Die Rechte als Mieter

(verpd) Von Wohnungsmängeln über die Betriebskosten-Abrechnung bis hin zur Kündigung der Wohnung – die Themen, über die Mieter mit Vermietern häufig streiten, sind vielfältig. Grundsätzlich ist es deswegen wichtig, dass man als Mieter seine Rechte und Pflichten kennt. Wer zudem nicht allein aus Angst vor den Anwalts- und Prozesskosten auf sein Recht als Mieter verzichten möchte, der kann dieses Risiko im Vorfeld mit einer passenden Rechtsschutz-Versicherung absichern. Eine solche Police kann auch helfen, dass ein solcher Streit möglichst friedlich ohne Gerichtsverfahren ausgetragen wird.

Insgesamt gibt es hierzulande laut den Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) über 19,8 Millionen Mietwohnungen. Dass das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht immer konfliktfrei ist, belegt folgende Destatis-Statistik: In den letzten fünf Jahren gab es jährlich zwischen 185.900 und 236.500 vom Amtsgericht entschiedene Zivilgerichtsprozess-Verfahren rund um Wohnungsmiet-Angelegenheiten. Hinzu kommen noch unzählige Mietstreitigkeiten, die zwischen Mieter und Vermieter außergerichtlich geregelt wurden.

Häufige Gründe für Mietstreitigkeiten sind nach Angaben des Deutschen Mieterbundes e.V. unter anderem die Betriebskosten-Abrechnungen, Wohnungsmängel, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungs-Maßnahmen, Mieterhöhung, die Mietkaution oder eine Wohnungskündigung.

Informationen über die Rechte der Mieter

Bei der Vielzahl an möglichen Streitthemen ist es für den Mieter schwierig zu wissen, welche Rechte und Pflichten er tatsächlich hat. Entsprechende Informationen enthalten die Webportale www.bmjv.de und mieterschutz.bund.de des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der kostenlos herunterladbare BMVJ-Ratgeber „Kleiner Leitfaden Wohnraummietrecht“.

Wer als Mieter eine Mietrechtsschutz-Versicherung hat – diese kann meist vergünstigt in eine Privat-Rechtsschutz-Police miteingeschlossen werden –, entgeht bei Mietstreitigkeiten dem Risiko, die Prozess- und/oder Anwaltskosten selbst tragen zu müssen. Die Rechtsschutzpolice übernimmt, wenn der Rechtsschutzversicherer vorab eine Leistungszusage erteilt hat, diese Kosten für den Mieter.

Nicht immer möchte man als Mieter wegen eines Konfliktes gleich vor Gericht ziehen. Dies ist oft der Fall, wenn man vorhat, noch weiter in der Mietwohnung zu bleiben – insbesondere, wenn der Vermieter selbst im Haus wohnt. In einigen Privat-Rechtsschutzpolicen mit vereinbartem Mietrechtsschutz wird daher zusätzlich ein Kostenschutz für ein außergerichtliches Streitschlichtungs-Verfahren – also noch bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt – im Rahmen einer Mediation übernommen.

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