Erwerbsminderung führt häufig in die Armut

(verpd) Ende letzten Jahres waren über 522.000 erwerbsgeminderte Personen auf eine Grundsicherung angewiesen. Und das, obwohl mehr als jeder dritte Betroffene eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten hat.

Wie aus aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervorgeht, erhielten im Dezember letzten Jahres 522.080 Personen eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Das waren etwa 1,6 Prozent oder rund 8.665 Personen weniger als im Vorjahr und der dritte Rückgang in Folge.

Dennoch bleibt die Zahl der Erwerbsgeminderten, die auf diese Art der Sozialhilfe angewiesen sind, weiterhin hoch, denn mittlerweile erhalten seit neun Jahren in Folge mehr als 500.000 Menschen eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Die Anzahl dieser Grundsicherungsempfänger war in 2023 am vierthöchsten seit der Einführung dieser Leistung im Jahr 2003. Die meisten Leistungsbezieher gab es 2020 mit 534.520, 2021 mit 533.595 und 2022 mit 530.745 Betroffenen.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung

Seit 2003 hat ein Erwachsener Anspruch auf eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung, wenn er voll erwerbsgemindert ist und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht aus einem eigenen Einkommen oder Vermögen bestreiten kann. Anspruchsberechtigt sind Betroffene maximal bis zur Altersgrenze, ab der sie eine gesetzliche Altersrente erhalten würden.

Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn man aus gesundheitlichen Gründen wie einem psychischen oder physischen Leiden auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht

Wie die Destatis-Daten zeigen, waren letztes Jahr 34 Prozent beziehungsweise rund 177.600 Personen auf die genannte Grundsicherungsart angewiesen, obwohl sie eine gesetzliche Rente wegen einer Erwerbsminderung erhielten. Zu diesen Renten zählen laut Destatis unter anderem die gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sowie die Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung.

Eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, wer voll erwerbsgemindert ist und bis auf wenige Ausnahmen bis zur Erwerbsminderung mindestens eine fünfjährige Mindestversicherungszeit (Wartezeit) in der GRV vorweisen kann. Zudem muss der Betroffene binnen der letzten fünf Jahre vor Erwerbsminderungseintritt mindestens 36 Monate lang GRV-Pflichtbeiträge, zum Beispiel als rentenversicherungspflichtig Beschäftigter entrichtet, haben.

Die Verletztenrente wird infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer Berufskrankheit ausbezahlt, sofern eine volle Erwerbsminderung vorliegt und man zum Zeitpunkt des Unfalles gesetzlich unfallversichert war.

Einkommenslücken absichern

66 Prozent der genannten Grundsicherungsbezieher hatten trotz ihrer Erwerbsminderung keinen Anspruch auf eine entsprechende gesetzliche Rente, weil sie zum Beispiel zu kurz oder – wie die meisten Selbstständigen – gar nicht in der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung versichert waren.

Aufgrund einer fehlenden oder auch unzureichenden gesetzlichen Rentenabsicherung im Falle einer Erwerbsminderung ist es daher für alle Erwerbstätigen wichtig, finanziell vorzusorgen. Die Versicherungswirtschaft bietet entsprechende Lösungen wie eine private Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung an, um im Falle des Falles den bisherigen finanziellen Lebensstandard halten zu können und nicht auf eine Sozialhilfe angewiesen zu sein.

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