(verpd) Die gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente erhöht sich in den alten Bundesländern zum 1. Juli 2023 um etwa 4,4 Prozent und in den neuen Ländern um fast 5,9 Prozent. Dies gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor Kurzem bekannt. Durch den damit einhergehenden Anstieg des sogenannten Rentenwertes ist die Rentenangleichung zwischen West- und Ostdeutschland ein Jahr früher als geplant abgeschlossen.
Die rund 21 Millionen Rentenbezieher in Deutschland erhalten zum 1. Juli eine höhere gesetzliche Alters,- Erwerbsminderung- oder auch Hinterbliebenenrente. Diese gesetzlichen Renten steigen in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in Ostdeutschland um 5,86 Prozent.
Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jüngst unter Verweis auf jetzt vorliegende Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und der Deutschen Rentenversicherung Bund mit.
Durch die Rentensteigerung erhöhen sich die Rentenwerte, die ein Faktor zur Berechnung der Rentenhöhe sind. Derzeit liegen diese bei 36,02 Euro (West) beziehungsweise bei 35,52 Euro (Ost). Ab Juli sind es dann bundesweit einheitlich 37,60 Euro.
Die Bruttorente des Eckrentners (Standardrente) beträgt damit in den alten wie auch in den neuen Bundesländern pro Monat rein rechnerisch 1.692 Euro. Ein Eckrentner ist eine fiktive Person, die 45 Jahre lang gesetzlich rentenversichert war und einen Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller gesetzlich Rentenversicherten hatte, bevor sie in Rente geht.
Auch nach der Rentenerhöhung erhält ein gesetzlich Rentenversicherter, selbst wenn er 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht einmal die Hälfte seines bisherigen Nettoverdienstes als gesetzliche Altersrente.
Die Erhöhung im Juli führt dazu, dass die Standardrente für einen Eckrentner im Westen um 71,10 Euro und im Osten um 93,60 Euro steigt. Der Anstieg im Westen fällt um etwa elf Euro niedriger aus als vor einem Jahr. Im Osten liegt sie um knapp zwei Euro über der Erhöhung des Vorjahres. Die Kehrseite der Medaille: Durch die Rentenanpassung dürften erneut mehrere Zehntausend Versicherte steuerpflichtig werden.
Die Rentenerhöhung um 4,39 Prozent in West- und um 5,86 Prozent in Ostdeutschland stellen in den neuen Ländern den dritthöchsten Wert seit 2009 dar, in den alten Ländern sogar den zweithöchsten.
Im Westen fällt die Steigerung der Altersbezüge um knapp einen Prozentpunkt niedriger aus als beim Höchststand ein Jahr zuvor. Im Osten blieb sie um rund 0,25 Prozentpunkte hinter dem Höchstwert aus dem Vorjahr zurück. Nur vor sieben Jahren hatte die Erhöhung noch bei annähernd sechs Prozent gelegen.
Zum Vergleich: Vor zwei Jahren hätten die Renten wegen einer rückläufigen Lohnentwicklung sogar sinken müssen. Das aber ist durch die vor über einem Jahrzehnt gesetzlich verankerte Rentengarantie ausgeschlossen.
Übrigens: Auch nach der Rentenerhöhung erhält ein gesetzlich Rentenversicherter, selbst wenn er 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht einmal die Hälfte seines bisherigen Nettoverdienstes als gesetzliche Altersrente. Das Sicherungsniveau vor Steuern (Nettorentenniveau) liegt ab Juli trotz Rentenerhöhung laut BMAS nur bei rund 48,15 Prozent.
Dass die Rentenanpassung aktuell hinter der Inflation zurückbleibe, bezeichnete das Ministerium in der Mitteilung als „Momentaufnahme. Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt.
Betrachtet man die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts im Jahresdurchschnitt in den letzten zehn Jahren seit 2012, so beträgt der Anstieg im Westen insgesamt 26 Prozent, im Osten sogar 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die Preise nur um 20 Prozent gestiegen.
Bei 1.000 Euro Rente lag die Rentenanpassung somit brutto um 63 Euro im Westen und um 198 Euro im Osten über der Inflation in diesem Zeitraum. Aktuell abgeschlossene Tarifverträge sehen durchaus beachtliche Lohnerhöhungen vor. Sie werden sich dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden.“
Die Rentenerhöhungen folgen grundsätzlich der Lohnentwicklung. Die für die Anpassung relevante Lohnsteigerung betrug nach Angaben des Ministeriums 4,5 Prozent in den alten und 6,78 Prozent in den neuen Ländern.
Der Faktor Altersvorsorge-Aufwendungen (auch Riester-Faktor oder Beitragssatzfaktor genannt) kam aktuell erneut nicht zur Anwendung, da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung auch 2022 nicht verändert hat. Anders als im Vorjahr kam der Nachholfaktor nicht zum Tragen. Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wirkte sich hingegen um 0,10 Prozentpunkte mindernd auf die Rentenanpassung aus, teilte das BMAS weiter mit.
Bei der aktuellen Rentenanpassung für die neuen Länder war nach Ministeriumsangaben „zu prüfen, ob sich durch die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte oder durch die tatsächliche Lohnentwicklung ein höherer aktueller Rentenwert (Ost) ergibt. In diesem Jahr müssen mindestens 99,3 Prozent des Westwerts erreicht werden.
Bedingt durch die gute Lohnentwicklung wird dieser Wert übertroffen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der aktuelle Rentenwert (Ost) auf den Westwert angehoben. Die vollständige Angleichung der Rentenwerte zwischen West und Ost ist damit ein Jahr früher abgeschlossen als gesetzlich vorgesehen.“