der Betroffene in etwa so gestellt, als hätte er in dieser Zeit mit seinem bisherigen Durchschnittsverdienst vor der Erwerbsminderung weitergearbeitet und Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Ohne diese Zurechnung würde ein Betroffener, der in jungen Jahren eine Erwerbsminderung erleidet, noch weniger Rente erhalten. Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente.

Finanzieller Schutz für den Ernstfall

Vergleicht man das Durchschnittsentgelt der gesetzliche Rentenversicherten mit der Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, zeigt sich, dass die Rente bei Weitem die Einkommenseinbußen nicht ausgleichen kann. Das Durchschnittsentgelt lag 2021 bei rund 41.541 Euro im Jahr, das wäre bei einem Ledigen ein monatliches Nettogehalt von rund 2.300 Euro. Würde ein Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsgehalt beispielsweise im Alter von 40 oder 50 Jahren erwerbsgemindert, beträgt seine volle Erwerbsminderungsrente nur rund 1.230 Euro.

Die Daten des DRV belegen zudem, dass der Durchschnitt der Beschäftigten bis zum Eintritt einer Erwerbsminderung ein niedrigeres Gehalt hatte als das Durchschnittsentgelt, denn der Rentenzahlbetrag einer vollen Erwerbsminderungsrente betrug nur 972 Euro. Einige Personengruppen wie Selbstständige, Hausfrauen und -männer sowie Kinder haben bis auf wenige Ausnahmen in der Regel gar keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil sie die versicherungs-rechtlichen Vorgaben meist nicht erfüllen.

Um auch bei einer Erwerbsminderung seinen Lebensstandard aus finanzieller Sicht halten zu können, empfiehlt es sich, frühzeitig finanziell vorzusorgen. Ein Versicherungsexperte kann bei einem Beratungsgespräch klären, inwieweit einem im Falle einer Erwerbsminderung eine entsprechende gesetzliche Erwerbsminderungsrente zusteht und wie hoch diese wäre. Außerdem kann der Experte auch entsprechend der individuellen Absicherungslücke passende Vorsorgelösungen beispielsweise in Form einer privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung aufzeigen.

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