Es verunglücken wieder mehr Menschen auf dem Arbeitsweg

(verpd) Im ersten Halbjahr 2023 stieg die Zahl der Wegeunfälle um 14,4 Prozent auf 90.647 Fälle, wie aus den neusten Daten der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung e.V. hervorgeht. Doch auch für den Fall eines Arbeits- oder Wegeunfalles sollte man sich nicht allein auf die Einkommensabsicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung verlassen. Denn diese reicht nicht, um die Einkommensausfälle, die infolge einer dauerhaften unfallbedingten Erwerbsminderung drohen, auszugleichen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) zieht einen Vorjahresvergleich der meldepflichtige Wegeunfälle auf dem Arbeitsweg der ersten Halbjahre 2023 zu 2022. Die Daten basieren auf den vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Demnach stieg sowohl die Anzahl der Wegeunfälle als auch die Zahl der dabei tödlich Verunglückten.

„Die Menschen werden wieder mobiler, arbeiten nicht mehr nur im Homeoffice; das hat mehr Wegeunfälle zur Folge“, betont diesbezüglich Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer des DGUV. Ein Wegeunfall ist dann meldepflichtig, wenn zum Beispiel ein in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherter Arbeitnehmer oder Auszubildender auf dem Weg von oder zur Arbeit verunfallt und so schwer verletzt wird, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist oder infolge des Unfalles stirbt.

Mehr Verletzte …

Wiesen die Zahlen des DGUV im ersten Halbjahr 2022 noch 79.228 Wegeunfälle auf, stieg die Zahl im selben Vergleichszeitraum 2023 um ganze 11.419 Verletzte auf nunmehr 90.647 Unfälle. Das ist ein Zuwachs von 14,4 Prozent.

Im Detail wurden 77.743 Unfälle den Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die gewerbliche Wirtschaft gemeldet. Weitere 12.904 Wegeunfälle gingen auf das Konto der Unfallkassen, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung unter anderem der öffentlichen Hand,

Sowohl bei den Berufsgenossenschaften (plus 14,5 Prozent) als auch bei der öffentlichen Hand (plus 13,9 Prozent) ist damit die Anzahl der Wegeunfälle im Vorjahresvergleich gestiegen.

… und Getötete auf dem Arbeitsweg

Auch wurden im ersten Halbjahr 2023 bei Wegeunfällen 16 Personen mehr getötet als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Insgesamt sind damit von Januar bis Ende Juni dieses Jahres 94 Personen bei Wegeunfälle verstorben, was im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2022 einer Zunahme von 20,5 Prozent entspricht – damals starben 78 Menschen.

Die Anzahl der Unfallrenten, die aufgrund eines Wegeunfalles durch die gesetzliche Unfallversicherung bewilligt wurden, stiegen im betrachteten Zeitraum zudem um 1,5 Prozent. Konkret wurden im ersten Halbjahr 2022 1.710 neue Unfallrenten ausgezahlt, im vergleichbaren Zeitraum 2023 waren es dagegen 25 mehr, nämlich insgesamt 1.735 bewilligte Bescheide.

Übrigens sei mehr als jeder fünfte Wegeunfall einer mit dem Fahrrad, wie Hussy betont. Besonders gestiegen ist die Anzahl der Verunfallten, die mit einem Elektrofahrrad unterwegs waren. Die Zahl der Wegeunfälle mit dem Pedelec oder E-Bike habe sich in der Zeit von 2019 bis 2022 vervierfacht.

Unfallbedingte Einkommenseinbußen vermeiden

Wichtig zu wissen: Anspruch auf eine Unfallrente von der gesetzlichen Unfallversicherung hat man nur, wenn ein Wege- oder Arbeitsunfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent geführt hat. Doch selbst bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit ist die entsprechende Vollrente deutlich niedriger als der Verdienst, den der Betroffene vor dem Unfall erhalten hat.

Die Vollrente beträgt nämlich maximal zwei Drittel des letzten Arbeitseinkommens der vergangenen zwölf Monate (Jahresarbeitsverdienst) vor dem Unfall. Bei einem tödlichen Wege- oder Arbeitsunfall erhalten der hinterbliebene Ehepartner und die Kinder, für die der Verstorbene unterhaltspflichtig gewesen wäre, eine Hinterbliebenenrente. Doch auch diese Rente liegt weit unter dem Jahresarbeitsverdienst des Verstorbenen.

Zudem wird eine solche Unfall- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung auf mögliche Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Damit liegen auch die gesetzlichen Renten insgesamt deutlich unter dem bisherigen Verdienst.

Um sich selbst und seine Angehörigen nicht nur im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls, sondern auch vor sonstigen unfall- oder krankheitsbedingten Einkommenseinbußen zu schützen, sollte man frühzeitig vorsorgen. Individuell passende Absicherungslösungen wie eine private Unfall- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung bietet die Versicherungswirtschaft an.

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