Die Folgen von Cannabis am Steuer

(verpd) Auch wenn es immer noch deutlich mehr alkoholbedingte Unfälle gibt, sind auch illegale Drogen wie Cannabis als Unfallursache nicht zu vernachlässigen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hat sich zwischen den Jahren 1991 und 2021 die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden, die auf einen Konsum eines Unfallbeteiligten von Rauschmitteln zurückzuführen ist, mehr als verfünffacht. Die Alkoholunfälle sind hierbei nicht berücksichtigt.

Im Jahr 1991 ereigneten sich nach Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 434 Verkehrsunfälle mit Verletzten durch Drogeneinfluss. 2019 und 2021 waren es bereits mehr als 2.380 schwere Unfälle durch Drogen ohne Alkoholeinfluss. Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden in Verbindung mit Rauschmitteln ohne Alkohol hat sich damit in den letzten 30 Jahren mehr als verfünffacht.

Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität des TÜV-Verbands betont: „In der Unfallstatistik wird zwar nicht explizit zwischen Cannabis und anderen Drogen unterschieden, aber bei Verkehrskontrollen wird mehrheitlich Cannabiskonsum festgestellt.“ Klar ist: Der Konsum von Cannabis wirkt sich auf die Fahrtauglichkeit aus. Die Reaktionszeit verändert sich, gleichzeitig vermindert der Konsum die Konzentrationsfähigkeit und Cannabis kann sogar Wahrnehmungsstörungen hervorrufen. In der Folge bedeutet dies: Das Unfallrisiko steigt.

Das unterschätzte Unfallrisiko

Alkohol ist bei den Rauschmitteln allerdings immer noch die Hauptunfallursache, auch wenn die schweren Alkoholunfälle rückläufig waren: 1991 wurden noch 40.823 Verkehrsunfälle durch Alkoholeinfluss verursacht, 2021 waren es noch 13.424 Unfälle. „Wie auch Alkohol, haben Drogen im Straßenverkehr nichts zu suchen“, ergänzt Goebelt und verdeutlicht: „Personen, die Cannabis konsumieren und aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, gefährden andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst.“

Bereits ab einer geringen Konzentration des Tetrahydrocannabinol (THC), eine berauschende Substanz in Cannabis, kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein. Untersuchungen zeigen, dass „sicherheitsrelevante Fahrdefizite auch auftreten, wenn Autofahrer noch einen Wert unter einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) erreichen und sogar sechs Stunden nach dem Konsum“ so der TÜV Verband. Dieser setzt sich für eine Verschärfung der Grenzwerte für alle berauschenden Substanzen einschließlich Cannabis und Alkohol ein.

Der Verband fordert beispielsweise einen Grenzwert für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) bei erstmaliger Auffälligkeit mit Alkohol von 1,1 statt der derzeit geltenden 1,6 Promille Blutalkohol-Konzentration. Goebelt verweist auf ein weiteres Problem: „Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass Cannabiskonsumenten nicht wissen, wie hoch der THC-Gehalt des konsumierten Produktes ist. Außerdem variiert die aufgenommene Menge je nach Konsumart und Konsumerfahrung.“

Medizinisch-psychologische Untersuchung droht

Im Gegensatz zum Alkohol gibt es bei den meisten illegalen Drogen keine gesetzlichen Grenzwerte, die eine relative oder absolute Fahruntüchtigkeit markieren würden. So hat zwar das Bundesverfassungs-Gericht in einem Beschluss von 2004 (1 BvR 2652/03) entschieden, dass bei Cannabiskonsum ab einem Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) von einer allgemeinen Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden muss.

Dennoch kann, selbst wenn dieser Wert nicht erreicht wird, der Führerschein entzogen werden, nämlich dann, wenn weitere Tatsachen einen Zweifel an der Fahreignung begründen. Klar ist aber: Wer bekifft hinterm Steuer erwischt wird, riskiert bereits beim erstmaligen Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und ein Fahrverbot von einem Monat. Im Wiederholungsfall drohen mindestens 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Außerdem können die Verkehrsbehörden eine teure und aufwendige Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, wenn bei der Überprüfung ein Cannabiskonsum ab einem Nanogramm THC je Milliliter Blutserum festgestellt wird. Tipp: Umfassende Informationen sowie Beratungsangebote für Erwachsene und speziell auch für Jugendliche zum Thema Cannabis und andere Drogen gibt es im Webportal www.drugcom.de von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

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