Finanzielle Absicherung bei Brandschäden

(verpd) Unabhängig davon, was einen Brand verursacht, können die Folgen zum finanziellen Ruin führen. Dabei geht es zum einen um Brandschäden am eigenen Hab und Gut und zum anderen um übergreifendes Feuer, das beim Nachbarn oder anderen Dritten Schäden anrichtet. Selbst wenn ein solcher Brand von einem technischen Defekt verursacht wurde, kann der Hauseigentümer oder Mieter, bei dem das Feuer ausbrach, für die Schäden haftbar gemacht werden. Es gibt jedoch Versicherungspolicen, die das finanzielle Risiko von diesen und anderen Brandschäden absichern.

Brennt eine umgefallene Kerze ein Loch in die Tischdecke oder kommt es beim Heizlüfter durch einen technischen Defekt zu einem Funkenflug, der den Badteppich ansengt, ist das in der Regel ein finanzieller Schaden, der zu verkraften ist.

Kommt es jedoch durch eine ungünstig platzierte Kerze zu einem Zimmerbrand oder ist der defekte Heizlüfter die Ursache für einen Hausbrand, der womöglich noch auf ein Nachbargebäude übergreift, kann das für denjenigen, bei dem der Brand entstanden ist, zum finanziellen Desaster werden. Absichern lässt sich dieses Risiko mit passenden Versicherungspolicen.

Damit der Hausrat und das Haus abgesichert sind …

Den Hausrat in der eigenen Wohnung kann man mit einer Hausratversicherung absichern. Eine solche Police ersetzt unter anderem Brandschäden sowie Folgeschäden, die zum Beispiel durch das Löschwasser entstanden sind, am Inventar der versicherten Wohnung. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung, Geschirr, Werkzeug, Computer, Bücher und Lebensmittel. Im Schadenfall übernimmt der Hausratversicherer die notwendigen Kosten, um beschädigte Hausratgegenstände zu reparieren oder, falls ein Totalschaden vorliegt, neu zu kaufen.

Das eigene Haus lässt sich mit einer Gebäudeversicherung absichern. Diese übernimmt die notwendigen Reparatur- oder Wiederherstellungs-Kosten für das versicherte Haus und die fest mit der Immobilie verbundenen Teile wie verklebte Teppiche, Einbaumöbel oder Sanitäranlagen, wenn diese durch einen Brand beschädigt oder zerstört wurden.

Wichtig ist, dass in der Gebäudeversicherung eine Neuwertentschädigung vereinbart wurde, denn dann spielt in der Regel eine bis zum Schadenzeitpunkt durch Alter und Abnutzung eingetretene Wertminderung der versicherten Sachen keine Rolle. Im Schadenfall werden dann die Kosten übernommen, die notwendig sind, um beschädigte Gebäude oder Gebäudeteile wieder in einen neuwertigen Zustand zu bringen.

Schutz vor Aufräum- und Entsorgungskosten

In einer Hausrat- wie auch in einer Gebäudeversicherung lassen sich auch zahlreiche andere Kosten, die im Zusammenhang mit einem Brandschaden anfallen können, absichern.

Dazu zählen zum Beispiel Aufräum-, Bewegungs-, Transport-, Lagerungs- und Schutzkosten wie die Kosten für den Transport und die Entsorgung zerstörter Sachen. Auch anfallende Hotelkosten, wenn das Haus oder die Wohnung durch einen Brand vorübergehend nicht bewohnbar ist, lassen sich absichern.

Zudem sind oft weitere Schäden, die beispielsweise im Zusammenhang mit einem Brand oder Schwelbrand entstehen können, wie Seng-, Rauch- und Rußschäden in den genannten Policen teils optional versicherbar.

Grobe Fahrlässigkeit kann teuer werden

Hat der Versicherte einen Schaden grob fahrlässig verursacht, riskiert er, auf einem Teil der Schadenkosten sitzen zu bleiben. Grob fahrlässig wäre es beispielsweise, wenn man eine brennende Kerze unbeaufsichtigt in einem Zimmer stehen lässt oder einen laufenden Wäschetrockner beim Verlassen der Wohnung nicht ausschaltet.

Laut geltendem Recht darf ein Hausrat- oder auch ein Gebäudeversicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung entsprechend der Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist, anteilig kürzen.

In vielen Hausrat- und Gebäudeversicherungs-Policen kann aber auch teils gegen Aufpreis vereinbart werden, dass der Versicherer auf die Anrechnung einer groben Fahrlässigkeit generell oder bis zu einem bestimmten Höchstbetrag verzichtet.

Wenn ein Brand auf das Eigentum des Nachbarn übergreift

Wer einen Brand verursacht, haftet auch für alle Schäden, die dadurch bei anderen entstanden sind, zum Beispiel, wenn man beim Besuch eines Freundes eine Kerze umgestoßen und dabei dessen Tisch angesengt hat. Hat man als Mieter einen Brandschaden auch nur fahrlässig verursacht, muss man für die Brandschäden in der Mietwohnung und, wenn das Feuer sich ausgebreitet hat, auch in den betroffenen Nachbarwohnungen aufkommen. Ein Mieter haftet auch für einen Brand, der von einem defekten Elektrogerät des Mieters ausgeht und auf die Nachbarwohnung übergreift.

Absichern lassen sich diese Haftungsrisiken mit einer Privathaftpflicht-Versicherung. Denn eine solche Police übernimmt die Schäden, die man fahrlässig oder grob fahrlässig bei anderen verursacht hat, auch dann, wenn es sich um einen Brandschaden handelt. Wichtig ist dabei, dass die Deckungssumme der Privathaftpflicht-Police ausreichend hoch ist – Mieter sollten diesbezüglich darauf achten, dass auch die vereinbarten Mietsachschäden entsprechend hoch abgesichert sind.

Wer ein Haus besitzt, muss ebenfalls dafür haften, wenn ein Brand ohne sein Verschulden in seinem Haus entstanden ist, beispielsweise wegen eines technischen Defektes, und auf das Haus oder Hab und Gut eines Nachbarn übergreift. Dies belegen diverse Gerichtsurteile. Besitzer eines Einfamilienhauses können sich mittels einer Privathaftpflicht-Police und Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung gegen solche Haftungsrisiken absichern.

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