Fast jeder dritte Arbeitnehmer arbeitet nicht in Vollzeit

(verpd) Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes arbeiten von 34,2 Millionen Arbeitnehmer rund 31 Prozent in Teilzeit oder gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Dabei birgt eine Teilzeitbeschäftigung oder Minijob im späteren Rentenalter ein hohes Altersarmutsrisiko.

Letztes Jahr gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) knapp 34,35 Millionen abhängig Beschäftigte. Davon gingen 31 Prozent, also rund 10,70 Millionen Personen, einer Teilzeitbeschäftigung oder einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nach.

Während die Anzahl aller abhängig Beschäftigten von 2002 bis 2022 um 15 Prozent gestiegen ist, hat sich die Zahl der Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten sogar um fast 36 Prozent erhöht.

Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit als Männer

Die Destatis-Daten belegen zudem, dass die Teilzeitarbeit seit Jahren eine weibliche Domäne ist. Von allen Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten waren letztes Jahr 83 Prozent Frauen und nur 17 Prozent Männer. Im Vergleich zu vor zehn Jahren hat sich hier nur wenig verändert: 2012 waren von allen Teilzeitarbeitern und Minijobbern knapp 85 Prozent Frauen und 15 Prozent Männer.

Im Detail gingen im Jahr 2022 knapp 8,86 Millionen Frauen von insgesamt fast 16,46 Millionen weiblichen Arbeitnehmern einer Teilzeitarbeit oder einem Minijob nach. Von allen 17,19 Millionen Männern mit einer abhängigen Beschäftigung arbeiteten dagegen nur 1,85 Millionen in Teilzeit oder als Minijobber.

So hatte mehr als jede zweite weibliche abhängig Beschäftigte, nämlich fast 54 Prozent, einen Teilzeit- oder Minijob. Bei allen männlichen Arbeitnehmern lag dieser Anteil dagegen nur bei zehn Prozent.

Weniger Einkommen …

Die meisten Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten haben ein Jahreseinkommen, das deutlich unter dem eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt. Da bereits Vollzeitbeschäftigte mit erheblichen Lücken zwischen ihrem letzten Nettoeinkommen und der voraussichtlichen gesetzlichen Rentenhöhe rechnen müssen, ist das Problem bei Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten meist noch höher.

Aktuell erhält ein sogenannter Standardrentner nur rund 48 Prozent seines bisherigen Erwerbseinkommens als gesetzliche Altersrente. Ein Standardrentner ist ein Berechnungsbeispiel für eine Person, die bis zum Renteneintritt 45 Jahre lang einen Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller gesetzlich Rentenversicherten hatte und daraus Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.

Das Durchschnittseinkommen lag 2021 bei über 41.500 Euro brutto. Die Rentenhöhe des Standardrentners würde dagegen aktuell nur bei rund 19.451 Euro brutto in West- und 19.181 Euro brutto in Ostdeutschland liegen.

… weniger Rente

Da sich die Rentenansprüche unter anderem nach dem jeweiligen Monatseinkommen berechnen, aus der sich die Rentenversicherungs-Beiträge errechnen, gilt: Wer bis zur Rente weniger verdient, erhält somit auch eine geringere Rente.

Es ist daher nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern insbesondere auch für jeden, der einer Teilzeitarbeit oder einen Minijob nachgeht, wichtig, frühzeitig für das Alter vorzusorgen. Entsprechende Lösungen bietet die private Versicherungswirtschaft an.

Wer genau wissen möchte, wie hoch der Unterschied zwischen seinem bisherigen Einkommen und der zu erwartenden Rente sein wird, kann sich dazu von einem Versicherungsfachmann beraten lassen. Auch wenn auf den ersten Blick kein finanzieller Spielraum für eine ausreichende Altersvorsorge besteht, ergeben sich durch eine gründliche Analyse mit fachmännischer Hilfe oftmals dennoch realisierbare Lösungen.

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