Durchschnittsverdienst leicht gesunken

(verpd) Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes hatten Vollzeitbeschäftigte in Deutschland im ersten Quartal 2021 ein monatliches Bruttoeinkommen ohne Sonderzulagen von über 4.000 Euro. Während jedoch im Gastgewerbe, dem Wirtschaftszweig mit dem niedrigsten Durchschnittseinkommen, die Löhne erheblich gesunken sind, gab es in den beiden Branchen mit dem höchsten Durchschnittseinkommen auch die höchsten Lohnzuwächse.

Im ersten Quartal 2021 hatte ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Durchschnitt einen Bruttomonatsverdienst von 4.010 Euro, ohne Sonderzulagen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Gratifikationen. Das waren insgesamt 0,3 Prozent weniger gegenüber dem gleichen Vorjahresquartal. Rechnet man die Sonderzulagen dazu, hatte ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im ersten Quartal im Schnitt einen Bruttoverdienst von 4.256 Euro pro Monat. Das heißt, im Durchschnitt bekamen die Beschäftigten rund 245 Euro Sonderzulage auf den Monat gerechnet.

Insgesamt sank der Bruttoverdienst mit Sonderzulagen jedoch um 0,1 Prozent. Dies zeigt eine aktuelle Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Den Daten ist zudem zu entnehmen, dass Vollzeit arbeitende Männer ein Bruttomonatseinkommen mit Sonderzulagen im ersten Quartal 2021 von durchschnittlich 4.447 Euro hatten – was gegenüber dem Vorjahresquartal einem Minus von 0,2 Prozent entsprach. Frauen erhielten dagegen im Schnitt nur 3.760 Euro, monatlich – der Lohnzuwachs betrug hier im selben Vergleichszeitraum jedoch plus 0,3 Prozent.

Die Branchen mit den höchsten und niedrigsten Einkommen

Allerdings gab es auch je nach Wirtschaftszweig große Unterschiede beim Durchschnittslohn eines Vollzeitbeschäftigten, wie die Destatis-Daten belegen. So kamen Vollzeitbeschäftigte folgender sechs Wirtschaftszweige – allesamt Dienstleister – im Schnitt auf einen Bruttomonatsverdienst inklusive Sonderzahlungen von über 5.400 Euro bis fast 6.700 Euro und lagen damit deutlich über dem Durchschnittseinkommen aller Vollzeitbeschäftigten: Arbeitnehmer

  • in der Energieversorgung (Bruttomonatsverdienst im Schnitt 5.420 Euro),
  • in wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, dazu gehören Arbeitnehmer bei Unternehmens- oder Steuerberatungen, Architektur- und Ingenieurbüros (Bruttomonatsverdienst im Schnitt 5.448 Euro),
  • im Bereich Information und Kommunikation wie IT-Dienstleister, Rundfunkveranstalter, Verlagswesen (Bruttomonatsverdienst im Schnitt 5.957 Euro) sowie
  • Finanzdienstleister (Bruttomonatsverdienst im Schnitt 6.680 Euro).

Weit unter dem Durchschnittsverdienst mit einem Bruttoeinkommen von rund 3.500 Euro und weniger im Monat inklusive Sonderzulagen hatten dagegen vollzeittätige Arbeitnehmer im Bereich Baugewerbe (3.501 Euro), Verkehr und Lagerei (3.229 Euro) sowie Gastgewerbe (1.738 Euro).

Besonders auffällig: Im ersten Quartal 2021 ist im Vergleich zum ersten Quartal 2020 das durchschnittliche Bruttoeinkommen bei den Finanzdienstleistern, dem Wirtschaftszweig mit dem höchsten Bruttomonatseinkommen, um 2,7 Prozent gestiegen. Demgegenüber ist das durchschnittliche Bruttoeinkommen im Gastgewerbe, der Branche mit dem im Schnitt niedrigsten Bruttolohn, im selben Vergleichszeitraum sogar um 28,9 Prozent gesunken. Das war zudem der höchste Lohnrückgang bei allen Wirtschaftszweigen.

Bei Krankheit drohen Einkommenseinbußen

Laut Destatis „haben die Corona-Krise und der daraus resultierende massive Anstieg der Kurzarbeit sowie der starke Rückgang der Zahl der geringfügig Beschäftigten die Lohnentwicklung stark beeinflusst und dazu geführt, dass 2020 erstmals seit der deutschen Vereinigung die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter rückläufig waren“. Ein gezahltes Kurzarbeitergeld zählt nicht als Lohn, sondern als Sozialleistung und wird daher beim Durchschnittslohn nicht berücksichtigt.

Übrigens drohen im Krankheitsfall einem gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer Einkommenseinbußen: Liegt sein Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 4.837,50 Euro), erhält er nach der sechswöchigen Arbeitgeber-Lohnfortzahlung maximal ein Krankengeld von 112,88 Euro am Tag (3.386,25 Euro im Monat) von der Krankenkasse. Davon sind die Beiträge für die gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung noch abzuziehen.

Bei einem Einkommen unter der BBMG beträgt die Krankengeldhöhe 70 Prozent des Bruttolohns, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens. Tritt eine Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheit innerhalb drei Jahren mehrmals auf, wird nach 78 Wochen die Krankengeldzahlung von der Krankenkasse eingestellt. Insbesondere Gutverdiener müssen daher bei einer längeren krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit hohen Einkommenseinbußen rechnen. Dieses Risiko lässt sich jedoch mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung absichern.

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