Finanzaufsicht warnt vor Betrügern

(verpd) Abzocker wenden neue Methoden ebenso wie die klassischen Schneeballsysteme an, um für Verbraucher gefährliche Finanzangebote unter das Volk zu bringen. Die Behörde informiert über die typischen Maschen und wie sich Anleger davor schützen können.

„Hohe Rendite, schnelles Geld, vermeintlich harmlose Mails und Jobangebote von der Bafin: Betrüger versuchen alles Mögliche, um Geld oder Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern abzugreifen.“

Davor warnt aktuell die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) und gibt gleichzeitig Tipps, wie man sich schützen kann.

Bafin: „Betrug hat viele Gesichter“

Als fiktive Beispiele nennt die Bafin:

  • „Die Rentnerin Ilse Meier erhält ungewollt einen Anruf eines Finanzberaters, der ihr die einmalige Chance bietet, aus einer sofortigen Investition von ein paar hundert Euro ganz einfach und ohne Risiko mehrere tausend Euro zu machen.
  • Die Studentin Luisa Schneider wird per E-Mail aufgefordert, einem Link auf die Website einer Bank zu folgen und dort sofort ihren Online-Banking-Zugang zu aktualisieren.
  • Der arbeitssuchende Hans Wagner wird im Internet auf ein lukratives Jobangebot als Finanzagent im Treuhandservice aufmerksam.“

Auf unaufgeforderte Anrufe solle man nicht eingehen, empfiehlt die Behörde. Finanzdienstleistern seien solche Lockanrufe untersagt. Wer Verbraucher wahllos anrufe, sei unseriös und sein Angebot mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Abzocke.

Auch per E-Mail, in sozialen Netzwerken, auf seriös präsentierten Websites und über vielversprechende digitale Werbeanzeigen seien Betrüger aktiv. Gerne benützten sie auch bekannte Persönlichkeiten oder Unternehmen ohne deren Wissen als Referenz in der Werbung.

Je höher der versprochene Gewinn, desto höher das Risiko

Die Investitionsangebote würden zumeist aggressiv als heißer Anlagetipp in angesagte Anlageobjekte oder Branchen beworben. Darunter fallen Edelmetalle, Kryptowährungen, Start-ups oder regenerative Energien.

Ungewöhnlich hohe Zins- oder Renditeversprechen könnten ein Hinweis auf ein unseriöses Angebot sein. Als Grundsatz nennt die Bafin: „Je höher der versprochene Gewinn, desto höher ist in der Regel auch das Risiko, das eingesetzte Kapital zu verlieren.“

Ein weiterer Trick sei die Behauptung, man müsse sich schnell entscheiden. Doch seriöse Angebote gebe es nicht nur heute, sondern auch morgen.

Vor diesen Investitionen wird gewarnt

Als Beispiele gefährlicher Investitionen werden wenig gehandelte Aktien genannt. Diese würden von Betrügern billig erworben und dann würde eine künstliche Nachfrage erzeugt, um die Kurse in die Höhe zu treiben. Dann verkauften die Verbrecher die Aktien mit großem Gewinn und die zuvor angeworbenen Anleger erlitten herbe Verluste oder gingen sogar leer aus.

Eine weitere Masche sei das Schneeballsystem. Hierbei wird den Verbrauchern eine gewinnbringende Investition vorgetäuscht. Doch die ausgezahlten Gewinne seien gar nicht erwirtschaftet worden, sondern stammen aus den Einlagen neuer Anleger. Sobald sich nicht mehr genügend neue Investoren finden ließen, würden die Systeme zusammenbrechen.

Schneeballsysteme und ähnliche Betrügereien fänden sich in erster Linie am illegalen „schwarzen“ Kapitalmarkt. Hier böten Akteure erlaubnispflichtige Finanzgeschäfte ohne Erlaubnis oder verbotene Geschäfte an. Dabei sei die Verlustgefahr für Käufer sehr hoch.

Grauer Kapitalmarkt ist teilweise unseriös

Gewarnt wird auch vor dem nicht unter der Aufsicht der Bafin stehenden „grauen“ Kapitalmarkt. Dazu gehören etwa Unternehmensbeteiligungen, Direktinvestments (zum Beispiel in Container, Holz, Edelmetalle), Genussrechte, Nachrangdarlehen und Crowdfunding-Angebote.

Nicht alle dieser Investments seien unseriös. „Sie sollten aber in solche Produkte nur dann investieren, wenn Sie deren Funktionsweise und Risiken verstehen und von dem Unternehmen und seinem Geschäftsmodell hundertprozentig überzeugt sind“, empfiehlt die Finanzaufsicht.

Eine Liste der von ihr zugelassenen Finanzinstitute, die Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte betreiben, bietet die Bafin auf ihrer Website an.

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