Die Anzahl der Pflegebedürftigen nimmt weiter zu

(verpd) Die Anzahl der Pflegebedürftigen ist hierzulande von 2020 auf 2021 um rund sieben Prozent auf insgesamt rund 4,9 Millionen Einwohner gestiegen – ein neuer Höchstwert seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995. Die statistischen Daten des Bundesministeriums für Gesundheit belegen zudem, dass aktuell mehr als vier von fünf Pflegebedürftigen mittlerweile ambulant gepflegt werden.

Letztes Jahr bekamen hierzulande rund 4,88 Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor.

Im Vorjahr, also 2020, waren es laut der damaligen BMG-Statistik noch etwa 4,75 Millionen Pflegebedürftige. Damit ist die Anzahl der Pflegebedürftigen von Ende 2020 bis Ende 2021 um fast sieben Prozent gestiegen. Allein in den letzten drei Jahren hat die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich jedes Jahr um über 300.000 Personen zugenommen.

Vier von fünf Pflegebedürftigen werden ambulant gepflegt

Im Detail setzt sich die Anzahl der Pflegebedürftigen in der aktuellen BMG-Statistik wie folgt zusammen: Fast 4,61 Millionen gesetzlich Krankenversicherte erhielten 2021 Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und rund 272.700 privat Krankenversicherte bekamen 2020 Leistungen aus der privaten Pflegepflicht-Versicherung (PPV). Für die PPV-versicherten Pflegebedürftigen lagen für 2021 laut BMG bei der Erstellung der Statistik noch keine Zahlen vor.

Der überwiegende Teil, nämlich fast 82 Prozent oder knapp 3,98 Millionen aller 4,88 Millionen Pflegebedürftigen wurden 2021 ambulant, also in der Regel zu Hause gepflegt. Fast 18 Prozent oder knapp 898.000 Pflegebedürftige hatten eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim.

Zum Vergleich: 2017 wurden noch rund 76 Prozent ambulant gepflegt und auch in 2020 war der Anteil der ambulanten Pflege mit circa 80 Prozent noch geringer als 2021. Dagegen ist der Anteil der stationär gepflegten Pflegebedürftigen von 24 Prozent in 2017 auf 20 Prozent in 2020 und 18 Prozent in 2021 leicht gesunken.

Gesundheitsministerium rät zur zusätzlichen Pflegevorsorge

Von den 3,76 Millionen Pflegebedürftigen, die SPV-versichert waren und eine ambulante Pflege erhielten, hatten 16,8 Prozent den Pflegegrad 1, 44,8 Prozent den Pflegegrad 2, 26,7 Prozent den Pflegegrad 3, 8,8 Prozent den Pflegegrad 4 und 3,0 Prozent Pflegegrad 5 – den höchsten Pflegegrad. Bei den knapp 843.200 SPV-versicherten Pflegebedürftigen, die eine stationäre Pflege hatten, waren 0,6 Prozent in Pflegegrad 1, 17,5 Prozent in Pflegegrad 2, 36,2 Prozent in Pflegegrad 3, 30,4 Prozent in Pflegegrad 4 und 15,4 Prozent in Pflegegrad 5 eingestuft.

Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung ist, also nur teilweise die anfallenden Pflegekosten deckt, ist auch nach Ansicht des BMG eine private Pflegevorsorge sinnvoll. Konkret heißt es im Webauftritt des BMG: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten nicht selten höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge meist sinnvoll.“

Die Bundesregierung unterstützt die Bürger diesbezüglich unter anderem mit einer staatlichen Zulage von 60 Euro jährlich für eine private Pflege-Zusatzversicherung, die bestimmte Kriterien erfüllt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in einer privaten Pflegepolice unter anderem auch individuelle Leistungshöhen je nach Pflegegrad vereinbart werden.

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