Entschädigung für verfrühten Flug?

(verpd) Ein Flug, der um mehr als eine Stunde nach vorn verlegt wird, gilt als annulliert. Selbst wenn ein Reisender den Flug in Anspruch nimmt, hat er daher grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 11. April 2022 (22 S 352/19) entschieden.

Der Entscheidung lag der Fall eines Familienvaters zugrunde, der mit seiner Familie in den Sommerurlaub fliegen wollte. Wirklich reibungslos verlief die Reise jedoch nicht. Denn nachdem der Hinflug mehr als drei Stunden verspätet war, wurde der Rückflug um über eine Stunde vorverlegt.

Verlass auf verbindliche Flugzeiten

Den nahm die Familie zwar in Anspruch. Nach der Rückkehr verklagte der Mann die Fluggesellschaft trotz allem auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3.200 Euro. Die wurde ihm vom Düsseldorfer Landgericht zugesprochen.

Nach Ansicht der Richter dürfen sich Reisende grundsätzlich auf die Flugzeiten verlassen, die ihnen von einem Reisebüro in der Reisebestätigung mitgeteilt werden.

Voraussetzung ist lediglich, dass diese den Anschein erwecken, verbindlich zu sein. Darauf, ob die Fluggesellschaft die Reisezeiten gegenüber dem Reisebüro bestätigt habe, komme es nicht an.

Flug gilt als annulliert

Die Richter beriefen sich in ihrem Urteil auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte im Dezember letzten Jahres entschieden, dass ein Flug als annulliert zu betrachten sei, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt.

Dabei komme eine von einem Reiseunternehmen beziehungsweise Reisebüro ausgestellte Buchungsbestätigung für die Flüge einer Bestätigung durch die Fluggesellschaft gleich.

Das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts ist rechtskräftig.

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