Der richtige Versicherungsschutz für private Schätze

(verpd) Die Hausratversicherung bietet einen umfassenden Kostenschutz bei Schäden des Hausrates wie an Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung und Vorräten durch diverse Risiken. Auch Schmuck, Bilder und wertvolle Teppiche sind hier versichert. Allerdings gibt es für bestimmte Wertsachen in vielen Hausrat-Policen Entschädigungsgrenzen, die auch unter dem tatsächlichen Wert von teurem Schmuck oder anderen Kostbarkeiten liegen können. Doch auch in solchen Fällen ist ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz möglich.

Es gibt zahlreiche Risiken, die zu Schäden am Hausrat führen können. Kostenschutz bietet in vielen Fällen eine Hausratversicherung. Sie leistet, wenn der Hausrat wie Möbel, Teppiche, IT- und Elektrogeräte, Kleidung, Lebensmittel, Bücher und Geschirr durch ein versichertes Risiko beschädigt oder zerstört werden. Versicherte Risiken sind in der Regel Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Einbruch-Diebstahl, Raub, ungewollt austretendes Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Nach Eintritt eines versicherten Schadens übernimmt der Hausratversicherer unter anderem die Reparaturkosten, die nötig sind, um die beschädigten Gegenstände zu reparieren. Ist eine Reparatur nicht möglich oder unrentabel, wird der Neupreis für die Neuanschaffung bezahlt, sofern die vereinbarte Versicherungssumme der Police mindestens dem Neuwert des gesamten Hausrats entspricht. Für bestimmte Wertgegenstände gilt jedoch in vielen Hausrat-Policen eine andere Regelung.

Was bei Wertsachen zu beachten ist

So gibt es für manche Wertsachen wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Münzen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Bilder, Skulpturen und Antiquitäten, die älter als 100 Jahre sind – mit Ausnahme von Möbeln –, in den meisten Hausrat-Policen jeweils festgelegte Entschädigungsgrenzen. Die jeweilige Entschädigungsgrenze kann dabei niedriger als der tatsächliche Wert des Wertgegenstandes sein. Der Versicherer zahlt dann im Schadenfall maximal die in der Police genannte Entschädigungsgrenze, auch wenn der tatsächliche Schaden höher ist.

Welche Entschädigungsgrenzen für die verschiedenen Wertsachen gelten, sind der Versicherungspolice und den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen zu entnehmen. In vielen Hausrat-Policen sind beispielsweise Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Briefmarken- und Münzsammlungen maximal bis 20 oder 40 Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch bis 20.000 Euro oder 40.000 Euro versichert. Der maximale Erstattungsbetrag im Versicherungsfall für Bargeld beträgt oft 1.000 Euro und für Wertpapiere, Urkunden, Sparbücher häufig 5.000 Euro.

Dabei können sich diese Entschädigungsgrenzen auch nach der Art der Aufbewahrung unterscheiden. Wurden Wertsachen zum Zeitpunkt des Schadens außerhalb eines in der Police vorgeschriebenen Safes aufbewahrt, gelten oftmals noch niedrigere Entschädigungsgrenzen, wie zum Beispiel 500 Euro für Bargeld, 1.500 Euro für Wertpapiere und Sparbücher sowie 10.000 Euro für Schmuck. Antike Möbel zählen nicht zu den Wertsachen, sondern als Inventar. Für sie gelten keine besonderen Entschädigungsgrenzen – sie sind wie der normale Hausrat abgesichert.

Wertgegenstände umfassend absichern

Damit auch Wertsachen ausreichend versichert sind, können in vielen Hausrat-Policen die Entschädigungsgrenzen gegen einen Aufpreis erhöht werden. In einigen Fällen kann es jedoch sinnvoller sein, hochpreisige Wertgegenstände wie wertvollen Schmuck, Antiquitäten und/oder Kunstgegenstände über spezielle Policen abzusichern. Diese bieten nicht nur in Bezug auf die Entschädigungssummen, sondern auch hinsichtlich der versicherten Risiken oftmals einen umfassenderen Versicherungsschutz, als dies über eine Hausrat-Police möglich ist.

Eine Schmuck- und Kunstversicherungs-Police ersetzt beispielsweise im Versicherungsfall den Schaden je nach Vertragsvereinbarung bis zum tatsächlichen Neuwert oder Handelswert. Zudem sind in einer solchen Spezialpolice nicht nur die in der Hausratversicherung üblichen Gefahren, sondern oft auch andere Schadenrisiken, die zu einer Zerstörung, einer Beschädigung oder einem Abhandenkommen der versicherten Sachen führen können, versicherbar.

So können je nach Policenvereinbarung zusätzlich zu den Schadenrisiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch-Diebstahl oder Raub auch Schäden durch Veruntreuung, Unterschlagung, einfachen Diebstahl, Verlust oder Zerstörung oder durch die eigene Unachtsamkeit versichert werden. Derartige Spezialversicherungs-Policen gibt es zum Beispiel für Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten und Pelze, aber auch für hochpreisige Musikinstrumente, Fotoausrüstungen und Elektronikgeräte.

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