Deutlich mehr schwere Verkehrsunfälle wegen Trunkenheit

(verpd) Eigentlich sollte jedem klar sein, egal ob er ein Fahrzeug lenkt oder zu Fuß unterwegs ist, dass er im alkoholisierten Zustand eine Gefahr für sich und andere im Straßenverkehr darstellt. Dies verdeutlicht auch die Unfallstatistik. Letztes Jahr sind über 16.400 Verkehrsteilnehmer durch Unfälle, bei denen mindestens ein Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss stand, verletzt oder getötet worden. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um knapp fünf Prozent.

Nach der aktuellen Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ereigneten sich letztes Jahr 32.453 Alkoholunfälle, also Verkehrsunfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter alkoholisiert war. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Zunahme um rund 2,9 Prozent.

Noch deutlich höher fiel die Steigerung der Alkoholunfälle aus, bei denen Personen zu Schaden kamen. Insgesamt registrierte die Polizei 13.628 solcher schweren Verkehrsunfälle in 2021. Das ist im Vergleich zum vorangegangenen Jahr eine Erhöhung um 4,8 Prozent, obwohl insgesamt die Zahl aller Verkehrsunfälle mit Personenschäden mit 258.987 in 2021 sogar um knapp 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken ist.

Betrunkene verursachen häufiger schwere Unfälle

Dass alkoholbedingte Unfälle besonders gefährlich sind, zeigt folgender Vergleich: Von allen 2,31 Millionen polizeilich registrierten Verkehrsunfällen im letzten Jahr waren 1,4 Prozent Alkoholunfälle.

Von allen knapp 259.000 Verkehrsunfällen mit Personenschaden, die sich 2021 ereigneten, waren dagegen rund 5,3 Prozent und damit fast jeder zwanzigste auf den Alkoholeinfluss mindestens eines Unfallbeteiligten zurückzuführen.

Insgesamt gab es 2021 bei den schweren Alkoholunfällen 16.426 Verkehrsopfer zu beklagen, was eine Steigerung um knapp fünf Prozent im Vergleich zu 2020 entspricht. Im Detail wurden dabei 16.267 Verkehrsteilnehmer verletzt und 165 Personen getötet. Das waren gegenüber dem Vorjahr fünf Prozent mehr Verletzte und sogar 5,8 Prozent mehr Verkehrstote durch Verkehrsunfälle, bei denen Beteiligte unter Alkoholeinfluss standen.

So viele Fahrer und Fußgänger verursachten einen Unfall

Die Destatis-Statistik belegt zudem, dass Alkoholkonsum die Unfallgefahr erhöht, egal ob man als Auto-, Moped- oder Radfahrer oder auch als Fußgänger im Straßenverkehr unterwegs ist. Bei allen schweren Alkoholunfällen wurde in 13.424 Fällen ein alkoholbedingtes Fehlverhalten mindestens eines Fahrzeugfahrers festgestellt, was im Vergleich zu 2020 eine Zunahme um 5,4 Prozent entspricht.

Konkret handelte es sich um 6.362 Auto- und 372 Motorradfahrer, 603 Moped-, Mofa- und sonstige Kleinkraftradfahrer, 308 Fahrer von Lkws und anderen Güterfahrzeugen, 3.517 Fahrrad- und 1.062 Pedelecfahrer sowie 1.080 Lenker von Elektro-Kleinstfahrzeugen wie E-Scootern. Darüber hinaus waren noch 321 alkoholisierte Fußgänger an Verkehrsunfällen mit Personenschäden beteiligt.

Besonders häufig ereigneten sich die schweren Alkoholunfälle von Freitag bis einschließlich Sonntag sowie nachts zwischen 20.00 und 6.00 Uhr.

Versicherungs-rechtliche Folgen sind möglich

Für alle Kfz-Fahrer wichtig zu wissen: Zwar hat es für den Unfallgegner keine Folgen, wenn der Unfallverursacher betrunken war. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, mit dem der Unfall schuldhaft verursacht wurde, übernimmt nämlich die Beseitigung des Schadens. Allerdings kann diese Kfz-Haftpflichtversicherung den alkoholisierten Kfz-Fahrer, der am Unfall schuld war, zur Rechenschaft ziehen und bis zu 5.000 Euro von ihm zurückfordern (Regress).

Zudem gilt: Wer unter Alkoholeinfluss sein Auto bei einem Unfall beschädigt, muss damit rechnen, dass seine Voll- und Teilkaskoversicherung die Entschädigungsleistung wegen „grober Fahrlässigkeit“ kürzt.

Ausführliche Informationen über die Wirkung und Risiken von Alkohol, über die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für Auto- und Radfahrer sowie Selbsttests rund um das Thema Alkohol gibt es unter www.kenn-dein-limit.info, einem Webportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Die Alkohollimits für Kfz-Fahrer

Jeder Kfz-Fahrer sollte auch wissen, dass er, wenn er mit einer Blutalkohol-Konzentration (BAK) ab 0,3 Promille unterwegs ist und Fahrauffälligkeiten zeigt oder gar einen Unfall verursacht, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Wer als Kfz-Fahrer ab 0,5 Promille BAK hat, muss mindestens mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister (FAER) und einem Monat Fahrverbot rechnen, selbst wenn er keine Auffälligkeiten beim Fahren zeigt.

Fahranfänger in der Probezeit oder bis zum 21. Lebensjahr haben sogar eine Null-Promille-Grenze. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe ab 250 Euro und wenigstens einem Punkt im FAER rechnen. Außerdem kann sich die Probezeit verlängern und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar vorgeschrieben werden.

Bei einer BAK ab 1,1 Promille drohen allen, egal ob Fahranfänger oder langjähriger Kfz-Fahrer mindestens drei Punkte im FAER, ein langer Entzug des Führerscheins – unter Umständen sogar dauerhaft – sowie eine hohe Geld- oder gar eine Haftstrafe. Wer einen BAK ab 1,6 Promille aufweist oder wiederholt betrunken fährt, dem droht eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die er bestehen muss, wenn er überhaupt irgendwann die Fahrerlaubnis wiederhaben möchte.

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