Diese Automarken stehen bei Pkw-Dieben hoch im Kurs

(verpd) Nach absoluten Zahlen liegt VW vor Audi, Mercedes und BMW an der Spitze der letztes Jahr hierzulande am häufigsten gestohlenen Pkws. In Relation zum Fahrzeugbestand ist Land Rover der Liebling der Fahrzeugdiebe, wie das „Bundeslagebild 2020 Kfz-Kriminalität“ des Bundeskriminalamts belegt.

Im vergangenen Jahr sind laut dem „Bundeslagebild 2020 Kfz-Kriminalität“ des Bundeskriminalamts (BKA) mit rund 14.000 ein Siebtel weniger Pkws dauerhaft abhandengekommen als im Jahr zuvor. Das Bundeslagebild beruht auf Zahlen des Informationssystems der Polizei (Inpol-Sachfahndung) und der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Ferner sind Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), der großen deutschen Fahrzeugvermietungs-Unternehmen und des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) eingeflossen.

Unter „dauerhaft abhandengekommen“ werden laut BKA Fälle mit Fahrzeugen erfasst, die „im Laufe des Berichtsjahres entwendet, unterschlagen und anderweitig betrügerisch erlangt wurden und auch noch am Jahresende zur Sachfahndung in Inpol ausgeschrieben sind“.

VW an der Spitze der Klauhitparade nach Fallzahlen

Wie aus dem Bundeslagebild weiter hervorgeht, entfiel zuletzt weniger als die Hälfte (47,8 Prozent nach 52,8 und 56,4 Prozent in den beiden Jahren zuvor) der Fahndungsnotierungen auf Pkws der deutschen Autohersteller VW, Audi, BMW und Mercedes. Konkret wurden 2.166 VWs, 1.593 Audi, 1.484 Mercedes und 1.456 BMWs geklaut.

Bei den vier vorgenannten Herstellern waren jeweils deutliche Rückgänge zwischen einem guten Fünftel bei VW und rund einem Viertel bei Audi hinsichtlich der geklauten Fahrzeuge zu beobachten. Besonders deutlich abgenommen hat mit über der Hälfte die Zahl der betroffenen Mazda-Modelle.

Den BKA-Daten zufolge stieg bei drei der aufgelisteten Autohersteller die Zahl der dauerhaft abhandengekommenen Pkws jedoch an. Zu diesem Trio gehören Hyundai mit plus 52 Prozent auf 242, Mitsubishi mit plus 21 Prozent auf 235 und Land Rover mit plus 20 Prozent auf 232 gestohlene Pkws dieser Marke in 2020.

Land Rover führt im Ranking nach Belastungszahl

Eine gänzlich andere Reihenfolge als bei den Fallzahlen zeigt sich bei den Belastungszahlen, also der Zahl der dauerhaft abhandengekommenen Autos je 100.000 Pkws im laufenden Fahrzeugbestand gemäß KBA. Mit großem Abstand an der Spitze liegt weiterhin der Geländewagenhersteller Land Rover – mit einer Belastungszahl von 197 gestohlenen Pkws pro 100.000 zugelassene Autos dieser Marke. Im Jahr davor lag die Belastungszahl noch bei 169.

Dahinter folgen Porsche mit einer Belastungszahl von 100 nach 121 im Jahr zuvor sowie Mazda. Bei Mazda betrug letztes Jahr die Belastungszahl 53 und war damit nur halb so hoch wie im Vorjahr – 2019 lag der Wert noch bei 106. Audi folgt auf Platz vier der Marken mit der höchsten Belastungszahl mit 49 gestohlenen Pkws pro 100.000 zugelassene Autos dieser Marke.

Danach folgen Mitsubishi (Belastungszahl 45), Toyota (Belastungszahl 44), BMW (Belastungszahl 43), Mercedes (Belastungszahl 32), Nissan (Belastungszahl 29), Fiat (Belastungszahl 25), Renault (Belastungszahl 24), VW (Belastungszahl 21) und Ford (Belastungszahl 19). Beim Nächstfolgenden, nämlich Hyundai, ist die Belastungszahl in 2020 gegenüber 2019 um 50 Prozent gestiegen, nämlich von 12 auf 18. Bei den genannten Marken gab es hinsichtlich der Belastungszahlen demnach bei Mazda und Hyundai anteilig die größten Veränderungen.

Nur ein Teilkaskoschutz übernimmt Kfz-Diebstahlschäden

Übrigens, nur wer eine Teilkasko-Versicherung für seinen Wagen abgeschlossen hat – diese ist automatisch auch in einer bestehenden Vollkaskoversicherung integriert –, erhält bei einem Diebstahl des Pkws den Schaden ersetzt. Bei einem Teilkaskoschaden, der von der Vollkaskoversicherung ersetzt wird, wie einem Kfz-Diebstahl, erfolgt keine Schlechterstellung des Vollkasko-Schadenfreiheitsrabatts. In der Teilkaskoversicherung selbst gibt es keinen SFR und damit auch keine Schlechterstellung.

Die Teilkasko-Versicherung erstattet bei einem Kfz-Diebstahl in der Regel den Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Schadens (Zeit- oder Marktwert). Einige Versicherer bieten jedoch auch eine teils optionale Neupreis- oder auch Neuwertklausel in der Kaskoversicherung an.

Ist eine solche Klausel in der Kaskoversicherung vereinbart, wird nicht der Zeit-, sondern der Neuwert des gestohlenen Autos ersetzt, wenn der Kfz-Diebstahl je nach Klauselvereinbarung binnen sechs, zwölf oder 24 Monaten nach dem Kauf eines Neuwagens eingetreten ist.

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