Durch die Inflation verliert die Rente automatisch an Wert

(verpd) Die Höhe der gesetzlichen Altersrente, die ein Arbeitnehmer im Rentenalter bekommt, entspricht bei Weitem nicht seinem bisherigen Einkommen. Doch auch die Inflation sorgt trotz der jährlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Rentenanpassung dafür, dass die gesetzliche Altersrente an Wert verliert, wie die Daten aus der Vergangenheit belegen. Diese Tatsache gilt es bereits bei der Altersvorsorge zu berücksichtigen, damit die Alterseinkünfte letztendlich ausreichend hoch sind.

Aktuell liegt das Rentenniveau, also die gesetzliche Nettoaltersrente vor Steuern im Verhältnis zum bisherigen Nettogehalt eines sogenannten Standardrentners, der 45 Jahre lang einen Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller gesetzlich Rentenversicherten hatte, bei rund 49 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 waren es noch 52,0 Prozent. Die Bundesregierung geht gemäß dem aktuellen Rentenversicherungs-Bericht davon aus, dass das Rentenniveau bis 2030 auf 47,6 Prozent und bis 2035 sogar auf nur 45,8 Prozent absinken wird.

Schon seit Jahren und auch künftig erhält ein Standardrentner damit weniger als die Hälfte seines Arbeitslohns als gesetzliche Altersrente. Dies wird den meisten nicht ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard im Rentenalter zu halten. Auch die jährliche Rentenanpassung, die jeweils zum 1. Juli eines jeden Kalenderjahres aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Kriterien erfolgt und sich an der Bruttolohnentwicklung der gesetzlich Rentenversicherten orientiert, ändert daran nur wenig. Denn die Rentenanpassung ist teils deutlich niedriger als die Inflation, die die Kaufkraft der Rente entwertet.

Inflationsrate höher als Rentenanpassung

Während die Rentenanpassungen von 2017 bis 2020 in Westdeutschland zwischen 1,90 und 3,45 Prozent und in Ostdeutschland zwischen 3,37 und 4,20 Prozent lagen und damit immer höher waren als die damalige Inflation mit zwischen 0,5 und 1,8 Prozent, galt dies für 2021 nicht mehr. Denn letztes Jahr gab es nur eine Rentenerhöhung der Altersrente in den neuen Bundesländern um 0,72 Prozent. Die Altersrenten in den alten Bundesländern wurden im Rahmen der Rentenanpassung nicht erhöht. Dagegen lag die Inflationsrate im gleichen Jahr bei 3,1 Prozent.

Damit ist 2021 die Kauftkraft der Renten unter Berücksichtigung der Rentenanpassung und der Inflationsrate letztes Jahr in Westdeutschland um 3,1 Prozent und in Ostdeutschland um 2,38 Prozent gegenüber 2020 gesunken. Bereits in der Vergangenheit gab es Jahre mit einem realen Kaufkraftverlust der Renten. Im Detail waren in West- und Ostdeutschland von 2004 bis 2008 sowie in 2010 und 2011 die Rentenanpassungen zwischen 1,10 und 1,76 Prozentpunkte niedriger als die jeweiligen Inflationsraten. 2013 war sie in Westdeutschland um 1,15 Prozentpunkte niedriger.

Auch in 2022 ist mit einem Kaufkraftverlust der gesetzlichen Renten zu rechnen, da die Inflation voraussichtlich deutlich höher sein wird als die Rentenanpassung, die zum 1. Juli 2022 in den alten Bundesländern 5,35 Prozent und in den neuen Bundesländern 6,12 Prozent beträgt. Denn schon von Januar bis Mai 2022 lag die Inflation im Schnitt bei 6,52 Prozent. Experten rechnen für 2022 mit einer Inflation von rund sieben Prozent. „Insgesamt dürfte die Inflationsrate aus heutiger Sicht … im Mittel des laufenden Jahres bei etwa sieben Prozent liegen“, so eine Aussage der Deutschen Bundesbank.

Kaufkraftverlust bei der Altersvorsorge berücksichtigen

Wie sich der Kaufkraftverlust auswirken kann, zeigt folgendes Rechenbeispiel: Die Kaufkraft von aktuell 1.000 Euro liegt bei einer jährlichen Inflation von 1,0 Prozent in 20 Jahren noch bei rund 820 Euro. Bei einer Inflation von 2,0 Prozent beträgt die Kaufkraft im genannten Beispiel nur noch circa 673 Euro, bei drei Prozent nur noch 554 Euro und bei fünf Prozent sogar nur noch 377 Euro.

Wer jedoch heute Ausgaben von 1.000 Euro im Monat hat, muss, allein um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust auszugleichen, bei durchschnittlich jährlich 1,0 Prozent Inflation in 20 Jahren mit Monatsausgaben von 1.220 Euro rechnen. Bei 2,0 Prozent Inflation wären es 1.486 Euro, bei 3,0 Prozent 1.806 Euro und bei 5,0 Prozent sogar 2.653 Euro.

Die Beispiele verdeutlichen, dass selbst eine nach heutigem Stand ausreichende Rentenhöhe in zehn, 20 oder gar 30 Jahren aufgrund der Inflation zu niedrig sein wird, um den bisherigen Lebensstandard halten zu können.

Die passende Höhe der Altersvorsorge

Bei der Festlegung einer bedarfsgerechten Höhe der Altersvorsorge gilt es demnach zum einen zu berücksichtigen, dass die gesetzliche Altersrente nicht einmal der Hälfte des bisherigen Einkommens entsprechen wird. Zum anderen reichen die Rentenanpassungen der gesetzlichen Altersrente oftmals nicht, um den Kaufkraftverlust, der durch die Inflation gegeben ist, auszugleichen.

Daher ist es nicht nur wichtig, die Lücke zwischen der bisherigen Einkommens- und der künftigen Rentenhöhe zu schließen, sondern auch die Wertminderung der Alterseinkünfte infolge der Inflation abzusichern. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass auch die Ausgaben zum Beispiel für den Lebensunterhalt wie Nahrungsmittel und Wohnkosten steigen werden.

In einem ausführlichen Beratungsgespräch kann ein Versicherungsfachmann die hierzu notwendigen Analysen und Berechnungen erstellen und individuell passende Absicherungslösungen anbieten.

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