(verpd) Die Anzahl der Pflegebedürftigen hat sich erneut deutlich erhöht. Dies zeigen aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes. So waren Ende 2021 fast fünf Millionen Personen hierzulande so pflegebedürftig, dass sie Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhielten – ein neuer Rekordwert. Der Großteil wurde zu Hause gepflegt.
Die Zahl der Pflegebedürftigen, die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, hat sich von Dezember 2019 bis Dezember 2021 um 20,2 Prozent beziehungsweise rund 830.000 Betroffene auf 4,96 Millionen Menschen erhöht. Dies teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) jüngst mit.
Insgesamt ist damit die Anzahl der Pflegebedürftigen seit 1995, der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung, fast jedes Jahr gestiegen. Während zwischen 2007 bis 2015 der Zuwachs alle zwei Jahre zwischen vier und neun Prozent betrug, waren es seit 2015 bis 2021 zwischen 19 und über 20 Prozent.
Ein Grund für die deutlich höhere Zunahme in den letzten fünf Jahren ist laut Destatis auch die Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeits-Begriff im Jahr 2017. Neben dem neu definierten Pflegebedürftigkeits-Begriff wurde 2017 zeitgleich auch das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit geändert.
„Zudem waren geschätzt 160.000 Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Pflegegrad 1 bisher nicht erfasst, auch darauf ist ein Teil des Anstiegs zurückzuführen. Im Pflegegrad 1 liegt ein abweichendes Leistungsrecht vor, insbesondere erhalten die Pflegebedürftigen kein Pflegegeld“, wie Destatis weiter ausführt.
Ein Großteil der Pflegebedürftigen, nämlich 84 Prozent beziehungsweise rund 4,17 Millionen Betroffene, wurden Ende 2021 zu Hause gepflegt. Davon wurden 2,55 Millionen Personen, das waren über 51 Prozent aller Pflegebedürftigen, ausschließlich durch Angehörige oder andere Privatpersonen betreut. Diese Pflegebedürftigen hatten ab Pflegegrad 2 Anspruch auf ein Pflegegeld von der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Rund 1,05 Millionen Betroffene bekamen teilweise oder vollständig Hilfe von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten und erhielten entsprechende Pflegesachleistungen zur häuslichen Pflege.
Knapp 791.500 Pflegebedürftige wurden in einem Pflegeheim gepflegt und bezogen entsprechende Leistungen für die vollstationäre Pflege von der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die anfallenden Pflegekosten jedoch nur zum Teil. Im Webauftritt des BMG ist zur gesetzlichen Pflegeversicherung zu lesen: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten nicht selten höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge meist sinnvoll.“
Je nach Art der Pflege können die Kosten, die vom Pflegebedürftigen und/oder zum Beispiel von seinem Ehepartner selbst zu tragen sind, auch über 3.000 Euro im Monat betragen.
Die Bundesregierung unterstützt die Bürger bei einer privaten Pflegevorsorge unter anderem mit einer staatlichen Zulage von 60 Euro jährlich für eine private Pflege-Zusatzversicherung, die bestimmte Kriterien erfüllt. In einer privaten Pflegepolice können im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung auch individuelle Leistungshöhen je nach Pflegegrad vereinbart werden.