Die Mehrheit hat eine Altersrente ohne Abschläge

(verpd) Viele wünschen sich, wenn möglich früher, als es das reguläre Renteneintrittsalter, das in der Regel je nach Geburtsjahr zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr liegt, vorsieht, in Rente zu gehen. Bei manchen Arten der gesetzlichen Altersrente ist dies mit Abschlägen möglich. Letztes Jahr hat weniger als jeder Vierte, der 2020 in den Ruhestand gegangen ist, diese Altersrentenvarianten in Anspruch genommen. Vor einigen Jahren war der Anteil mehr als doppelt so hoch. Das liegt auch an den mittlerweile höheren Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen.

Derzeit gibt es verschiedene gesetzliche Altersrentenarten, welche unter bestimmten Voraussetzungen einen Rentenbeginn, der vor dem festgelegten Renteneintrittsalter für eine reguläre Altersrente (Regelaltersrente) liegt, erlauben. Diese Regelaltersgrenze ist je nach Geburtsjahr das 65. bis 67. Lebensjahr. Bei zwei aktuellen Rentenarten, nämlich der Altersrente für langjährig Versicherte und der Altersrente für Schwerbehinderte, ist ein früherer Renteneintritt jedoch nur möglich, wenn man Rentenabschläge in Kauf nimmt.

Im letzten Jahr haben laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) von den 820.219 Personen, die 2020 erstmals eine Altersrente erhielten, 192.586 und damit 23,5 Prozent aller Neurentner eine Altersrente mit Rentenabschlägen in Anspruch genommen. In den Jahren 2008 bis 2011 lag der Anteil der Altersrenten mit Abschlägen bei den Neurentnern noch zwischen 45,2 und 48,2 Prozent.

Einige Rentenarten mit Abschlägen gibt es nicht mehr

Warum weniger als früher eine Rente mit Abschlägen wählen, hängt unter anderem damit zusammen, dass bestimmte Rentenarten mit Abschlägen für alle, die nach 1951 geboren wurden, nicht mehr neu beantragt werden können.

Das ist zum einen die Altersrente für Frauen und zum anderen die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Bei beiden Rentenarten war ein Renteneintritt bereits mit dem 60. Lebensjahr mit Abschlägen möglich – allerdings nur für Personen, die vor 1952 geboren wurden und die sonstigen Voraussetzungen erfüllten.

Beispielsweise entfielen 2011 noch 44,5 Prozent aller Altersrenten mit Abschlägen auf Bezieher eine Altersrente für Frauen sowie weitere 17,1 Prozent auf Rentner mit einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. 2020 hatten dagegen aus den genannten Gründen weniger als 0,1 Prozent aller Neurentner eine solche Altersrente erhalten.

Hohe Voraussetzungen für vorzeitigen Renteneintritt

Zudem gibt es seit 2012 eine neue Rentenart, nämlich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die es ermöglicht, schon vor dem regulären Renteneintrittsalter, nämlich je nach Geburtsdatum bereits zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr ohne Abschläge in Rente zu gehen. Allerdings muss man dazu mindestens eine 45-jährige Wartezeit (Mindestversicherungs-Zeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können.

Auch für die anderen aktuellen Rentenarten mit Abschlägen sind hohe Kriterien zu erfüllen, um einen Anspruch auf einen vorzeitigen Renteneintritt zu haben. So kann man eine Altersrente für langjährig Versicherte bereits ab dem 63. Lebensjahr mit Rentenabschlägen in Anspruch nehmen, aber nur wenn man eine Wartezeit von 35 Jahren hat.

Für die Altersrente für Schwerbehinderte mit Abschlägen ist ein Schwerbehinderungsgrad ab 50, eine 35-jährige Wartezeit und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter zwischen 60 und 62 Jahren nötig. Eine Altersrente für Schwerbehinderte ohne Rentenabschläge ist je nach Geburtsdatum zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr möglich. Wer ab 1964 geboren ist, kann mit einem Renteneintrittsalter von 65 Lebensjahren diese Altersrentenart abschlagsfrei beziehen.

Abschlaghöhe

Für jeden Monat, den man vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte – das ist seit einigen Jahren die gleiche Altersgrenze wie für die Regelaltersrente – in Rente geht, werden 0,3 Prozent Rentenabschlag berechnet. Je nach Geburtsdatum können das bis zu 14,4 Prozent sein.

Auch bei der Altersrente für Schwerbehinderte werden für jeden Monat, den man vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte – das ist je nach Geburtsjahr das 63. bis 65. Lebensjahr – in Rente geht, 0,3 Prozent Rentenabschlag berechnet. Je nach Geburtsdatum können das bis zu 10,8 Prozent sein.

Insgesamt lag der durchschnittliche Rentenabschlag, den Neurentner letztes Jahr in Kauf nahmen, bei 27,04 Abschlagsmonaten und damit bei rund 8,11 Prozent ihrer Rente – 2008 bis 2011 waren es noch zwischen 36,25 und 39,42 Abschlagsmonaten, was zwischen 10,9 und 11,8 Prozent der Rente entspricht.

Damit der Ruhestand finanziell gesichert ist

Informationen zu den verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente enthält die aktualisierte und kostenlos bestell- oder auch herunterladbare Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ des DRV sowie das DRV-Webportal.

Wer weder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten möchte noch im Rentenalter erwerbstätig sein will, sollte vorzeitig privat vorsorgen. Denn egal ob mit oder ohne Abschläge, die Höhe der gesetzlichen Altersrente entspricht in der Regel nicht einmal der Hälfte des bisherigen Nettoeinkommens.

Wie hoch die voraussichtliche gesetzliche Rente tatsächlich sein wird und welche Vorsorgelösungen für den individuellen Bedarf sinnvoll sind, lässt sich bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten klären.

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