Fast jeder dritte Rentner zahlt bereits Einkommensteuer

(verpd) Im Jahr 2020 zählten laut Statistischem Bundesamt knapp 64 Prozent aller Rentenleistungen zu den steuerpflichtigen Einnahmen. 2017 mussten von 21,4 Millionen Rentenempfängern 32 Prozent oder 6,8 Millionen Einkommensteuer auf ihre gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Renten bezahlen. Damit stieg die Anzahl der Rentner, die Einkommensteuer entrichten müssen, gegenüber den Vorjahren weiter an. Eine Ursache dafür ist laut den Statistikern auch das Alterseinkünftegesetz.

Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren im vergangenen Jahr 63,8 Prozent der Rentenleistungen aus gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Renten steuerpflichtig. Insgesamt summierten sich die Rentenleistungen für 21,8 Millionen Personen auf 341 Milliarden Euro. Die knapp 64 Prozent steuerpflichtigen Rentenanteile beliefen sich auf 217 Milliarden Euro. Wie Destatis weiter mitteilte, wuchs die Zahl der Rentenempfänger zwischen 2019 und 2020 um 0,7 Prozent oder 146.000 Personen.

Die Höhe der gezahlten Renten stieg im selben Zeitraum um 4,1 Prozent oder 13,5 Milliarden Euro. Liegt das zu versteuernde Gesamteinkommen eines Rentners über dem sogenannten Grundfreibetrag, muss der Betroffene eine Einkommensteuer entrichten. 2019 betrug der jährliche Grundfreibetrag 9.168 Euro, 2020 9.408 Euro und für 2021 sind es 9.744 Euro.

6,8 Millionen Rentner haben Einkommensteuer gezahlt

Aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung liegen laut Destatis keine aktuelleren Daten zur Rentenbesteuerung als die aus dem Jahr 2017 vor. Von den damals 21,4 Millionen Rentenempfängern mussten 32 Prozent oder 6,8 Millionen Einkommensteuer auf ihre gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Renten bezahlen. Die Statistiker schlüsselten die Rentenzahlungen nach gesetzlicher, betrieblicher oder privater Herkunft nicht weiter auf. Der Grundfreibetrag lag damals bei 8.820 Euro.

Im Jahr 2015 waren es noch 5,8 Millionen Rentner, die Einkommensteuer zahlen mussten – konkret 27 Prozent der damaligen 21,2 Millionen Rentner und damit nur rund jeder vierte Rentenbezieher. Die Höhe des Grundfreibetrages betrug 2015 8.472 Euro. Auch von 2016 auf 2017 nahm die Zahl der steuerpflichtigen Rentner um knapp drei Prozentpunkte oder 516.000 Personen zu.

Bemerkenswert ist, dass bei knapp 90 Prozent der steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen laut Destatis auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – neben den Renten noch weitere Einkünfte angefallen waren. Dazu zählen unter anderem beispielsweise Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung, Arbeitsverdienste oder auch Erträge aus Kapitalanlagen. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren könnten Destatis zufolge auch Einkünfte des Partners angefallen sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.

Renten sind anteilig zu versteuern

Im Jahr 2015 hat der durchschnittliche Besteuerungsanteil der Rentenleistungen im Inland bei 55,3 Prozent, 2017 bei 58,9 Prozent und 2020 bei knapp 63,8 Prozent gelegen. Die Ursache für den Anstieg sieht Destatis in der Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005.

Destatis erklärt: „Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte.“

Bis 2005 waren 50 Prozent einer gesetzlichen Altersrente zu versteuern. Seitdem stieg der Anteil der Altersrente, der als steuerpflichtiges Einkommen gilt, bis 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte. Ab 2021 bis 2040 erhöht er sich um je einen Prozentpunkt auf dann 100 Prozent. Konkret müssen Rentner, die im Laufe des Jahres 2020 erstmalig eine Altersrente erhielten, 80 Prozent der Rente versteuern und 20 Prozent gelten als Rentenfreibetrag. Wer 2017 erstmals eine Rente erhielt, hatte einen Besteuerungsanteil von 74 Prozent (Rentenfreibetrag 26 Prozent).

Es droht eine Doppelbesteuerung

Bezüglich der Besteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz gab es jüngst zwei richtungsweisende Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) (Az.: X R 20/19 und X R 33/19), die sich mit der drohenden Doppelbesteuerung künftiger Rentnergenerationen befassen.

„Am 31. Mai 2021 hat der BFH hierzu Berechnungsgrundlagen festgelegt. Daraus ergibt sich, dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Das Bundesministerium der Finanzen kündigte daraufhin an, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Steuerreform auf den Weg zu bringen, die die BFH-Vorgaben erfüllt und auch in Zukunft eine Doppelbesteuerung von Renten vermeidet“, wie Destatis weiter ausführt.

Informationen, wie gesetzliche, betriebliche und private Renten aktuell zu versteuern sind, enthalten das Webportal des Bundesministerium der Finanzen (BMF) und folgende downloadbare Broschüren: „Besteuerung von Alterseinkünften“ des BMF und „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ der Deutschen Rentenversicherung.

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