Die häufigsten Gründe, warum Bürger einen Arzt konsultieren

(verpd) Jedes Jahr nehmen zwischen 92 und 94 Prozent der Bürger mindestens einmal eine ambulante ärztliche Versorgung in Anspruch. Deutlich gestiegen ist der Anteil in den Jahren 2020 auf 2021. Ein Großteil der Patienten konsultierte im Laufe des Jahres 2021 zwei oder mehr Arztpraxen. Der anteilig häufigste Grund für einen Arztbesuch waren Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.

Jedes Jahr veröffentlicht die gesetzliche Krankenkasse Barmer eine Arztreport, der unter anderem analysiert wie häufig und aus welchen Gründen die Bürger hierzulande einen Arzt aufsuchen.

Basis des vor kurzem veröffentlichten Reports waren die anonymisierten Daten der rund 8,2 Millionen Versicherten der genannten Krankenkasse vom Jahr 2021, die in Deutschland wohnen, was knapp zehn Prozent der über 83,2 Millionen Einwohner in Deutschland entsprach.

Ein Ergebnis war, dass 2021 hochgerechnet fast jeder Einwohner, nämlich knapp 94,2 Prozent, eine ambulante ärztliche Versorgung in Anspruch genommen hat. Das ist seit dem Jahr 2010 der bisher höchste Anteil und auch der größte Anstieg gegenüber dem Vorjahr. 2020 kontaktierten noch 92,7 Prozent der Einwohner mindestens einmal eine Arztpraxis. In 2019, dem Vorcoronajahr, lag der Anteil bei 93,2 Prozent.

Insgesamt nahmen somit von 2010 bis einschließlich 2021 jährlich zwischen 92 und 94 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal eine ambulante ärztliche Versorgung in Anspruch.

Die meisten Patienten konsultieren nicht nur eine Arztpraxis

Knapp jeder fünfte Patient (19,4 Prozent), der 2021 einen ambulanten Arzt konsultierte, besuchte nur eine Arztpraxis. Ähnlich hoch ist der Anteil bei den Patienten die maximal zwei (21,2 Prozent) oder drei (18,2 Prozent) Arztpraxen innerhalb des genannten Jahres aufsuchten. Dagegen gingen im gleichen Jahr 41,2 Prozent der ambulanten Patienten zu vier oder mehr Arztpraxen.

Der Arztreport 2023 zeigt auch, welche medizinischen Fachrichtungen im Jahr 2021 besonders oft in Anspruch genommen wurden – Mehrfachnennungen sind hier möglich, da über acht von zehn Patienten mindestens zwei Arztpraxen aufsuchten.

Am häufigsten wurden Hausärzte, die Allgemeinmediziner waren, besucht. 63,3 Prozent aller Einwohner wurden bei ihnen mindestens einmal im Jahr 2021 vorstellig. Bei den Hausärzten, die Internisten waren, lag der Anteil bei 33,2 Prozent.

Von allen Fachärzten wurden Labormediziner besonders oft konsultiert, nämlich von 47,9 Prozent der Bevölkerung. Danach folgen Gynäkologen, mit einem Anteil von 24,4 Prozent, Augenärzte mit 23,1 Prozent, Radiologen und Nuklearmediziner mit 20,4 Prozent, Orthopäden mit 20,0 Prozent, Internisten mit 19,4 Prozent, Hautärzte mit 17,6 Prozent und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte mit 17,3 Prozent.

Der häufigste Grund eines Arztbesuches

Hochgerechnet auf die Bevölkerung wurden 2021 pro Person im Schnitt rund 8,6 Fälle einer ambulanten ärztlichen Versorgung abgerechnet. Ein Behandlungsfall fasst laut Studie „bedingt durch die quartalsweise Abrechnung der Ärzte – grundsätzlich jeweils alle Behandlungen eines Patienten bei einem Arzt beziehungsweise in einer abrechnenden Praxis innerhalb eines Quartals eines Jahres zusammen.“ Das heißt, ein Patient kann auch in einem Quartal mehrmals beim Arzt gewesen sein.

Die Studie zeigt zudem, wie hoch der Anteil der rund 83,2 Millionen Einwohner mit mindestens einer Diagnose im Rahmen der 22 Diagnosekapitel der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD-10) bei einem ambulanten Arztbesuch war.

Der häufigste Grund, warum Bürger einen Arzt aufsuchten, waren sogenannte Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen. Darunter fallen alle Untersuchungen wie Krebs-Früherkennungs-Maßnahmen und Impfungen, nicht jedoch Abklärungen von Krankheiten oder Verletzungen, die in den anderen Diagnosekapiteln enthalten sind. Rund 79,6 Prozent der Bürger gingen deshalb zum Arzt.

Jeder Zweite leidet unter Muskel-Skelett-Erkrankungen

Die zweithäufigste Diagnose in der Bevölkerung entfiel mit einem Anteil von 50,6 Prozent auf Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes. Dazu zählen Rückenprobleme, Muskelleiden oder Arthrose.

Danach folgen mit 48,3 Prozent Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind, das waren 38,7 Millionen Bürger. Auf Platz vier mit einen Anteil von 43,9 Prozent in der Bevölkerung liegen Atmungssystem-Erkrankungen wie Grippe, COPD, Bronchitis oder Asthma. Nicht darunter fallen Covid-19-Erkrankungen, da diese in einem anderem Diagnosekapitel aufgelistet wurden.

Im Detail wurde bei rund elf Prozent der Bevölkerung eine Covid-19-Untersuchung in einer Arztpraxis durchgeführt. Insgesamt sind Covid-19-Erkrankungen dem Diagnosekapitel „Schlüsselnummern für besondere Zwecke“ zugeordnet. Hier enthalten sind nicht nur Covid-19-Leiden, sondern unter anderem auch vorläufige Zuordnungen von Krankheiten mit unklaren Ursachen. Diese Schlüsselnummer wurde 2021 von Arztpraxen bei 46,2 Prozent der Bevölkerung attestiert.

Auf die Ränge sechs bis elf der häufigsten bei ambulanten Arztbesuchen diagnostizierten Leiden in der Bevölkerung entfielen:

Umfassender Kostenschutz im Krankheitsfall

Grundsätzlich können die Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum größten Teil nur die Leistungen im ambulanten wie auch im stationären Bereich übernehmen, die im Leistungskatalog gesetzlich vorgegeben sind. In vielen Fällen müssen gesetzlich Krankenversicherte daher bestimmte Leistungen und Arzneimittel anteilig oder auch komplett aus der eigenen Tasche zahlen.

Wer als gesetzlich Krankenversicherter jedoch einen umfassenden Kostenschutz wünscht, kann eine private Krankenzusatz-Versicherung abschließen, die je nach Vertragsgestaltung zahlreiche Vorteile bietet. Wenn vereinbart übernimmt eine solche Police unter anderem die Kosten für eine freie Wahl zwischen Heilpraktikern oder Ärzten mit oder ohne Kassenzulassung und/oder eine Krankenhaus-Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung.

Auch eine Übernahme von Mehrkosten für Behandlungen und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte, welche die gesetzliche Krankenkasse teilweise oder gar nicht zahlt, kann im Rahmen einer privaten Krankenzusatz-Versicherung vereinbart werden.

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