Der Teelichtofen ersetzt keine Heizung

(verpd) Viele überlegen sich, wie sie beim Heizen mit Öl, Gas, Pellets oder auch Holz sparen können, da die Brennstoffpreise teilweise um ein Vielfaches höher sind als noch vor einem Jahr. Doch so manche auf den ersten Blick kostensparende Lösung kann bei näherer Betrachtung nicht nur unsinnig, sondern sogar lebensgefährlich sein.

Die wegen der Energiekrise erhöhten Preise für Öl und Gas trudeln bei den Verbrauchern ein. Wer die Heizung noch nicht aufdrehen möchte, sucht nach Alternativen. Ein häufiger Tipp im Internet ist der „Teelichtofen“. Das Wirtschaftsmagazin Wirtschaftswoche beschreibt einen Selbstversuch eines Autors, der Aufschluss darüber geben soll, ob das selbstgezimmerte Gerät einen Raum wirklich wärmer macht.

Das Ergebnis: Diese Konstruktion ist kein Heizungsersatz. Zudem kann der falsche Umgang mit Kerzen brandgefährlich sein. So müssen selbst Teelichter in einem ausreichenden Sicherheitsabstand aufgestellt werden. Ansonsten kann es zu einer unkontrollierten Entzündung der von den Kerzen aufsteigenden Dämpfe kommen.

Gefährliche Heizungsalternativen

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) rät beim Spiel mit dem Feuer zur Vorsicht. Kerzenlicht tauge nicht als dauerhafter Ersatz für eine Raumheizung. Dies gelte auch für die erwähnten Teelichtöfen. Es bestehe das Risiko eines Hitzestaus, der zum Brand werden kann.

„Wir sehen mit Sorge, zu welch abenteuerlichen Mitteln manche Mieter und Hausbesitzer greifen“, betont GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. So hätten beispielsweise gasbetriebene Heizstrahler in Wohnungen generell nichts zu suchen. Asmussen erklärt dazu: „Neben dem erhöhten Brandrisiko können in geschlossenen Räumen auch giftige Verbrennungsgase auftreten.“

Doch auch den Einsatz von Elektroheizungen und -strahlern bewertet der GDV kritisch. Steckdosen und Mehrfachverteiler könnten bei hoher Dauerbelastung überhitzen und Feuer fangen.

Trotz hoher Kosten sollten Mieter aber auch nicht auf das Heizen ungenutzter Räume verzichten, anderenfalls bestehe die Gefahr von Frostschäden, beispielsweise an wasserführenden Leitungen. Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schaffe keine Sicherheit, besser den Regler auf eins stellen, rät der GDV.

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