Für mehr Wahlmöglichkeiten als Krankenhauspatient

(verpd) Wer als Patient Wert auf eine komfortable Unterbringung und individuelle Betreuung legt, dem stehen in vielen Krankenhäusern entsprechende Wahlleistungen von einer Unterbringung in einem Einzel- statt in einem Mehrbettzimmer bis hin zur Chefarztbehandlung zur Verfügung. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Allerdings bietet die private Versicherungswirtschaft entsprechende Krankenhauszusatz-Policen an, die je nach Vereinbarung die Kosten solcher Wahlleistungen übernehmen.

Ein gesetzlich Krankenversicherter hat aufgrund gesetzlicher Regelungen bei einem notwendigen stationären Klinikaufenthalt nur eine eingeschränkte Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Krankenhauses, des behandelnden Arztes sowie der Art der Unterbringung und der Behandlung. Ein Großteil der Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im ambulanten, aber auch im stationären Bereich übernommen werden, sind gesetzlich vorgegeben.

So müssen die Leistungen gemäß dem Fünften Sozialgesetzbuch medizinisch zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein. Beispielsweise werden von der GKV bei einer stationären Behandlung nur die Kosten für die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den jeweiligen diensthabenden Arzt übernommen.

Kostenschutz für Wahlleistungen in der Klinik

Die meisten Krankenkassen bieten auf Wunsch jedoch Wahlleistungen wie die Unterbringung in einem Einzel- der Zweibettzimmer und/oder eine Chefarztbehandlung an. Wer als gesetzlich krankenversicherter Patient dies wünscht, muss mit Zusatzkosten rechnen, die er selbst zu tragen hat. Damit die Entscheidungsfreiheit für mehr Komfort und eine individuell gewünschte Behandlung nicht zum Kostenrisiko wird, bietet die private Versicherungswirtschaft entsprechende Absicherungs-Möglichkeiten in Form privater Krankenzusatz-Versicherungen an.

Eine derartige Police übernimmt beispielsweise je nach Vertragsvereinbarung die anfallenden Mehrkosten für eine Unterbringung im Ein- oder Zweibett- statt im Mehrbettzimmer und/oder die Zusatzausgaben für eine Chefarztbehandlung beziehungsweise von anderen Spezialisten. Eine weitere Form der Krankenzusatz-Versicherung ist die private Krankenhaustagegeld-Versicherung. Damit erhält der Versicherte für jeden Tag, den er als Patient stationär in einer Klinik verbringt, einen in der Police vereinbarten festen Geldbetrag zur freien Verfügung ausbezahlt.

Unter anderem kann er damit die Zusatzkosten, die bei einem Klinikaufenthalt anfallen, begleichen. So muss zum Beispiel jeder erwachsene Patient in der Regel für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr für jeden Tag, an dem er im Krankenhaus stationär behandelt wird, zehn Euro Eigenanteil zahlen. Grundsätzlich ist es ratsam, eine Krankenhauszusatz-Versicherung in jungen Jahren abzuschließen. Denn je jünger und gesünder der Versicherte, desto niedriger ist die Prämie.

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