Diese Branchen haben das höchste Arbeitsunfallrisiko

(verpd) Ein Blick in die Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. zeigt, dass die Anzahl der Vollarbeiter letztes Jahr gegenüber dem Vorjahr trotz der Coronakrise nur geringfügig um weniger als ein Prozent gesunken ist. Deutlich höher war der Rückgang der reinen Arbeitsunfälle. Insgesamt wurden 2020 knapp 760.500 Arbeitsunfälle registriert, rund 13 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Daten belegen zudem, dass wie in den Vorjahren das Arbeitsunfallrisiko je nach Branche unterschiedlich war.

Insgesamt gab es nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) letztes Jahr 913.315 gemeldete Arbeits- und Wegeunfälle, was gegenüber 2019 einem Rückgang um 13,7 Prozent entspricht. Ein Unfall ist laut Siebtes Sozialgesetzbuch meldepflichtig, wenn eine gesetzlich unfallversicherte Person dabei „getötet oder so verletzt wird, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist“. Von den über 913.300 Arbeits- und Wegeunfällen waren 760.492 reine Arbeitsunfälle, also Unfälle während der Berufsausübung und nicht auf dem Weg von oder zur Arbeit.

Aus den DGUV-Zahlen geht auch hervor, dass sich trotz der Coronapandemie die Zahl der Vollarbeiter in 2020 gegenüber dem Vorjahr nur um 0,8 Prozent, nämlich von 41,56 Millionen in 2019 auf knapp 41,22 Millionen Vollarbeiter in 2020 reduziert hat. Anders bei den gemeldeten Arbeitsunfällen – hier gab es einen Rückgang um 12,7 Prozent. Laut DGUV entspricht „ein Vollarbeiter der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenzahl pro Jahr“.

Etwas weniger Vollarbeiter

Je nach Branche muss ein Unternehmen in einer Berufsgenossenschaft (BG) und damit einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Mitglied sein. Im Einzelnen sind dies die BG Rohstoffe und chemische Industrie, BG Holz und Metall, BG Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse, BG Bau, BG Handel und Warenlogistik, BG Verkehr, BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Verwaltungs-BG, BG Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie die Unfallkassen der öffentlichen Hand.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Institutionen der öffentlichen Hand sind dagegen die Unfallkassen der öffentlichen Hand. In der DGUV-Statistik sind die Anzahl der Vollarbeiter und die gemeldeten Arbeitsunfälle der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen der öffentlichen Hand berücksichtigt.

Bei der Entwicklung der Vollarbeiter je Branche, zeigen sich unter anderem die Auswirkungen der Coronamaßnahmen wie der teils branchenspezifische Lockdown. Besonders hoch war der anteilige Rückgang der Vollarbeiter in zwei Branchen, nämlich im Bereich Nahrungsmittel und Gastgewerbe um minus 17,4 Prozent oder fast 360.000 Vollarbeiter und in der Branche Holz und Metall mit minus 8,0 Prozent, was fast 350.000 Vollarbeitern entsprach. Besonders viele Vollarbeiter sind dagegen bei der öffentlichen Hand hinzugekommen, nämlich plus 7,8 Prozent – das waren über 580.000 Beschäftigte.

Im Schnitt 18,45 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter

Summenmäßig mit rund 125.600 Fällen die meisten Arbeitsunfälle hatten die Betriebe, die bei der BG Holz und Metall abgesichert waren. Die Anzahl der Arbeitsunfälle alleine sagt jedoch wenig über das Arbeitsunfallrisiko aus. Anders die Unfallquote, sie zeigt die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter. Statistisch gesehen gab es bei allen in der Statistik berücksichtigten Branchen letztes Jahr 18,45 Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter und damit 12,0 Prozent weniger als im Vorjahr – 2019 waren es nämlich noch 20,97 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter.

Bei den Betrieben und Beschäftigten der gewerblichen Wirtschaft, also allen, die bei den Berufsgenossenschafen gesetzlich unfallversichert sind, waren es dagegen 21,20 Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter und damit 9,8 Prozent weniger als noch im Vorjahr. Den stärksten Rückgang der Arbeitsunfälle anteilig zu den Beschäftigten gab es bei den Institutionen der öffentlichen Hand. Für 2020 wurden hier 7,20 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter gemeldet, im Vergleich zum Vorjahr eine Reduktion um fast ein Viertel, nämlich um 24,3 Prozent.

