Die Nachteile eines Gerichtsstreits vermeiden

(verpd) Ein Gerichtsverfahren kann für jede Streitpartei teuer, zeitaufwendig und nervenaufreibend sein. Zudem ist nach einer gerichtlichen Klärung eines Konfliktes das Verhältnis zum Streitgegner häufig zerrüttet. Eine sinnvolle Alternative, noch bevor man einen Gerichtsstreit beginnt, kann jedoch ein sogenanntes Mediationsverfahren sein.

Die Mediation ist ein außergerichtliches Streitverfahren, bei der ein speziell ausgebildeter unparteiischer vermittelnder Dritter, ein sogenannter Mediator, versucht, zwischen den Streitparteien eine einvernehmliche und dauerhafte Einigung zu erzielen. Dadurch besteht eine hohe Chance, dass das persönliche Verhältnis der Konfliktpartner auch nach dem Streit nicht nachhaltig gestört ist.

Dies ist besonders von Vorteil, wenn der Konfliktpartner eine Person ist, auf die man künftig immer wieder trifft oder zu der eigentlich eine enge persönliche Beziehung besteht. Konkret eignet sich die Mediation daher besonders bei Streitigkeiten innerhalb der Familie oder der Verwandtschaft wie Scheidung, Sorge- und Umgangsstreitigkeiten, Erbschafts-Streitigkeiten sowie bei Konflikten mit Nachbarn, dem Mieter oder Vermieter, oder auch dem Arbeitgeber.

Günstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren

Darüber hinaus ist eine Mediation üblicherweise um einiges günstiger und meist auch schneller abgeschlossen als ein Gerichtsverfahren. Kann durch die Mediation keine Einigung erzielt werden, hat jede Streitpartei weiterhin die Möglichkeit, den Konflikt in einem Gerichtsverfahren klären zu lassen. Das Mediationsverfahren ist gesetzlich im Mediationsgesetz geregelt. Grundlegendes zum Thema enthält der Webauftritt des Bundesministeriums der Justiz.

Tipp: Viele Rechtsschutz-Versicherungspolicen bieten in einer versicherten Angelegenheit nicht nur einen Kostenschutz für einen Gerichtsprozess, sondern auch für ein Meditationsverfahren und übernehmen die Gebühren dafür. In manchen Policen sind je nach Vereinbarung, sogar die Übernahme von Mediationskosten für Streitigkeiten, die normalerweise nicht zum Versicherungsumfang einer Rechtsschutzpolice gehören, wie Erbstreitigkeiten mitversichert.

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