Günstigere Lebens- und Krankenversicherung durch Rückdatierung

(verpd) Es gibt einige Faktoren, die die Prämienhöhe einer privaten Kranken- oder Lebensversicherung bestimmen. Neben dem gewünschten Versicherungsumfang und dem Gesundheitszustand gehört auch das Alter der versicherten Person bei Vertragsabschluss dazu. Mit einer legalen Rückdatierung ist es möglich, das Eintrittsalter und damit die Versicherungsprämie zu reduzieren. Bei einer Krankenversicherung kann dies auch mit einer sogenannten Anwartschafts-Versicherung erreicht werden.

Insbesondere bei der privaten Lebens- oder auch Krankenversicherung gilt, je jünger man bei Vertragsbeginn ist, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag. Aufgrund versicherungs-rechtlicher Regelungen kann jedoch bei einigen Versicherern das Alter der versicherten Person bei Vertragsabschluss vom Alter des Vertragsbeginns – dem sogenannten Eintrittsalter, nach dem sich der Versicherungsbetrag berechnet – abweichen.

Bei manchen Lebensversicherern beginnt das neue Lebensjahr für die Prämienermittlung bereits sechs Monate vor dem eigentlichen Geburtstag der versicherten Person. Bei einigen Krankenversicherern wird das Eintrittsalter dadurch ermittelt, dass sie vom Jahr des Versicherungsbeginns das Geburtsjahr subtrahieren. Beides kann dazu führen, dass man rein rechnerisch für die Prämienermittlung des Versicherers älter eingestuft wird, als man tatsächlich ist. Allerdings erlauben viele Versicherer auch eine legale Verjüngung.

Legale Verjüngung auf dem Papier

Bei den meisten Lebens- und Krankenversicherungen ist es nämlich möglich, den Versicherungsbeginn vor das Datum des Vertragsabschlusses vorzuverlegen. Dieses Vorgehen kann dazu führen, dass man für die Prämienermittlung jünger eingestuft wird, als man bei Vertragsabschluss tatsächlich war, denn ausschlaggebend für die Festsetzung der Beitragshöhe ist in der Regel das Alter bei Versicherungsbeginn.

Folgende zwei Beispiele verdeutlichen die Folgen einer Rückdatierung:

  1. Eine private Krankenversicherung wird 2022 beantragt: Bei manchen Krankenversicherern wäre ein 1990 Geborener bei einem Vertragsbeginn, der zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 liegt, wie im genannten Beispiel 32 Jahre alt, nämlich 2022 minus 1990. Würde man den Vertragsbeginn im genannten Beispiel auf den 1. Dezember 2021 rückdatieren, berechnet sich die Prämie nach dem 31. Lebensjahr (2021 minus 1990).
  2. Eine Lebensversicherung wird 2022 beantragt: Bei einigen Versicherern hätte ein am 01.06.1990 Geborener ein versicherungs-technisches Eintrittsalter von 32 Jahren bei Vertragsabschluss zwischen dem 01.12.2021 und dem 01.06.2022, wenn dies gleichzeitig der Versicherungsbeginn ist. Wird der Versicherungsbeginn jedoch im Beispiel auf den 01.11.2020 rückdatiert, ist das Eintrittsalter 31 Jahre. Die Prämie für die gesamte Laufzeit des Vertrages würde sich dann für einen 31-Jährigen berechnen und ist meist für die gesamte Vertragslaufzeit günstiger als mit dem Eintrittsalter von 32 Jahren.

Bevor man den Versicherungsbeginn rückdatiert, sollte man prüfen, ob dies insgesamt auf Dauer günstiger ist: Denn wenn der Versicherungsbeginn in der Vergangenheit liegt, muss man auch ein paar Monate länger, nämlich rückwirkend ab Versicherungsbeginn Prämien zahlen – auch wenn die Prämienhöhe niedriger ist als ohne Rückdatierung. Ohne Rückdatierung hat man ab dem späteren Versicherungsbeginn, also ab oder nach dem Vertragsabschluss, die Prämien für das höhere Alter zu zahlen. Inwieweit sich eine Rückdatierung lohnt, kann beim Versicherungsvermittler erfragt werden.

Vorteile einer Anwartschafts-Versicherung

Alternativ zur Rückdatierung des Versicherungsbeginns kann man bei einer privaten Krankenversicherung mit einer sogenannten Anwartschafts-Versicherung das Eintrittsalter reduzieren und auch den Gesundheitszustand „konservieren“. Bei der Anwartschafts-Versicherung handelt es um eine vorgeschaltete Versicherung, die dann von Vorteil ist, wenn die private Krankenversicherung erst später (wieder) greifen soll.

Bei einer Anwartschaft erwirbt man nämlich das Recht, sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den gleichen Konditionen hinsichtlich des Gesundheitszustandes und, sofern vereinbart, auch des Alters zu versichern, wie diese bei Beginn der Anwartschaft gewesen wären. Beides sind wichtige Kriterien, die sich auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirken können.

In der Regel wird zudem auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet, wenn die Anwartschaftspolice in eine reguläre Krankenversicherung umgewandelt wird. Das hat den Vorteil, dass während der Zeit der Anwartschaft eingetretene Krankheiten und gesundheitliche Probleme bei der anschließenden Krankenversicherung nicht zu einer höheren Prämie und/oder auch nicht zu Risikoausschlüssen führen. Eine Anwartschafts-Versicherung kann unter anderem sinnvoll sein, für

  • Beamte oder Soldaten mit befristetem Anspruch auf eine freie Heilfürsorge,
  • privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die arbeitslos werden oder aus sonstigen Gründen vorübergehend die Versicherungspflicht-Grenze für eine private Krankenversicherung unterschreiten und sich damit bei einer gesetzlichen Krankenkasse gesetzlich krankenversichern müssen,
  • privat krankenversicherte Selbstständige, die nur vorübergehend einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung nachgehen und in dieser Zeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse gesetzlich krankenversichert sein müssen, oder auch
  • für privat Krankenversicherte, die nur zeitweise im Ausland leben und dort krankenversichert sind, und dann wieder nach Deutschland zurückkommen.

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