Arbeitsunfallstatistik für das Jahr 2020

Zuständige gesetzliche Unfallversicherungen

Anzahl der Vollarbeiter

Veränderung gegenüber 2019 in Prozent

Anzahl der Arbeitsunfälle

Veränderung gegenüber 2019 in Prozent

Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter

Veränderung gegenüber 2019 in Prozent

Alle BGs* und Unfallkassen (UV)**

8.089.493

7,8

58.249

-18,5

7,20

-24,3

UV der öffentlichen Hand insgesamt (Allgemeine UV)

33.129.825

-2,7

702.243

-12,2

21,20

-9,8

BGs der gewerblichen Wirtschaft insgesamt

2.086.522

1,7

103.970

-2,6

49,83

-4,2

- BG der Bauwirtschaft

1.685.411

-1,9

65.730

-11,3

39,00

-9,6

- BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

1.706.333

-17,4

53.878

-22,1

31,58

-5,7

- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe

3.994.973

-8,0

125.617

-11,8

31,44

-4,1

- BG Holz und Metall

4.482.120

-2,4

99.360

-8,2

22,17

-6,0

- BG Handel und Warenlogistik

1.305.794

-0,9

22.760

-9,2

17,43

-8,4

- BG Rohstoffe und chemische Industrie

3.051.822

-1,9

48.812

-12,1

15,99

-10,4

- BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

5.230.090

2,2

72.448

-9,7

13,85

-11,6

- BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

9.586.760

-1,6

109.668

-20,8

11,44

-19,6

- Verwaltungs-BG

8.089.493

7,8

58.249

-18,5

7,20

-24,3

Nicht in die Statistik eingeflossen sind die Unfalldaten anteilig zu den Beschäftigten der Betriebe, die in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau tätig sind. Sie sind über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gesetzlich unfallversichert. Daten von 2020 liegen hierzu noch nicht vor.

Das höchste Arbeitsunfallrisiko hatte die Bauwirtschaft

Die höchste Unfallquote hatte wie auch in den beiden Jahren zuvor die Bauwirtschaft zu verzeichnen. 2020 gab es hier je 1.000 Vollarbeiter 49,83 Arbeitsunfälle. Damit lag das Arbeitsunfallrisiko der Bauwirtschaft 2,7-mal höher als der Durchschnitt aller in der Statistik berücksichtigten Firmen und Institutionen sowie fast 2,4-mal höher als bei der gewerblichen Wirtschaft, also der Betriebe, die über die BGs versichert sind. Besonders hoch ist der Unterschied zu den Vollbeschäftigten der öffentlichen Hand – im Vergleich dazu hat die Bauwirtschaft ein 6,9-fach höheres Arbeitsunfallrisiko.

Deutlich über dem durchschnittlichen Arbeitsunfallrisiko lagen auch die Mitglieder der BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation mit 39,00, der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe mit 31,58 und der BG Holz und Metall mit 31,44 Arbeitsunfällen pro 1.000 Vollarbeiter. Geringer als bei der gewerblichen Wirtschaft insgesamt, aber etwas höher als der Durchschnitt aller Firmen lag das Arbeitsunfallrisiko bei den Mitgliedern der BG Handel und Warenlogistik mit 22,17 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter.

Ein unterdurchschnittliches Arbeitsunfallrisiko hatten dagegen folgende Betriebe, die Mitglieder folgender BGs waren: BG Rohstoffe und chemische Industrie (Unfallquote: 17,43), BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (Unfallquote: 15,99), BG Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (Unfallquote: 13,85) und Verwaltungs-BG mit 11,44 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter. Die Verwaltungs-BG hatte damit eine Unfallquote, die 4,4-mal niedriger war als die der BG-Bau. Noch niedriger war das Arbeitsunfallrisiko der öffentlichen Hand mit 7,20 Arbeitsunfällen pro 1.000 Vollarbeiter.

Gesetzlicher Unfallschutz mit Lücken

Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente von der gesetzlichen Unfallversicherung hat man, wenn ein Arbeitsunfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent geführt hat. Doch selbst bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit ist die dann zustehende Vollrente deutlich niedriger als der Verdienst, den der Betroffene vor dem Unfall erhalten hat. Die Vollrente beträgt nämlich maximal zwei Drittel des letzten Arbeitseinkommens der vergangenen zwölf Monate (Jahresarbeits-Verdienst) vor dem Unfall.

Bei einem tödlichen Arbeitsunfall erhalten der hinterbliebene Ehepartner und die minderjährigen Kinder des Verstorbenen oder Kinder, die noch in einer Berufsausbildung sind, eine Hinterbliebenenrente. Doch diese Rente liegt weit unter dem Jahresarbeits-Verdienst des Verstorbenen. Zudem wird eine solche Unfall- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung auf mögliche Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Damit liegen auch die gesetzlichen Renten insgesamt deutlich unter dem bisherigen Verdienst.

Wer im Falle des Falles sich selbst und seine Angehörigen vor finanziellen Einkommenseinbußen bewahren will, sollte frühzeitig vorsorgen. Entsprechende Absicherungslösungen wie eine private Unfall- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung bietet die Versicherungswirtschaft an.

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