Die Krankenkassen mit den niedrigsten Beitragssätzen

(verpd) Zum Jahresanfang haben 65 Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz für 2023 um bis zu 0,9 Prozentpunkte erhöht, vier Akteure haben ihn um bis zu 0,5 Prozentpunkte abgesenkt. Mit einem Zusatzbeitragssatz von 0,3 Prozent ist die BMW BKK am günstigsten. Am teuersten ist die BKK Rieker Ricosta Weisser. Dort liegt der Zusatzbeitragssatz bei 2,0 Prozent.

Bei einem gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer müssen für dessen gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber vom Arbeitsbruttolohn, sofern dieser über 520 Euro im Monat liegt, einen Beitrag zu gleichen Teilen entrichten.

Die Höhe des GKV-Gesamtbeitrages richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der GKV von zurzeit 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitragssatz, den jede Krankenkasse als Träger der GKV je nach Finanzlage selbst festlegen kann.

Der anteilige Beitragssatz der GKV, den jeder Arbeitnehmer und jeder Arbeitgeber zu entrichten hat, beträgt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, also 7,3 Prozent, zuzüglich der Hälfte des Zusatzbeitragssatzes. Die meisten Krankenkassen haben zum Jahresanfang ihren Zusatzbeitragssatz angehoben.

Die meisten Krankenkassen verlangen seit 2023 mehr

Nur 26 Akteure haben ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz für 2023 auf dem Niveau des Vorjahres belassen. Darunter befinden sich mit der Techniker Krankenkasse (unverändert 1,2 Prozent) und der Barmer (weiterhin 1,5 Prozent) auch die beiden größten Marktteilnehmer mit zusammen etwa 15,4 Millionen Mitgliedern.

Vier Kassen haben den Zuschlag auf den Einheitsbeitrag sogar gesenkt. Zu letzterer Gruppe gehören die BKK Groz-Beckert (minus 0,5 Punkte auf 0,4 Prozent), die BKK Herkules (minus 0,31 Punkte auf 1,09 Prozent), die SKD BKK (minus 0,14 Punkte auf 1,15 Prozent) und die BKK Rieker Ricosta Weisser (minus 0,2 Punkte auf 2,0 Prozent).

Andererseits haben 65 der 96 Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht. Im Vorjahr hatte dies nur etwa jede fünfte Körperschaft getan, während zehn Akteure Absenkungen vorgenommen hatten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nimmt nicht am Zusatzbeitrags-Verfahren teil.

Die Krankenkassen mit den stärksten Erhöhungen

Am stärksten aufgestockt hat die BKK EVM, und zwar von 0,0 auf 0,9 Prozent. Jeweils 0,7 Prozentpunkte mehr sind es bei der BKK exklusiv und der BKK Faber-Castell & Partner. Um 0,5 Punkte erhöht haben die Bahn-BKK und die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, um 0,41 Punkte die BKK Dürkopp Adler.

Übrigens: Bisher mussten die Kassen ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes per Brief informieren. Der Gesetzgeber hat diese Regelung von Anfang Januar bis Ende Juni 2023 ausgesetzt. Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen will, um beispielsweise zu einer günstigeren Kasse zu wechseln, muss sich also eigenständig informieren, ob seine Kasse den Zusatzbeitragssatz angehoben hat. Ein entsprechender Hinweis muss im Webauftritt der Krankenkasse stehen.

Die Kassen mit den niedrigsten und höchsten Beitragssätzen

Die Spitzenposition in der Rangliste der günstigsten Krankenkassen nimmt wie im Vorjahr die BMW BKK mit weiterhin 14,9 Prozent Gesamtbeitragssatz (Zusatzbeitrag: 0,3 Prozent) ein. Dahinter folgt die BKK Groz-Beckert mit 15,0 (Vorjahr 15,5) Prozent vor der BKK Voralb Heller Index Leuze mit unverändert 15,1 Prozent Beitragssatz (Zusatzbeitrag: 0,5 Prozent).

Bei den drei genannten handelt es sich um betriebsbezogene Kassen, die nur den Beschäftigten und eventuell deren Angehörigen eines bestimmten Unternehmens offenstehen. Auch die teuerste Kasse ist betriebsbezogen. Es handelt sich hierbei um die BKK Rieker Ricosta Weisser, die trotz der Absenkung mit 16,6 Prozent den höchsten Gesamtbeitragssatz verlangt.

Die günstigsten Krankenkassen, in denen ein Arbeitnehmer unabhängig von seinem Arbeitgeber und vom Beschäftigungsort deutschlandweit Mitglied werden kann, sind seit Jahresanfang die BKK Firmus und die BKK Gildemeister Seidensticker. Beide verlangen einen Zusatzbeitragssatz von je 0,9 Prozent und damit einen Gesamtbeitragssatz von 15,5 Prozent.

Eine Gesamtübersicht über den jeweils aktuellen Zusatzbeitragssatz jeder Krankenkasse, also von den betriebsbezogenen, den regionalen oder auch den deutschlandweiten Kassen, kann im Webauftritt des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) abgerufen werden.

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